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Schlappe für den Goldhasen vor EU-Gericht

Aktualisiert am 24.05.2012

Der berühmte Schoggihase in Goldfolie von Lindt & Sprüngli kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Der Hoppler sei nicht unverwechselbar.

Seit langem eine Streitfrage: Der Goldhase von Lindt & Sprüngli.

Seit langem eine Streitfrage: Der Goldhase von Lindt & Sprüngli.
Bild: Keystone

Lindt & Sprüngli

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Der Goldhase des Schokoladenfabrikanten Lindt&Sprüngli erhält keinen europaweiten Markenschutz. Die höchste EU-Justizinstanz hat dem Schokoladentier in Goldfolie und ohne Lindt-Schriftzug den Eintrag als Gemeinschaftsmarke verweigert. Es sei nicht unverwechselbar.

Für den Eintrag als Gemeinschaftsmarke fehle dem Hoppler aus Schokolade die Unterscheidungskraft, er sehe vergleichbaren Fabrikaten also zu ähnlich. Das zuständige Gemeinschaftsmarkenamt, das EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), habe das ursprünglich richtig und fehlerfrei entschieden, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit.

Auch die nachfolgende von Lindt&Sprüngli angerufene Instanz, das europäische Gericht, habe keinen Rechtsfehler begangen, befand die höchste Rechtsinstanz bei der EU.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass sich die Vorinstanz bei ihrer Auslegung bezüglich fehlender Unterscheidungskraft auf die Anschauung der wesentlichen Verkehrskreise gestützt habe. Dabei seien die Branchengepflogenheiten und die Wahrnehmung durch den Konsumenten eingeflossen.

Mit Schriftzug bereits EU-weit geschützt

Lindt&Sprüngli teilte am Donnerstag mit, der bestehende Schutz für den Goldhasen als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke in der Europäischen Union sei von diesem letztinstanzlichen Urteil nicht tangiert. Dieser Schutz gilt gemäss den Chocolatiers für den Hasen mit rotem Halsband, Glöckchen und dem Lindt-Schriftzug nämlich bereits seit dem Jahr 2000.

Die nun abgelehnte Eintragung habe sich auf den Goldhasen ohne Lindt-Schriftzug bezogen. Zudem verfüge Lindt&Sprüngli auch für den Hasen ohne Schriftzug in bislang 16 EU-Ländern über eine Vielzahl von nationalen Eintragungen. Das Unternehmen werde die Eintragungspraxis für dreidimensionale Marken in der EU weiter genau verfolgen.

Eine Eintragung des Goldhasen oder anderer Schokoladentiere in Goldfolie mit rotem Band, Glöckchen und ohne Herstellerschriftzug hätte es Lindt&Sprüngli erlaubt, der Konkurrenz in der gesamten Europäischen Union den Vertrieb von gleichen oder ähnlichen Produkten zu verbieten. Seit 2004 bemühten sich die Schweizer um europäischen Markenschutz für das Schokoladentier.

Sieg in Österreich

In Österreich hatte der Kilchberger Maître Chocolatier den mit einer Konfiserie ausgetragenen erbitterten Gerichtsstreit um deren «Prachthasen» mit rot-weisser Krawatte Ende März letztinstanzlich für sich entschieden.

Der Unterlegene, das Familienunternehmen Hauswirth aus dem Burgenland, gab am Donnerstag gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA, keinen Kommentar zum EU-Urteil ab. Es verwies lediglich auf den höchstrichterlichen Entscheid aus Wien.

Für Lindt&Sprüngli ist der Goldhoppler eines der wichtigsten Produkte. Um an seinen Erfolg anzuknüpfen, produzieren die Kilchberger unter anderem auch einen Goldteddy für Weihnachten. Der Goldhase wird in Deutschland hergestellt, wo das Unternehmen sich ebenfalls gegen die Konkurrenz wehrt - bisher allerdings mit wenig Erfolg. (kpn/sda)

Erstellt: 24.05.2012, 11:19 Uhr

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