Der UBS droht eine Busse der Börsenaufsicht
Aktualisiert am 18.09.2009 4 Kommentare
Soll Vorschriften verletzt haben: Die UBS und ihr Chef Oswald Grübel. (Bild: Keystone)
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Die UBS soll beim Geschäftsbericht 2008 möglicherweise Corporate Governace-Richtlinien verletzt haben, wie das Überwachungsorgan der Schweizer Börse SIX berichtet. Weiter könnte die Bank möglicherweise gegen Regeln bei der Veröffentlichung von börsenrelevanten Informationen verstossen haben.
Unternehmen, die an der Schweizer Börse kotiert sind, müssen Informationen, die auf den Börsenkurs Einfluss haben könnten, vollständig und zeitgleich bekannt gegeben werden. Bei den Corporate Governance-Richtlinien geht es um Angaben im Geschäftsbericht. Unter diesem Kapitel muss das Unternehmen Informationen zu seiner Führungs- und Kontrollspitze offen legen. Unter anderem gilt es die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung auszuweisen.
Gewicht der Vergehen kann nicht abgeschätzt werden
Die Dauer der Untersuchung könne nicht vorausgesehen werden. Über den Abschluss werde dann aber informiert. Zum laufenden Verfahren macht die SIX keine weiteren Angaben. Auch die UBS kommentierte die Untersuchung auf Anfrage nicht. So ist nicht bekannt, ob die Börse selbst auf mögliche Vorschrifts-Verletzungen der UBS aufmerksam wurde oder ob Hinweise von Drittpersonen zur Untersuchung führten.
Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie gewichtig diese möglichen Vergehen sind. Solche Verfahren können mit einem Verweis enden oder mit Bussen sanktioniert werden. (bru/sda)
Erstellt: 18.09.2009, 10:52 Uhr
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