Wie die Finma Rückendeckung beim Bundesrat suchte
Von der Regierung gestützt: Datenherausgabe der UBS. (Bild: Keystone)
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Der Bundesrat war aber bestens im Bild über die Pläne der Aufsichtsbehörde. Dies wird auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich. So hatte die Finma Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am 12. Dezember 2008 in einem Bericht umfassend über die Lage der UBS und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für den Bund informiert. In diesem Bericht zeigte die Finma dem Bundesrat verschiedene Handlungsoptionen, darunter auch die Übergabe von Kundendaten durch die UBS, auf.
In einem Fax vom 14. Dezember 2008 an Merz forderte die Finma zudem explizit «Rückendeckung» und regte unter anderem an, sie mit Hinweis auf die existenzgefährdende Situation der UBS mittels Bundesratsbeschlusses zu ermächtigen, «die Herausgabe von Bankkundendaten zwecks Weiterleitung an die USA mit einer Weisung gegenüber der Beschwerdegegnerin zu verlangen, sofern eine Anklage nur so verhindert werden könne und dadurch zugleich eine umfassende Lösung der Auseinandersetzung erreicht werde», wie es im Urteil heisst.
Das Ringen der Finanzaufsicht
Der Bundesrat nahm dann am 19. Dezember auf Antrag des EFD zur Kenntnis, dass die Androhung von unilateralen Zwangsmassnahmen gegen die UBS durch das US-Justizdepartement für die Grossbank existenzgefährdend wäre. Der Bundesrat ersuchte deshalb im Interesse der Stabilität des schweizerischen und globalen Finanzsystems die Finma, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um einen solchen Schritt zu verhindern. Weiter beauftragte der Bundesrat das EFD, die hängigen Amtshilfeverfahren mit höchster Priorität voranzutreiben.
Am 13. Februar 2009 wandte sich die Finma mit einem weiteren Schreiben zu Handen des Gesamtbundesrats an das EFD, in dem sie Merz informierte, dass sie ihrem Verwaltungsrat die Herausgabe von Kundendaten an die US-Behörden beantragen werde, weil sich die Lage zugespitzt habe und die Beschwerdegegnerin akut gefährdet sei. Sie werde sich auf den Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2008 stützen und alle Massnahmen ergreifen, um unilaterale Zwangsmassnahmen der Vereinigten Staaten abzuwenden. Sie bat den Bundesrat um eine Stellungnahme bis zum 18. Februar 2009. In einem «Statusbericht» erläuterte die Finma auch die Handlungsoptionen und erwähnte die Verfügung gestützt auf das Bankengesetz. Ob und wie der Bundesrat dazu Stellung genommen hat, ist nicht bekannt. (cpm/ddp)
Erstellt: 08.01.2010, 12:53 Uhr
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