Wirtschaft
Schleier über UBS-Deal gelüftet
Aktualisiert am 18.11.2009 9 Kommentare
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Die Kriterien, nach denen die verdächtigen UBS-Konten von US-Bürgern ausgewählt werden, blieben seit dem Abschluss des Vergleichs am 19. August geheim. Damit wurde der Druck auf US-Kunden der UBS und anderer Banken erhöht, ihre nicht versteuerten Vermögenswerte dem US-Fiskus freiwillig offen zu legen. Nach Ablauf einer 90-Tage-Frist wurde nun der Anhang zum Abkommen vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) veröffentlicht. Auf gut drei Seiten werden die Kriterien beschrieben, nach denen die Schweiz bereit ist, Amtshilfe für Steuerbetrug und dergleichen zu leisten, auch ohne dass die USA die Namen der mutmasslichen Steuersünder nennen müssen.
Es geht demnach um Kunden der UBS mit Wohnsitz in den USA, die zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf nicht gemeldeten Konten direkt hielten und daran wirtschaftlich berechtigt waren. Weiter fallen US-Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz unter das Abkommen, die zwischen 2001 und 2008 an Konten einer zwischengeschalteten Offshore-Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt waren.
Vermögenswerte verschleiern
Für beide Kategorien von UBS-Kunden wird weiter geprüft, ob «Betrugsdelikte und dergleichen» im Sinne des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA vorliegen. Darunter fällt einerseits betrügerisches Verhalten, wie zum Beispiel das Aufbauen eines Lügengebäudes oder das Einreichen unrichtiger oder falscher Unterlagen, um Vermögenswerte zu verschleiern und so eine niedrige Einkommensdeklaration zu erreichen. Wird ein solches Verhalten nachgewiesen, sind bereits Kontoinhaber mit einem Vermögen ab 250'000 Franken vom US-Amtshilfegesuch betroffen. Neben diesen klassischen betrügerischen Vorgehensweisen sind auch fortgesetzte und schwere Steuerdelikte amtshilfefähig. Es geht hier um Konten, auf denen während mindestens drei Jahren ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 100'000 Franken erzielt und nicht an den US-Fiskus gemeldet wurde.
Die Amtshilfe, zu der die Schweiz sich auf Grund des US-Gesuchs vom 31. August im Falle von rund 4450 UBS-Konten bereit erklärt hatte, ist laut Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements und des EJPD auf Kurs. Die ersten 500 von der UBS aufbereiteten Kundendossiers seien termingerecht Ende Oktober eingetroffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat nun bis zum 27. November - 90 Tage seit Eingang des US-Gesuchs - Zeit, um in diesen Fällen Schlussverfügungen zu erlassen. Die ersten solchen Verfügungen wurden gemäss der Mitteilung am (heutigen) Dienstag verschickt. Die betroffenen Kunden können beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren. Seine Entscheide sind abschliessend.
9000 Personen haben sich gemeldet
In dem Vergleich, mit dem die US-Zivilklage zur Offenlegung von bis zu 52'000 UBS-Konten beigelegt wurde, sagte die Schweiz zu, innerhalb eines Jahres alle 4450 Fälle auf Stufe ESTV zu erledigen. Im Abkommen wird aber auch eine zweite Möglichkeit für den Rückzug der Zivilklage erwähnt. Demnach werden die USA die Klage am oder nach dem 1. Januar 2010 unwiderruflich zurückziehen, «falls sie aus irgendeiner Quelle sämtliche relevanten am oder nach dem 18. Februar 2009 eingereichten Auskünfte über 10'000 laufende oder saldierte und nicht offen gelegte Konten der UBS AG erhalten haben». Aussagen von US-Botschafter Donald Beyer in einem Radio-Interview von letzter Woche deuten darauf hin, dass man dieser Zahl möglicherweise schon recht nahe gekommen ist. Er sagte, dass sich im Amnestieprogramm der US-Steuerbehörde IRS bisher gut 9000 Personen mit Bankbeziehungen in der Schweiz gemeldet hätten. (sam/ap/)
Erstellt: 18.11.2009, 00:42 Uhr
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9 Kommentare
Mit der Aktion seitens UBS diskriminiert sich die UBS höchspersönlich selbst!Wenn diese Aktion mit den amerikanischen Kunden nicht gelaufen wäre, hätten die USA 0 Interesse an der Schweiz, so sieht es aus!Zumal die UBS mittlerweile selbst die begangenen Fehler eingestande hat (vermutlich unter Zugzwang)! Antworten
Herr Lips sie haben es nicht begriffen. Die UBS hat in Amerika Kundenfang betrieben und Modelle angeboten um Steuern zu sparen. Das ist eine Straftat der UBS. Wenn aber eine Privatperson nach Delaware reist um Schwarzgeld anzulegen ist das eine Straftat der Privatperson. Antworten
Sollte dieses Abkommen dem Stimmbürger vorgelegt werden, so müsste man nein stimmen. Hier wird eine Schweizer Bank - die grösste - offensichtlich diskriminiert. Die USA gelangt mit Gummiparagraphen an Kundendaten, die dem schweiz. Bankgeheimnis unterliegen. Die Schweiz selbst unterläuft dieses mit ihrem Entgegenkommen. Man hört dabei nichts über die US-Paradiese in Delaware etc. Antworten
Wow, da hat die UBS ja mächtig Schwein gehabt. Denn die zu meldenden Kundenbziehungen verstossen gegen ein Abkommen der UBS mit dem IRS! Und hätte das IRS die vertraglichen Strafzahlungen eingefordert, dann wäre die UBS hopps gegangen oder zumindest nahe dran gewesen. Wer auch immer dieses Abkommen abgeschlossen hat, hat mächtig gute Arbeit geleistet. Antworten
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Bert Hermann
Was passiert nun weiter? Mit der EU gibt es erst wenige neue Steuerabkommen, weder mit den grossen Nachbarn Italien und Deutschland, noch mit vielen weiteren der insg. 26 EU-Staaten. Wird dies glimpflicher abgehen als mit USA, oder wird von dort auch noch eiskalter Wind Richtung Schweiz blasen? Was wird das Finanzdepartment tun, um mit den Nachbarn eine akzeptable Lösung anzubieten? Antworten