«Ohne kriminelle Methoden ist Frankreich nicht an Daten gekommen»
Von Markus Diem Meier. Aktualisiert am 31.08.2009
Steuerberater in Frankreich gehen laut verschiedenen Berichten davon aus, dass es sich bei der Mitteilung des Ministers um einen «Bluff» handelt. Dafür spricht auch, dass sich Banker in der Schweiz wegen dem Bankgeheimnis bei einer eigenmächtigen Auslieferung von Kundendaten strafbar machen würden. Sie hätten daher wenig Anreiz zu einem solchen Dienst für Frankreich. Woerth hat sich ausserdem zur Anzahl der Banken, die Daten «spontan» geliefert haben sollen, auch schon in Widersprüche verwickelt.
Gegenüber der Agentur SDA hat das Eidgenössische Finanzdepartement jeglichen Kommentar zur Behauptung der französischen Regierung abgelehnt. Immerhin erklärte in Sprecher, eine solche Datenlieferung würde nicht im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich stehen, das der Bundesrat zwar letzte Woche gutgeheissen habe, aber noch nicht in Kraft sei. Auch der Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung wusste nichts und erklärte der Agentur, die Faktenlage sei «sehr spekulativ».
Illegale Methoden nicht ausgeschlossen
Möglich bleibt allerdings ein illegales Vorgehen: «Ohne kriminelle Methoden ist Frankreich nicht an Daten gekommen», sagt der Berner Professor für Wirtschaftsrecht Peter V. Kunz. So drängt sich ein Vergleich zum Fall Liechtenstein auf. Im Fürstentum ist der Deutsche Geheimdienst durch Zahlungen an einen Banker an eine grosse Menge von Kundendaten gekommen. Wieso sollte so etwas nicht auch französischen Agenten gelingen? Möglich wäre auch, dass französische Vermögensberater, die die Vermögen an Schweizer Banken vermittelt haben, ihre Kunden beim Staat verpfiffen haben. Ein weiteres Gerücht dreht sich um die Schweizer Niederlassungen von französischen Grossbanken. Doch auch in diesem Fall würden sich die Banker in der Schweiz strafbar machen.
Für die gewünschte Wirkung reicht den französischen Steuerbehörden bereits, dass die Nachricht von den erhaltenen Daten nicht vollends ausgeschlossen werden kann. Fehlbare Steuerpflichtige werden sich gut überlegen, ob sie die bis Ende Jahr gesetzte Frist ungenutzt verstreichen lassen wollen und damit später eine Strafverfolgung riskieren. Bisher haben sich nur wenige freiwillig bei den Behörden gemeldet. Die französische Regierung hat vom Umgang der US-Behörden mit ihren Steuersündern gelernt. Auch dort führt die Dreifachstrategie der Gnadenfrist für Gestehende, der harten Strafen für die Überführten und der Ungewissheit über den Kenntnisstand der Behörden zu einer Flut von Selbstanzeigen.
Weiterer Schaden für Schweizer Banken
Was ausländischen Steuerbehörden hilft, schadet andererseits dem Bankenplatz Schweiz. Die Behauptung der französischen Regierung, «spontan» hätte man ihr tausende Kundendaten ausgehändigt, ist ein weiterer Tiefschlag für das stolze «Private Banking»-Geschäft der Schweizer Banken. Für nichts war dieses bisher so bekannt, wie für die Verschwiegenheit. Ausländische Kunden haben im Fall der UBS bereits gesehen, wie weit die Schweiz bei der Interpretation des Bankgeheimnisses unter Druck zu gehen bereit ist. Kein Wunder werden Behauptungen wie jene des französischen Haushaltministers nicht überall von vorneweg als unglaubwürdig taxiert. Der Erfolg, den die US-Behörden mit ihrer Taktik haben, könnte neben Frankreich noch weitere Regierungen zu einem ähnlichen Vorgehen ermutigen. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 31.08.2009, 20:31 Uhr
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