Österreicher dürfen keine Goldhasen mehr produzieren
Aktualisiert am 04.04.2011 11 Kommentare
Der Goldhase gehört einzig und allein Lindt & Sprüngli: Konzernchef Ernst Tanner. (Bild: Keystone )
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Frohe Botschaft für Lindt & Sprüngli (LISN 39930 -1.00%) kurz vor Ostern: Die Schweizer Schokoladenfirma erzielt im Rechtsstreit gegen die österreichische Firma Hauswirth einen wichtigen Teilerfolg. Diese darf keine Schokohasen mehr verkaufen, die dem Goldhasen von Lindt & Sprüngli ähnlich sind.
Das Handelsgericht Wien habe ihrer Klage am 31. März stattgegeben, schrieb Lindt & Sprüngli am Montag. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Hauswirth könne Berufung einlegen.
Markenrecht verletzt
Das hat der Schokoladenverarbeiter auch vor. Hauswirth liess über die österreichische Nachrichtenagentur APA verlauten, dass «alle Möglichkeiten des Rechtsstaates» ausgeschöpft würden.
Den in Goldfolie eingewickelten, mit einer roten Schleife versehenen Schokoosterhasen produziert Lindt & Sprüngli seit 1953. Hergestellt wird er in Deutschland.
Der Schoggihase von Hauswirth sieht dem Schweizer Produkt ähnlich. Das Gericht in Wien habe eine Verwechslungsgefahr festgestellt, hiess es. Lindt & Sprüngli zeigt sich kurz vor Ostern erfreut über das Gerichtsurteil. Es bestätige, dass der österreichische Konkurrent das Markenrecht verletzt habe.
Krieg der Goldhasen geht weiter
Neben dem Prozess in Österreich ist in Deutschland ein weiteres Verfahren hängig, das sich mit der Marke «Goldhase» befasst. Lindt & Sprüngli streitet mit dem deutschen Konkurrenten Riegelein.
Zuletzt hat der deutsche Bundesgerichtshof eine mögliche Verwechslungsgefahr geortet und den Fall im Sommer 2010 an die Vorinstanz zurückgewiesen, die Riegelein zuvor recht gegeben hatte. Die Verhandlungen dürften laut Lindt & Sprüngli im Herbst wieder aufgenommen werden.
Ebenfalls noch offen bleibt die Frage, ob der «Goldhase» einen EU- weiten Markenschutz geniessen soll. Lindt & Sprüngli wehrt sich rechtlich gegen den Negativentscheid eines EU-Gerichts vom Dezember 2010. Mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke könnte ein EU- weiter Markenschutz erlangt werden, ohne dass sich Lindt & Sprüngli in jedem Land einzeln darum bemühen müsste. (bru/sda)
Erstellt: 04.04.2011, 13:07 Uhr
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