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Wie die Helsana trickreich ihre Kunden beschenkt

Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 05.12.2009

Bei der Helsana müsste man versichert sein: Ihre Kunden erhalten gratis eine Rechtsschutzversicherung. Ein Geschenk mit Tücken.

Im laufenden Jahr wurden 8000 Prämienzahler beschenkt. 2010 werden es gar 42'000 sein – Kunden der Helsana-Krankenversicherung und deren Töchter Progrès, Avanex und Sansan. Ein Jahr lang zahlt die Gesellschaft Kunden mit Zusatzversicherung die hauseigene Rechtsschutzversicherung – genannt Advocare Plus. Das Geschenk hat einen Wert von 117.60 Franken. So viel kostet die Jahresprämie – 9.80 im Monat. Damit wolle man den Kunden etwas Gutes tun, sagt Sprecherin Claudia Wyss. Es sei ein eigentliches Treuegeschenk.

Auch die grösste Krankenkasse des Landes macht allerdings keine uneigennützigen Geschenke. Die Absicht ist durchschaubar: Die Helsana spekuliert, dass die Rechtsschutzversicherung behalten wird, wer sie erst einmal hat, auch wenn diese nach Ablauf des Gratisjahres kostenpflichtig wird.

Gegen eine Leistung wehren, die man nicht verlangt hat

Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist die befristete Gratisprämie kein echtes Geschenk, sondern ein Ärgernis. Geschäftsleiterin Sara Stalder kritisiert: «Als Konsument muss man sich aktiv gegen eine Leistung wehren, die man nicht verlangt hat.» Die Stiftung müsse immer wieder dagegen intervenieren, dass Unternehmen verschiedener Branchen Kunden nicht verlangte Leistungen verrechneten oder Policen und Verträge abänderten. Die Stiftung ruft die Helsana-Kunden dazu auf, ihre neuen Policen genau zu prüfen. Wer die Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig kündige, müsse diese nach Ablauf der Gratisprämie selber bezahlen.

Dies entspreche nicht den Tatsachen, lässt die Helsana den «Tages-Anzeiger» wissen. «Das Produkt Advocare Plus wird automatisch per Ende Jahr gekündigt, wenn der Versicherungsnehmer das Produkt nicht für das kommende Jahr bestellt.» Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Ursprünglich war tatsächlich vorgesehen gewesen, die Rechtsschutzversicherung ohne aktive Kündigung des Versicherungsnehmers weiterlaufen zu lassen.

Helsana wurde gescheiter

Im Frühherbst muss aber eine Art Gewitterregen über der Helsana niedergegangen sein. Jedenfalls beschloss die Gesellschaft plötzlich, über die Bücher zu gehen. Claudia Wyss räumt ein, «einige Kunden» hätten die Helsana darauf aufmerksam gemacht, dass sie es nicht gut fänden, wenn sie eine nicht verlangte Versicherung kündigen müssten. Mit einem Schreiben vom 17. November teilte die Versicherung dann mit, dass sich in die ursprüngliche Information «leider ein Fehler eingeschlichen» habe. Gleichzeitig forderte sie die Kunden auf, eine beigelegte Antwortkarte unterschrieben zurückzuschicken. Andernfalls würde die Deckung der Rechtsschutzversicherung erlöschen. Wyss betont zudem, dass die Rechtsschutzversicherung nicht in die neuen Policen hineingeschmuggelt worden sei. Man habe die Aktion den Betroffenen vorzeitig brieflich angekündigt.

Wie die Stiftung für Konsumentenschutz zu Recht kritisiert, ist das Vorgehen der Helsana kein Einzelfall. Eben erst hat Sunrise die Kunden mit der automatischen Aufschaltung von «Sunrise surf» verärgert – der Möglichkeit, für 7.50 Franken pro Monat mit dem Handy im Internet zu surfen. Via Rechnung erfuhren die Kunden, das Angebot sei während der ersten drei Monate gratis, danach kostenpflichtig. Wer die Dienstleistung nicht wünsche, müsse sich per SMS abmelden. Auch Sunrise krebste mit dem Hinweis auf einen Druckfehler zurück: Ein Abmelden sei nicht nötig. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.12.2009, 04:00 Uhr

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