UBS-Affäre: Gesuch der Amerikaner in Bern eingetroffen

Aktualisiert am 31.08.2009

Das Amtshilfegesuch der USA zu den rund 4450 Konten der Grossbank UBS ist in der Schweiz angekommen. Das Gesuch muss nun von der Steuerverwaltung innerhalb eines Jahres bearbeitet sein.

Der Countdown läuft: Die Schweiz hat ein Jahr Zeit, das Gesuch zu beantworten.

Der Countdown läuft: Die Schweiz hat ein Jahr Zeit, das Gesuch zu beantworten.
Bild: Keystone

Die USA haben das Amtshilfegesuch zu rund 4450 Konten der Grossbank UBS bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht. Das Gesuch muss nun innerhalb eines Jahres bearbeitet werden. Bevor eine rechtskräftige Schlussverfügung der ESTV vorliegt, werden keine Kundendaten übermittelt.

Das Amtshilfegesuch traf am Montag bei der ESTV ein, wie das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilte. Das neue Gesuch soll beschleunigt behandelt werden. Die dafür eingesetzte Projektorganisation setzt sich aus rund 40 verwaltungsintern rekrutierten Juristen und Steuerspezialisten zusammen. Dazu kommen laut Mitteilung bis zu 30 Spezialisten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Die für den Bund anfallenden Kosten werden auf rund 40 Millionen Franken beziffert. Projektleiter ist Hans-Jörg Müllhaupt.

Vorzeitige Übermittlung verboten

Innerhalb von 90 Tagen muss die ESTV nun in den ersten 500 Fällen eine Schlussverfügung über die Herausgabe der verlangten Informationen erlassen. Für alle übrigen Schlussverfügungen gilt eine Frist von 360 Tagen. Die Verfahrensrechte der Betroffenen, insbesondere ihr Anspruch auf Akteneinsicht, würden im Amtshilfeverfahren gewährleistet, heisst es. Zu diesen Rechten gehöre auch die Möglichkeit, die Schlussverfügungen der ESTV beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Bevor eine rechtskräftige Schlussverfügung der ESTV vorliegt, werden die Schweizer Behörden keine Kundendaten an die US-Behörden übermitteln, heisst es. Eine vorzeitige Übermittlung von Kundendaten sei gemäss Schweizer Recht ausdrücklich verboten.

Das Amtshilfegesuch ist eine Folge des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA, das am vergangenen 19. August nach einem zwei Monate dauernden Verhandlungsmarathon unterzeichnet worden war. Der aussergerichtliche Vergleich soll garantieren, dass die USA auf einseitige Massnahmen zur Informationsbeschaffung verzichten, die die schweizerische Rechtsordnung und die Souveränität verletzen. Die USA ziehen gemäss dem Abkommen ihr Durchsetzungsbegehren im US-Zivilverfahren zur Herausgabe von 52.000 Kundendossiers zurück und verpflichten sich, kein weiteres Durchsetzungsbegehren zu stellen. (sam/ap)

Erstellt: 31.08.2009, 17:41 Uhr

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