Wirtschaft

Börsen-Aufpasser drohen Unternehmen mit höheren Bussen

Für börsenkotierte Unternehmen gelten Regeln. Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst. Die Betroffenen reagieren meistens unwirsch. Nun steigt die Bussenobergrenze auf bis zu 10 Millionen Franken.

Schaad

Es ist wie im Strassenverkehr. Hier wird eine Tempolimite übertreten, dort bei dunkelgelb das Gaspedal durchgedrückt. Und wenn dann die Polizeifalle zuschnappt, ärgert sich der Sünder – nicht über sich, sondern über den kleinkarierten Polizisten.

«Absolut übertrieben», «Verhältnisblödsinn» – der Sprecher einer Schweizer Unternehmung macht sich wortreich Luft, bevor die Busse überhaupt ausgesprochen ist. Allein die Tatsache, dass die SIX Exchange Regulation, die für die Einhaltung der Regeln zuständige Instanz bei der Börse, eine Untersuchung wegen möglicher Verletzung der Offenlegungsvorschriften eingeleitet hat, löst im betreffenden Unternehmen Unmut aus.

Pingelige Aufpasser

Den Vorwurf, dass die Aufpasser bei der Börse pingelig seien, hört man immer wieder – allerdings vor allem von Betroffenen. «Mit diesem Vorwurf können wir leben», sagt Börsensprecher Werner Vogt. Das sei der beste Abwehrmechanismus. Und Stefan Lüchinger, Geschäftsleitungsmitglied der SIX Exchange Regulation, meint: «Dass die Betroffenen meckern, verstehe ich. Wenn das nicht so wäre, müsste ich mich fragen, ob ich meinen Job richtig mache.»

Unternehmen, die an der Schweizer Börse zugelassen sind, unterstehen dem Kotierungsreglement. Verletzen sie Bestimmungen desselben, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Etwa, wenn sie die Ad-hoc-Publizität verletzen, also für den Aktienkurs relevante Mitteilungen nicht korrekt veröffentlichen. Wenn die Rechnungslegung nicht korrekt ist. Wenn sie die Corporate-Governance-Regeln über die verantwortungsvolle Unternehmensführung nicht einhalten. Oder wenn sie Käufe oder Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens durch Manager nicht melden.

Transaktionen nicht korrekt

Letzteres wurde dem Basler Spezialchemiekonzern Lonza zum Verhängnis. Er hatte Transaktionen eines Geschäftsleitungsmitglieds nicht korrekt gemeldet. Dazu gesellten sich als nicht korrekt eingestufte Mitteilungen über den Abgang eines Verwaltungsratsmitglieds und die Nomination eines neuen Verwaltungsrats und weitere Verstösse. Die Quittung der Sanktionskommission der Börse: eine Busse von 100'000 Franken. Der Kommentar des Lonza-Sprechers: «Unverhältnismässig.»

Auch bei Swiss Re löste der Bussenentscheid der Sanktionskommission Ende Januar keine Begeisterung aus. Gemäss Untersuchung hatte der Rückversicherer Mitte 2008 seine Risikopositionen bei den amerikanischen Hypothekenfinanzierern Freddie Mac und Fannie Mae zu spät veröffentlicht und die Information nicht allen Marktteilnehmern gleichzeitig zugestellt. Busse: 50'000 Franken. Kommentar von Sprecherin Simone Lauper: «Wir sind nicht einverstanden.» Anlässlich der Berichterstattung über das erste Quartal 2008 habe Swiss-Re-Investoren und Medien über die Anlagen informiert. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen verzichte man aber darauf, den Entscheid an die nächste Instanz weiterzuziehen.

In Zukunft höhere Bussen

Die Busse gegen Swiss Re fiel deshalb eher gering aus, weil in den Vorjahren keine Sanktionen gegen die Gesellschaft ausgesprochen worden waren. Lonza ist dagegen wiederholt sanktioniert worden. In Zukunft müssen die Unternehmen bei Verstössen gegen das Kotierungsreglement mit massiv höheren Bussen rechnen. Seit Juli 2009 ist nämlich ein neues Reglement in Kraft, das bei fahrlässigen Verstössen Sanktionen bis zu einer Million Franken, bei vorsätzlichen solche bis 10 Millionen vorsieht. Bisher lag die Höchstgrenze für Bussen bei 200'000 Franken. Alle bis heute veröffentlichten Entscheide wurden noch nach altem Recht beurteilt. Sobald nach dem neuen Regime verfahren wird, müssen die Unternehmen bei Vergehen damit rechnen, deutlich stärker zur Kasse gebeten zu werden.

Bis heute werden pro Jahr total Bussen «im niedrigen sechsstelligen Bereich» einkassiert, wie Börsensprecher Werner Vogt sagt. Dieses Geld fliesst nicht etwa in den Bonustopf der Reglementsüberwacher. Nutzniesser der jährlich ausgeschütteten Gelder sind zum einen karitative Organisationen. Zum andern werden Anstalten oder Stiftungen berücksichtigt, die in der Forschung oder der Bildung tätig sind mit einem Bezug zum Finanzplatz Schweiz.

Stefan Lüchinger gibt sich überzeugt, dass den Managern weniger die Busse als die Öffentlichkeit zu schaffen macht: «Was sie am meisten schmerzt, ist die Publizität. Sie würden gern mehr zahlen, wenn sie damit die Verletzungen des Reglements unter dem Deckel halten könnten.»

Lüchinger und seine Leute – vor allem Juristen und Ökonomen – verteilen nicht nach Lust und Laune Bussen. Sie sind dazu nicht befugt. Sie führen Untersuchungen durch und stellen Antrag an die Sanktionskommission. Dieses – zurzeit siebenköpfige – Gremium entscheidet dann in erster Instanz über allfällige Sanktionen. Entscheide können an die Beschwerdeinstanz oder das Schiedsgericht weitergezogen werden.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.03.2010, 08:28 Uhr