Was Insider über die Details des UBS-Deals zu wissen glauben

Aktualisiert am 13.08.2009

Nachdem die Grossbank einen Prozess in den USA abgewendet hat, wird über die Details des Deals gerätselt. Das «Wall Street Journal» will einige kennen.

Offiziell wird über den Deal erst in den nächsten Tagen informiert: Spekuliert wird jetzt schon.

Offiziell wird über den Deal erst in den nächsten Tagen informiert: Spekuliert wird jetzt schon.
Bild: Reuters

Die UBS muss der US-Steuerbehörde weitere Kundendaten ausliefern – darauf haben sich die Schweiz und die USA geeinigt. Wie weit das Bankgeheimnis ausgehöhlt wird, ist bis jetzt nicht offiziell bekannt. Das «Wall Street Journal» will aber wissen, dass amerikanische UBS-Kunden gemäss der Vereinbarung Schweizer Gerichte anrufen können, bevor ihre Kontodaten in die USA ausgeliefert werden. Das US-Wirtschaftsblatt beruft sich bei dieser Information auf «mit den Verhandlungen vertraute Personen». Das «Wall Street Journal» vermutet zudem, dass zwischen 8000 und 10'000 Kundennamen übergeben würden. Das deckt sich mit bisher genannten Zahlen.

Ursprünglich wollte die US-Steuerbehörde IRS auf dem Prozessweg die Schweizer Grossbank zwingen, die Daten von bis zu 52'000 mutmasslichen amerikanischen Steuerbetrügern herauszugeben. Jetzt haben sich die Schweiz und die USA aber auf einen Deal geeinigt, welcher der UBS ein langwieriges imageschädigendes Verfahren erspart. Die Einigung kam am Dienstagabend um 23.30 Uhr Ortszeit in Washington zustande, nachdem EDA-Staatssekretär Michael Ambühl und der Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Leupold, mit den US-Verhandlungspartnern die letzten Details geklärt und aus Bern grünes Licht erhalten hatten.

Kundendaten statt Bussgeld

Der Inhalt der Einigung soll erst nächste Woche bekannt gegeben werden, nachdem die beiden Regierungen das Dokument unterzeichnet haben. Insider in Bern gehen davon aus, dass die UBS für ihr rechtswidriges Vorgehen in den USA keine weitere Busse bezahlen muss. Stattdessen wird sie aller Voraussicht nach weitere Kundendaten ausliefern müssen.

Aus dem Umfeld des Bundesrats heisst es, die Einigung basiere auf der bestehenden Rechtsordnung. Demnach wird die Schweiz die Daten im Rahmen eines Amtshilfebegehrens im Zusammenhang mit Steuerbetrug herausgeben. Dass der UBS ein Prozess erspart bleibt, verdankt die Bank auch der Ankündigung des Bundesrats, dass die Schweiz künftig bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten werde; ein entsprechendes Steuerabkommen mit den USA ist bereits ausgehandelt. (cpm)

Erstellt: 13.08.2009, 08:43 Uhr

Wirtschaft

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