Schweizer waren vor Madoff zu wenig geschützt
Aktualisiert am 02.03.2010 7 Kommentare
Wirtschaftskriminell in grossem Stil: Bernard Madoff. (Bild: Keystone)
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In der Schweiz sind Anleger bei der Beratung und in der Vermögensverwaltung nicht ausreichend geschützt. Diese Lehren zieht die Finanzmarktaufsicht (Finma) aus den Affären um den Milliardenbetrüger Bernard Madoff und die Investmentbank Lehman. Zur Verbesserung des Kundenschutzes sollen neue Regeln erlassen werden.
Die Finma untersuchte im vergangenen Jahr die Auswirkungen des Madoff-Betrugs auf die Schweizer Finanzintermediäre. Aufgrund ihrer Untersuchung verlangte die Behörde bei einzelnen Finanzintermediären Korrekturen bei ihren internen Prozessen, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Ebenfalls Ende 2009 schloss die Finma eine Untersuchung zum Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte an Retailkunden ab. Auslöser war der Konkurs von Lehman Brothers im Herbst 2008. Diese Untersuchung ergab keine schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts.
Verfahren gegen CS eingestellt
Die Finma stellte ihr in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2009 eröffnetes Verfahren gegen die Credit Suisse (CS) ein. Die Finma kam zum Schluss, dass die Bank Kunden- und Eigenbestände gleich behandelt hatte und die vom Investment-Banking-Arm der Bank vereinnahmten Vergütungen dem Marktüblichen entsprachen. Die verwendete Verkaufsdokumentation habe, allerdings nicht sehr prominent, auf das mit dem Kauf verbundene Emittentenrisiko hingewiesen. Dies sei inzwischen korrigiert worden.
Der CS seien zwar in Einzelfällen Beratungsfehler unterlaufen. Dies rechtfertige aber keine besonderen aufsichtsrechtlichen Massnahmen. Die Bank habe von sich aus einer grossen Zahl von Kunden ein Angebot zur teilweisen oder vollständigen Übernahme des Schadens gemacht.
Schaden für Anleger
Beide Untersuchungen bestätigen laut Finma, dass Anleger mit Finanzprodukten zu Schaden gekommen sind. Ihnen seien zwar bekannte, aber vielfach als vernachlässigbar eingestufte Risiken zum Verhängnis geworden. Dem könne aber letzlich nur durch eine ausreichende Diversifikation begegnet werden. Ausserdem müsse das Risikobewusstsein der Anleger gestärkt werden.
Während im Madoff-Fall grösstenteils qualifizierte Anleger betroffen waren, hatten viele Retailkunden kapitalgeschützte strukturierte Produkte der Lehman-Gruppe gekauft.
Die Untersuchungen zeigen nach Ansicht der Finma im weiteren, dass ein regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Sie hat deshalb ein Projekt «Vertriebsregeln» initiiert. Ziel sei es, Vorschläge zuhanden des Gesetzgebers und des Bundesrates auszuarbeiten oder aufzuzeigen, wo die Finma selbst regulieren sollte.
Handlungsbedarf
Durch wen und wie diese regulatorischen Änderungen vorzunehmen seien, sei Gegenstand der vertieften Abklärung der Finma. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten will die Behörde in einem Diskussionspapier veröffentlichen.
In ihrer Mitteilung weist die Finma darauf hin, dass vor allem Informationen über Gewinnpotenzial und Verlustrisiken sowie eine Abklärung des Risikoprofils des Kunden notwendig seien.
In übersichtlich zu gestaltenden Verkaufsdokumentationen sollte einfach und verständlich neben dem Gewinnpotenzial auch die möglichen Verlustrisiken dargelegt werden. Am Vertriebspunkt müssten nicht nur in der Vermögensverwaltung, sondern auch in der Anlageberatung, die Risikofähigkeit und das Risikobewusstsein der Kunden sorgfältig abgeklärt werden. (raa/sda)
Erstellt: 02.03.2010, 15:56 Uhr
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7 Kommentare
In Deutschland sind bereits Gerichtsurteile ergangen, in denen Sparkassen und Banken zu Schadenersatz verurteilt wurden, weil sie unerfahrenen Anlegern Lehmann-Papiere angedreht hatten, ohne ausreichend über die Risiken zu informieren. Demgegenüber erwecken die Schlussfolgerungen der FINMA den Eindruck, dass man die ganze Angelegenheit bei uns verharmlosen will. Antworten
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