Professor will Ospel vor Gericht sehen
Aktualisiert am 04.08.2009 14 Kommentare
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Sollte die UBS in den USA tatsächlich Steuerbetrügern in grosser Zahl geholfen haben, stelle sich die Frage, «ob die damals Verantwortlichen der Bank nicht auch nach schweizerischem Recht belangt werden müssen», sagte Schweizer in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt».
Es gehe um den Vorwurf einer systematischen Tatbeteiligung der UBS bei einem deliktischen Verhalten im Ausland. «Wenn diese Frage nicht aufgearbeitet wird, erweckt die Schweiz den Eindruck, sie sei nur dann kritisch und handle, wenn Druck von aussen kommt», sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen.
Rechtsschutz für UBS-Kunden
Mit Blick auf eine aussergerichtliche Einigung zwischen der Schweiz und den USA forderte Schweizer, dass nicht - wie bereits im Februar geschehen - eine grössere Zahl von UBS-Kundendossiers ohne Rechtsschutz für die Betroffenen an die USA geliefert werden dürfe. Auf eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht dürfe nicht verzichtet werden.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das mit den USA vor kurzem ausgehandelt wurde und auch Steuerhinterziehung als amtshilfefähiges Delikt erfasst, kann nach Ansicht von Schweizer noch nicht massgeblich sein für die aussergerichtliche Einigung im Fall der UBS. Denn das Abkommen sei vom Parlament noch nicht genehmigt worden. (bru/sda)
Erstellt: 04.08.2009, 14:51 Uhr
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14 Kommentare
Die Frage wer die Verantwortung trägt, dass die UBS im grossen Stil und voll bewusst amerikanisches Gesetzt verletzt hat muss geklärt werden. Nur so kann die Glaubwürdigkeit in den Rechtsstaat Schweiz und das Vertrauen in unsere Finazinstitute wieder hergestellt werden. Auch das Versagen der Finma muss geklärt werden. Sonst bieten wir immer wieder Angriffsfäche für US und andere Attacken. Antworten
Und wer von den Herren der UBS hat grünes Licht gegeben, um das Geldwäschereigesetz zu umgehen. Hier liegt doch die ganze Krux. Hätten die vielen Kontrollstellen, die FINMA oder letztlich das EJPD die fehlenden Herkunftszertifikate (ev.sogar vorsätzlich) nicht übersehen, wäre die UBS nie in ein solches Schlamassel geschlittert. Auch hier ein Offizialdelikt für den Bundesstaatsanwalt. Antworten
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