Post aus Bern für 500 UBS-Kunden in den USA
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Mit diesen Schlussverfügungen zu Gunsten der USA wurde die erste Frist zur Erfüllung des Abkommens mit Washington über die Beilegung der Zivilklage gegen die UBS eingehalten, wie das Eidgenössische Finanzdepartements am Dienstag mitteilte.
Im Staatsvertrag vom 19. August 2009 war zwischen der Schweiz und den USA vereinbart worden, dass die die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab Erhalt des Amtshilfegesuchs 90 Tage Zeit hat, die ersten 500 Schlussverfügungen zu erlassen. Diese Frist läuft Ende November ab. Die restlichen der insgesamt rund 4450 UBS-Dossiers muss die ESTV innerhalb von 360 Tagen nach Eingang des Amtshilfegesuchs vom 31. August 2009 bearbeitet haben.
Die weiteren Schlussverfügungen würden laufend fertiggestellt und verschickt, heisst es in der Mitteilung. Nach Erhalt der Schlussverfügung können die Betroffenen innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet danach endgültig. (cpm/ap)
Erstellt: 24.11.2009, 17:29 Uhr
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