Wer bezahlt die Spesen?
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 30.01.2012 43 Kommentare
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Frewillige Zahlungen
Nach heutigem Gesetz können die Kosten für diplomatischen und administrativen Aufwand den Verursacher-Firmen nicht überwälzt werden. Die UBS hat die für die Amtshilfe aufgeworfenen 40 Millionen Franken Ende 2010 bezahlt, nachdem das Parlament eine entsprechende Motion der FDP für eine «Lex specialis» gutgeheissen hatte. Die Credit Suisse habe Bereitschaft signalisiert, sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen, sagt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Neben Credit Suisse sind weitere Banken wie Julius Bär, HSBC sowie zwei Kantonalbanken im Visier der amerikanischen Justiz. Die freiwillige Übernahme der Kosten ist allerdings umstritten. Einige Politiker kritisierten 2010, der Bund dürfe aus Gründen der Unbestechlichkeit keine gesetzlich nicht gerechtfertigten Zahlungen von Privatfirmen entgegennehmen. (blu)
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Die Frage, die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen in der Dezembersession an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf richtete, war rhetorischer Natur: «Wann schickt der Bund den Banken den Einzahlungsschein?» Gemeint war die Kostenverrechnung des Administrativaufwands für die Banken, der ansonsten dem Steuerzahler anheim fallen würde. Selbstverständlich werden die Einzahlungsscheine erst verschickt, wenn die Sache ausgestanden ist und wenn sich die amerikanische Steuerbehörde mit den Schweizer Banken geeinigt hat.
Dass bis dahin die Kostenverrechnung für Rettungsaktionen des Bundes zugunsten systemrelevanter Unternehmen oder Branchen geregelt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. Zwei Vorstösse, die eine Gesetzesgrundlage für die Kostenüberwälzung an die betreffenden Firmen fordern, wurden im Parlament versenkt.
«Persönlich und solidarisch haften»
Einer der Vorstösse stammt vom heutigen Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Kurz nach dem UBS-Debakel, im Dezember 2008, hat der damalige Nationalrat eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Haftung für staatliche Firmen-Rettungsmassnahmen zu klären. Bei systemrelevanten Unternehmen hätten die Führungsorgane, welche die Ursache des Eingreifens mitverantworten, «persönlich und solidarisch» für den daraus der Allgemeinheit entstehenden Schaden zu haften, schrieb Schneider-Ammann.
Das Bewusstsein einer möglichen Haftung werde dazu führen, dass strategische und operative Entscheide verantwortungsbewusster getroffen und keine zu hohen Risiken mehr eingegangen würden, hoffte er. Denn die Tatsache, dass systemrelevante Unternehmen faktisch nicht Konkurs gehen können, schaffe falsche Anreize für besonders riskantes Wirtschaften.
Ablehnung von der Economiesuisse
Schneider-Ammanns Kollegen im bürgerlichen Lager lehnten den Vorstoss ab. «Die persönliche Haftung widerstrebt dem System der Aktiengesellschaften», sagte Thomas Pletscher, Geschäftsleitungsmitglied der Economiesuisse, vor Jahresfrist zu Bernerzeitung.ch/Newsnet. SVP-Nationalrat Hans Kaufmann bezeichnete die Forderung Schneider-Ammans als «Schwachsinn». FDP-Mitglieder sagten nichts dazu, Parteipräsident Fulvio Pelli übernahm aber nach Schneider-Ammanns Wahl in den Bundesrat den Vorstoss und zog ihn im vergangenen November zurück.
Warum? «Die Nationalbank und der Bundesrat haben entschieden, dass nur UBS und Credit Suisse systemrelevant sind», begründet Pelli auf Anfrage den Rückzug. Und die Risiken für die beiden Grossbanken seien durch die Eigenmittelvorschriften in der Too-big-to-fail-Vorlage bereits gemindert. «Johann Schneider-Ammann wollte das Verantwortungsbewusstsein der Führungsgremien von systemrelevanten Unternehmen stärken. Die Politik hat nun aber entschieden, dass sie die Risiken der Systemrelevanz auf andere Art minimieren will. Damit ist der Vorstoss überflüssig geworden.»
Bankenplatz ist systemrelevant
Margret Kiener Nellen bedauert den Rückzug. Die Frage müsse geklärt werden, fordert sie. «Zumal es bisher immer die Banken waren, welche die Hilfe des Staates beansprucht haben. Keine andere Branche hat die Verwaltung jemals so in Anspruch genommen.» Zwar sei die Bank Wegelin nicht systemrelevant, doch der Bankenplatz als Ganzes offenbar schon, weshalb das eidgenössische Finanzdepartement seit Monaten einen Rieseneffort leiste, um zwischen den USA und den Schweizer Banken zu vermitteln.
Dass Pelli den Vorstoss von Schneider-Ammann zurückgezogen hat, überrascht Kiener Nellen nicht. «Womöglich hat es etwas mit der Parteienfinanzierung zu tun. Dieser Vorstoss war für bankennahe Parteien ein heisses Eisen. Es ist höchste Zeit, dass die Bankbranche mit einer Weissgeldstrategie endlich wieder auf eigenen Beinen steht.»
In der Sackgasse
Auch der zweite Vorstoss zu diesem Thema wurde vom Parlament versenkt: Die Finanzkommission des Nationalrats reichte im Herbst 2010 eine Motion ein, welche ein Gesetz für die Kostenüberwälzung fordert. Der Nationalrat hatte die Motion angenommen, der Ständerat hat sie im Dezember 2011 abgelehnt. Damit ist die Vorlage vom Tisch, die Bemühungen für eine Regelung stecken in der Sackgasse. «Es wird einen neuen Anlauf brauchen», sagt Kiener Nellen. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 30.01.2012, 13:43 Uhr
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