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Welche UBS-Kunden jetzt zittern müssen

Aktualisiert am 14.08.2009 3 Kommentare

Der Inhalt des Vergleichs in der UBS-Steueraffäre ist noch geheim. Erste Einzelheiten, welche Kundendaten die Grossbank herausrücken muss, sind dennoch an die Öffentlichkeit gelangt.

Mit dem Vergleich das Schlimmste abgewendet: UBS-Filiale in New York.

Mit dem Vergleich das Schlimmste abgewendet: UBS-Filiale in New York.
Bild: Keystone

Die Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS gegen die UBS kann durch einen aussergerichtlichen Vergleich abgewendet werden, wie diese Woche bekannt wurde. Der Inhalt des Vergleichs ist bis zur Unterschrift geheim. Sie erfolgt möglicherweise nächste Woche. Klar ist, dass die Schweizer Grossbank der IRS weitere Kundendaten zur Verfügung stellen muss. In bisherigen Medienberichten war von 8000 bis 10'000 Namen von amerikanischen UBS-Kunden die Rede.

Weitere Einzelheiten des Vergleichs enthüllen nun die «New York Times» und andere US-Zeitungen. Diese Medien berufen sich auf Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind.

Steuerhinterziehung über Offshore-Firmen

Laut «New York Times» muss die UBS die Namen von US-Kunden herausgeben, die Offshore-Firmen benutzt hätten, um Steuern zu hinterziehen. Ebenfalls aushändigen müsse die Grossbank die Daten von UBS-Kunden, die mit Bankberatern aus der Schweiz in persönlichem, telefonischem oder Kontakt per E-Mail standen. Im Visier der Steuerbehörde IRS stehen Amerikaner, die mindestens eine Million Dollar auf UBS-Konten deponiert haben. Diesen Betrag nennt ein Rechtsanwalt, der UBS-Kunden in den USA vertritt.

US-Fiskus will 150 UBS-Kunden verklagen

Im Weiteren berichtet die «New York Times», dass die IRS Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung vorbereitet. Die Rede ist zunächst von rund 150 amerikanischen UBS-Kunden, die verklagt werden sollen. Woher die Namen stammten, sei allerdings nicht bekannt. Im Hinblick auf die Klagen seien Dutzende Ermittler im Einsatz.

Ursprünglich wollte die US-Steuerbehörde IRS auf dem Prozessweg die Schweizer Grossbank zwingen, die Daten von bis zu 52'000 mutmasslichen amerikanischen Steuerbetrügern herauszugeben. Nach dem am Mittwoch zustande gekommenen Vergleich müssen deutlich weniger Kundendaten ausgehändigt werden. Mit dem Vergleich konnte das schlimmstmögliche Szenario für die UBS abgewendet werden.

Bereits im Februar hatte die UBS die Namen von geschätzt 250 bis 300 amerikanischen Kunden übergeben und sich zur Zahlung einer Busse von 780 Millionen Dollar bereit erklärt, um eine Strafanzeige zu vermeiden. (vin)

Erstellt: 14.08.2009, 18:58 Uhr

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3 Kommentare

Jürg Bühler

14.08.2009, 16:21 Uhr
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Das ist Spekulation. Wenn die Informationen stimmen, dann darf die Schweiz keine Rechtshilfe leisten. Offshore Gesellschaften sind für Amerikaner nicht illegal. Sie machen Sinn z.B. kann diese Wertschriften kaufen, die ein Amerikaner selbst nicht kaufen kann. Anderer Zweck ist, ein Teil des Vermögens vor in den USA üblichen Klagen zu schützen. Und absolut normal ist, der Kontakt Kunde - Berater. Antworten


Martin Waeber

14.08.2009, 17:26 Uhr
Melden

Wenn der Bundesrat einem Vergleich zugestimmt hat, bei welchem der blosse Kontakt mit einem Kundenberater in der Schweiz als Basis für die Lieferung der Daten an die USA dient, dann wäre das schlicht skandalös. Wenn ein solcher Generalverdacht ausreicht, kann die Schweiz ja gleich alle Kundendaten von Kunden mit Wohnsitz USA ausliefern. Antworten



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