Wirtschaft
Wie die Schweiz das Bankgeheimnis hätte retten können
Von Philipp Löpfe. Aktualisiert am 18.11.2009 30 Kommentare
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Kurz bevor er zum Verwaltungsratspräsidenten der UBS ernannt wurde, hat Kaspar Villiger ein Buch mit dem Titel «Eine Willensnation muss wollen» veröffentlicht. Es geht dabei um die Zukunft des Sonderfalls Schweiz, doch der Alt-Bundesrat streift kurz einmal die Probleme der Schweizer Grossbank mit den USA. Konkret spricht Villiger davon, dass «die gravierenden und unverständlichen Fehlleistungen der UBS die Folgen der Krise für die Schweiz massgeblich verschärft haben». Tatsächlich ist dieses Verhalten nur schwer zu erklären: Banker sind mit speziell präparierten Laptops über den Atlantik gejettet. Wenn sie am Zoll angehalten wurden, dann konnten sie die Kundendaten mit einem speziellen Code löschen. Andere wollen gar Diamanten in Zahntuben aus den USA geschmuggelt haben. Kein Wunder also, haben die amerikanischen Behörden mehr Auskunft von den Schweizern verlangt.
Jetzt ist bekannt geworden, wie die Amtshilfe zwischen der Schweiz und den USA geregelt wird. Im Wesentlichen müssen Kunden mit einem Guthaben von mehr als einer Million und Kunden mit zwischengeschalteten Offshore-Firmen damit rechnen, dass ihre Daten den US-Behörden übergeben werden. Bereits am 31. August 2009 hat sich die Schweiz bereit erklärt, die Daten von 4450 UBS-Konten offen zu legen. Nur mit diesem Vergleich konnte eine amerikanische Zivilklage aus dem Weg geräumt werden. Sie hatte die Offenlegung von rund 52'000 UBS-Konten gefordert.
Drei Jahre Gefängnis
Bereits am 19. Februar hatte die Bank eingewilligt, die Daten von rund 250 Kunden an die USA auszuliefern. Sie ist dazu von der Schweizerischen Finanzaufsicht Finma gezwungen worden. Eigentlich war dies damals ein klarer Verstoss gegen den Artikel 47 des Bankengesetzes, besser bekannt unter dem Begriff «Schweizer Bankgeheimnis». Dieses sieht eine Maximalstrafe von 36 Monaten Gefängnis für Personen vor, die unbefugt Bankdaten an Dritte weiterreichen.
Das Vorgehen von Finma und UBS war juristisch gesehen fragwürdig. Wegen den «gravierenden und unverständlichen Fehlleistungen der UBS», von denen Villiger spricht, war eine Notlage entstanden. Eine harte Linie gegenüber den USA war nicht mehr aufrechtzuerhalten. Doch es hätte auch eine andere Lösung gegeben: «Die Spitze der UBS hätte die Konsequenzen tragen müssen», sagt der emeritierte Bankenprofessor Hans Geiger. Das ist insofern brisant, als Geiger soeben vom Bundesrat damit beauftragt wurde, die Arbeit der Finma unter die Lupe zu nehmen.
«Die faule Tour mit der Finma»
Geiger meint konkret, dass beispielsweise der damalige Präsident der UBS, Peter Kurer, CEO Marcel Rohner oder andere Verwaltungsräte die Auslieferung der gewünschten Daten an die USA verantwortet hätten. Dies in bewusster Verletzung des Bankgeheimnisses. Im schlimmsten Fall hätten sie drei Jahre Gefängnis riskiert. «Statt dessen hat man die faule Tour mit der Finma gewählt», sagt Geiger in einem Interview mit dem «Migros Magazin».
Das Vorgehen der UBS und der Finma – ob mit oder ohne Einwilligung des Bundesrates – wird allgemein als Untergang des Schweizer Bankgeheimnisses betrachtet. Der Artikel 47 des Bankengesetzes ist zwar nach wie vor in Kraft, aber er ist zum Papiertiger geworden. Daran ändern auch die Details der Amtshilfeverfügung nichts. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.11.2009, 01:11 Uhr
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30 Kommentare
Die Presse soll endlich aufhören von 52'000 Konti von US Bürgern bei der UBS zu sprechen. Die Amerikaner haben 52'000 Konti angegeben, dies aber auf einer Hochrechnung für die ganze Schweiz basiert. Es ist eine Schande wie unprofessionell der Bundesrat die ganze Sache angepackt und sich hinter der FINMA versteckt hat. Schwach für die Schweiz Antworten
Die Finma, wo auch heute (noch) frühere UBS-Manager angestellt sind, ist doch gar nicht neutral, vorallem nicht gegenüber der UBS. Vielleicht sind diese Herren ja für den damaligen Beschluss in den Ausstand getreten, ich finde es trotzdem ein Verstoss gegen die Neutralität, welche die Finma an den Tag gelegt hat. Antworten
Wieso haben Bänker so viel Geld im Ausland aquiriert, wo wir doch in der Schweiz sowieso schon zuviel haben ? Muss denn alles Geld der Welt in der Schweiz liegen ? Dass diese Bänker nun im Ausland gesucht und bestraft werden, ist verständlich, weniger verständlich ist, dass die Schweizer Justiz sie noch schützt. Ein eigenartiges Justiz (Gerechtigkeits)-Verständnis in unserem Justiz-Departement !! Antworten
Ich vermisse in den Kommentaren die Schreihaelse die von Krieg der USA gegen die CH faselten und jammerten, das koenne man der sauberen CH und ehrenwerten Banken nicht antun. Dass der Bundesrat mit seinem Vorgehen Betrueger schuetzte, dies duerfte nur die Spitze des Eisberges sein, der den Umfang des Sumpfes ahnen laesst. Der Glanz der CH ist matt geworden Man reiht sich ein bei den Gewoehnlichen. Antworten
Wir machen uns lächerlich. Die Schweiz ist nur noch am reagieren, von agieren keine Spur mehr. Letztes Jahr konnte man sich noch hinter Steinbrücks Tiraden verschanzen und vom eigentlichen Problem ablenken. Jetzt wird umso klarer: die Schweiz ist isoliert: die USA macht, was sie will; die EU wird ihr Recht fordern. Verbündete auf internationalem Parkett? Fehlanzeige. Antworten
@Hr.Atalasso und Fr.Halder: Vom CH-Bankgeheimnis profitieren ja nicht nur US-Bürger. Zudem: Two wrongs don't make a right....Steuern soll der Steuerpflichtige am Wohnort entrichten. Schliesslich nimmt er dort auch (die von anderen Steuerzahlern finanzierten) staatlichen Infrastrukturen in Anspruch: Strassen, Schulen, öffentliche Sicherheit etc. Das ist nur fair den anderen Steuerzahlern gegenüber. Antworten
Wir bleiben dran, das ist das offizielle Motto des TAGI. Da wird über alles unmögliche kolportiert nur das alte Problem wird nicht mehr thematisiert, nämlich; wann bezahlt die UBS endlich die 40 Millionen Franken Spesen an den BUND (Steuerzahler) zurtück ? Fragen sie doch mal den Herrn Siegenthaler von de eidg. Steuerverwaltung. Na, wie wärs ?? Antworten
@Christoph Schaer: Selbstverständlich gibt es auch solche Fälle wie von Ihnen geschildert. Aber seien wir doch ehrlich und schauen uns an was beim Bankgeheimnis grossmehrheitlich die Praxis ist: Ein Fluchthafen für Reiche, die etwas Steuern "optimieren" möchten. Diese Leute werden nicht vom Staat verfolgt oder sind an Leib und Leben bedroht, sondern führen ein Leben in Saus und Braus. Antworten
Diese Lösung ist nicht neu, es wäre wesentlich besser gewesen einen UBS Manager ein paar Monate mit Gefängnis zu bestrafen, wenn er die Daten ausgeliefert hätte, als via FINMA und BR EWS mit Notrecht die Daten rechtswidrig auszuliefern. Diese These wurde mehrfach und öffentlich in den Foren dargelegt. Aber wie es so ist, die grossen Abzocker wollten ihre (un)saubere Weste nicht beschmutzen. Antworten
@Oliver Ceco: Wirtschaftsspionage? Auf US-Hoheitsgebiet? Durch US-Beamte? Und ich dachte, Wirtschaftsspionage sei "nur", wenn auf fremdem Hoheitsgebiet oder in fremdes Hoheitsgebiet ohne Bewilligung des dortigen Hoheitstraegers geschnueffelt werde; sei es durch staatliche oder private Schnueffler.... Antworten
Weshalb trägt man wegen dem Bankgeheimnis in der Schweiz so tiefe Trauer! Welchem Bürger der Schweiz dient denn dieses Bankgeheimnis, wenn man selbst ein Vreneli der Steuerbehörde melden muss. Die Unruhe ist in Liechtenstein gewichen und in Österreich ist es überhaupt kein Aufreger, kein Steueramt kümmert sich um meine Konten. Dieses Bankgeheimnis dient in Austria den " kleinen" Bürgern! Antworten
Zitat: "Banker sind mit speziell präparierten Laptops über den Atlantik gejettet. Wenn sie am Zoll angehalten wurden, dann konnten sie die Kundendaten mit einem speziellen Code löschen." Was will der TA damit aussagen? Ist empfehlenswert für jeden USA-Reisenden! Das DHS kann ohne Angaben von Gründen Notebooks konfizieren! Unverschlüsselte Firmendaten ermöglichen den Amis Wirtschaftsspionage! Antworten
In der Finma sitzen Bankiersschuhputzer, die laut S"V"P-Kaufmann - um die Verarmung mit einer laengst vom BSP abgekoppelten "Besoldung" und der gar auch vom Teuerungsausgleich abgekoppelten Alters"versorgung" des Bundes zu begrenzen - ihr Amtswissen spaeter bei den "Beaufsichtigten" kapitalisieren sollen. "Kleine" Geschenke schon vor den Kapitalisierungsfasen erhalten dabei die "Freundschaft". Antworten
@Stefano Vitelli: US Buerger und permanent residents muessen den USA Steuern zahlen EGAL wo sie wohnen. Wenn sie die USA auf immer verlassen wollen oder auf die US citizenship verzichten, muessen sie unter Umstaenden ueber 33% ihres weltweiten Gesamtvermoegens dem Staat als Steuer zahlen, damit sie diese Steuerdiktatur verlassen koennen. Antworten
@stefano vitelli Sie sagen es sehr schön, dass der Mensch dort Steuern zahlt wo er wohnt. Nur ist es so, dass die USA ihre Staatsbürger weltweit besteuert, egal wo sie wohnen. Solange man Amerikanischer Staatbürger ist, muss man egal wo auf der Welt, den USA eine Steuererklärung abliefern und gegebenenfalls nachzahlen. Ich frage mich nur woher der Leutewunsch kommt dem Staat soviel Macht zu geben Antworten
Die Massnahmen gegen Alle, welche Mitschuld bei der Aufweichung des Bankgeheimnisses haben, sollten drastisch sein. Das Bankgeheimnis ist wichtig, um diejenigen Bürger zu schützen, welche von Ihren Staaten, welche gläserne Konten eingeführt haben, mehr als die Hälfte des Einkommens abzwacken und verschleudern. Antworten
In dem Artikel wird suggeriert, dass das Verhalten der Finma und der UBS verantwortlich für die Aufweichung des "Bankgeheimnisses" wäre. Fakt ist allerdings, dass der Staat dieses Gesetz geschaffen hat, welches eine faire finanzpolitische Zusammenarbeit mit anderen Staaten unmöglich macht. Solange die Schweiz ihre Identität über Firmen und Banken definiert, ist sie eh nicht ernst zu nehmen. Antworten
@ Vitelli: ...ausser Sie werden konfiskatorisch besteuert oder Sie entscheiden über ihre Steuerbelastung mit. Denken Sie bitte an Menschen, die aufgrund von Religion, politischer Meinung, Ethnie alles (Haus, Firma, etc.) verloren haben und nur (!) dank offshore Bankkonto ein neues Leben starten konnten. Ich kenne zahlreiche Fälle persönlich die 70 Jahre, 40 Jahre, 30 Jahre 10 Jahre zurück liegen. Antworten
Ärgern tut einen ja nur, dass niemand wirklich je zur Rechenschaft gezogen wird. Obwohl Milliarden-Pleite. Tja, und erste Anzeichen für eine Verbesserung der Bonus-Gier scheint es auch keine zu geben. Wenn das so weiter geht, wäre mal wieder eine Revolution des Volkes angezeigt! Antworten



Christoph Schaer
@ Stefan Vitelli: Leider sind es nicht Einzelfälle, das kann ich Ihnen versichern. Ich glaube, Sie würden zudem anders argumentieren, wenn Sie oder nächste Angehörige verfolgt gewesen wären. Last but not least sind heute vermögende Leute ab 10 Mio CHF Vermögen nicht auf das Bankkundengeheimnis angewiesen; es war der Schutz der "kleinen Vermögen" von einigen tausend bis einigen wenigen Millionen. Antworten