«Bedenken sind angebracht»
Der Thurgauer Kantonsarzt warnt, dass für Kinder möglicherweise zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht. Wie sieht es im Kanton Bern aus?
Samuel Steiner: Die Bedenken sind momentan durchaus angebracht. Wenn die weiteren Lieferungen aber so erfolgen, wie geplant, sollte sich das Problem von selber lösen.
In Solothurn wurden bereits am Samstag erste Kinder geimpft, Bern startet Anfang Woche, andere Kantone noch später. Warum dieses Chaos?
Die Unterschiede sind folgendermassen erklärbar: Wenn ich beispielsweise im Kanton Appenzell ein paar Leute mit Impfstoff beliefern muss, ist das ein ungleich kleinerer logistischer Aufwand als etwa im Grosskanton Bern. Es gibt dazu auch noch unterschiedliche Verteilungsstrukturen in städtisch und ländlich geprägten Kantonen. Ich halte den Wettlauf aber für wenig sinnvoll. Es wäre wohl für alle Beteiligten am besten gewesen, wenn die Distribution zentral organisiert worden wäre.
Die Feinverteilung obliegt den Kantonen. Manche bekunden Probleme mit der Aufgabe.
Die Flughöhen jener, die beim Bund die Verteilung planten, ist sehr hoch. Praktische Probleme bei der Auslieferung bis in die Arztpraxen haben sie offenbar zu wenig berücksichtigt. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass die 500er-Packungen Pandemrix aufwendig in 10er-Packungen für die Arztpraxen umgepackt werden müssen. Die Kantone haben den Bund schon vor langer Zeit auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Letztlich mussten sie dieses Problem dann doch selber lösen und Umpacker organisieren.
Aber auch die 10er-Packungen sind für viele Arztpraxen noch zu gross.
Verabreicht ein Arzt nur fünf Dosen an einem Tag des fertig zubereiteten Arzneimittels, muss er die andere Hälfte wegwerfen. Das ist so, weil das Medikament nur maximal einen Tag gelagert werden kann. Die Ärzte müssen daher von den Kantonen informiert werden, wie sie sich am besten organisieren und Impfwillige zusammenfassen können. Vom Bund gab es das nicht.
Die Zulassungsbehörde steht in der Kritik, weil sie 23 Tage länger brauchte, um den Impfstoff zuzulassen als die EU.
Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Gemäss Heilmittelgesetz, Artikel 13, hätte Swissmedic die Möglichkeit gehabt, die Daten der EU-Zulassung zu übernehmen. Ich vermute, dass ein Medikament, welches von rund 500 Millionen Europäern verwendet werden kann, auch bei uns hätte verteilt werden können. (pas/bz)
Erstellt: 09.11.2009, 07:42 Uhr
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