UBS-Vorsichtsmassnahme: Konten von Amerikanern gesperrt
Von Christian Mensch, Michael Heim. Aktualisiert am 25.02.2009 33 Kommentare
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Klagen über Klagen. Gestern zeigten Anleger den obersten UBS -Banker und früheren Rechtsberater Peter Kurer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses an. Doch nicht nur wegen der Herausgabe der Kontodaten stehen die Banker in der Kritik, ihnen wird auch vorgeworfen, ohne Rechtsgrundlage Gelder von Kunden zurückzuhalten.
Nachdem die UBS im Sommer 2008 angekündigt hatte, sich aus dem Offshore-Geschäft mit amerikanischen Kunden zurückzuziehen, forderte sie diese im Herbst auf, ihre Konten aufzulösen und eine neue Bank anzugeben, auf die das Geld überwiesen werden sollte.
Doch die Auszahlung geschah nicht immer, wie ein der BaZ vorliegender Fall zeigt. Zwar veräusserte die Bank die Wertschriften, die keinen Bezug zu Amerika hatten, und schrieb das Guthaben auf dem Barkonto gut. Die Auszahlung oder Überweisung des Geldes in Millionenhöhe verweigerte die UBS dem Kunden jedoch – ohne Begründung.
Steurpflicht über Gesellschaft in Mittelamerika verschleiert
Der Kunde hatte mit Hilfe der Bank vor Jahren ein Konstrukt aufgesetzt, das mittels einer Gesellschaft in Mittelamerika die Steuerpflicht seines Inhabers verschleiert. Der Kunde geriet ins Visier der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und wurde Teil des Amtshilfeverfahrens zum Datenaustausch mit den USA.
Bis heute liegt im Fall dieses Kunden keine Verfügung der ESTV vor, die sein Verhalten als Steuerbetrug klassifiziert. Sein Basler Anwalt Gabriel Nigon vermutet jedoch, dass auch er Opfer der Offenlegung von rund 300 Konten wurde.
Von sich aus das Konto gesperrt
Mit dem Amtshilfeverfahren hat die Kontosperrung jedoch gar nichts zu tun. Anwalt Nigon betont, die Steuerverwaltung habe der UBS im August 2008 lediglich verboten, ihre Kunden über das Verfahren zu informieren, sie habe jedoch keine Blockierung angeordnet. ESTV-Pressesprecher Beat Furrer sagt denn auch auf Anfrage der BaZ, das Einfrieren von Konten sei bei Amtshilfeverfahren wegen Steuerbetrugs grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Bank handelte in diesem Fall also aus eigenem Antrieb. «Widerrechtlich», findet Anwalt Nigon.
Nach mehrmaligem Intervenieren des Anwalts erklärte die UBS ihr Verhalten gegenüber dem Kunden mit Fragen der Verrechnungssteuerpraxis der im Depot liegenden US-Wertschriften. Doch auch die Auszahlung des Barvermögens erlaubte sie weiterhin nicht. Nigon vermutet, dass die Bank das Geld ihres Kunden so lange blockieren will, bis klar ist, ob sie diesen wegen Falschdeklarationen im Zusammenhang mit der amerikanischen Steuerpflicht belangen kann.
UBS-Sprecher Serge Steiner wollte sich zur Sperrung von Konten im Zusammenhang mit dem Amtshilfeverfahren nicht äussern. Auch wollte er nicht sagen, ob die Bank Regressansprüche gegenüber ihren Kunden prüft. Gabriel Nigon hat das Geld seines Mandanten nun auch auf dem zivilrechtlichen Weg einer Betreibungsklage eingefordert. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.02.2009, 07:51 Uhr
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33 Kommentare
Ich schliesse mich Angela Eigenmann an. Nicht wahr: Der Mann war seit dem für die Bank fatalen Abgang des distinguierten, in jeder Beziehung zurückhaltenden Alex Krauer an vorderster Front dabei. Es ist dégoutant, dass eine Person, die mitveranwortlich für die Entreicherung der alt UBS- Aktionäre um 40 Mia ist, als UBS Nr 2 im SF auftritt. Es beweist: Wir sind ne Bananenrepublik; njet Rechtsstaat! Antworten
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