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Nun sind die Gerichte gefragt

Von Peter Schenk. Aktualisiert am 26.08.2011 9 Kommentare

Den Lohn von Grenzgängern an den Eurokurs binden: Diese Praxis wollen mehrere Schweizer Unternehmen einführen. Experten sind uneinig, ob dies gegen das EU-Freizügigkeitsabkommen verstösst.

Welches Recht wie und wann gilt, ist bei der Entlöhnung von Grenzgängern strittig: Grenzübergang in Allschwil.

Welches Recht wie und wann gilt, ist bei der Entlöhnung von Grenzgängern strittig: Grenzübergang in Allschwil.
Bild: Keystone

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Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, ist sich sicher: «Wenn Lohnkürzungen nur Grenzgänger betreffen, besteht die Gefahr, sie zu diskriminieren, und das widerspricht dem Diskriminierungsverbot der bilateralen Verträge.»

Ähnlich argumentiert Jean-Luc Johaneck, Präsident des oberelsässischen Grenzgängerverbands CDTF, in einem offenen Brief an die elsässischen Politiker und den französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy: «Man muss unbedingt die Schweizer Regierung daran erinnern, dass die Lohnkürzungen für Grenzgänger dem Freizügigkeitsabkommen widersprechen», heisst es.

In der Region Basel planen mehrere Betriebe, die Löhne der Grenzgänger zu senken, sie an den Euro-Kurs zu koppeln, oder haben die Massnahme schon umgesetzt – darunter die Firma Stöcklin, Aesch. Für Aufsehen hatte insbesondere die Entscheidung des Basler Unternehmens Jaquet gesorgt, den Grenzgängern ab Anfang September einen EuroLohn zum Kurs von 1.29 Franken auszuzahlen – Chef ist der Präsident des Basler Arbeitgeberverbands, Marc Jaquet.

Anfrage an den Bundesrat

Das Thema Euro-Löhne und Lohnsenkungen für Grenzgänger wird auch in Bern verfolgt. Tilman Renz, Sprecher des Integrationsbüros des Bundes, verweist auf eine Stellungnahme des Bundesrats vom Februar 2011, die heute noch gültig sei. Der jurassische SP-Nationalrat Jean-Claude Rennwald hatte angefragt, ob die Gehaltskürzungen nicht im Widerspruch zum bilateralen Freizügigkeitsabkommen stünden.

In seiner Antwort verwies der Bundesrat darauf, dass die Frage von Änderungskündigungen, um die es zum Beispiel im Fall von Stöcklin ging, nach Schweizer Arbeitsrecht zu beurteilen sei. So heisst es: «Das Arbeitsrecht regelt, wann eine Änderungskündigung als missbräuchlich zu werten ist.» Ebenfalls von einem Gericht entschieden werden müsse, inwiefern Lohnänderungen mit den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens kollidieren. Eine Unterbietung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne habe es laut der zuständigen kantonalen tripartiten Kommissionen nicht gegeben.

Die Advokatin und Spezialistin für Arbeitsrecht Doris Vollenweider vertritt sechs Grenzgänger, denen von Stöcklin gekündigt wurde, da sie Lohnreduzierungen von sechs Prozent nicht akzeptieren wollten – unterstützt werden sie von der Gewerkschaft Unia und CDTF. «Wir machen missbräuchliche Kündigung geltend und verlangen Entschädigung», so Vollenweider. Sie verweist darauf, dass die Kündigungsfristen und die Bestimmungen für eine Massenkündigung nicht eingehalten worden seien. Ausserdem sei es aufgrund des Freizügigkeitsabkommens nicht möglich, die Grenzgänger anders als die übrigen Arbeitnehmer zu behandeln. Das Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim erwartet sie frühestens Anfang 2012.

Schweizer auch diskriminiert

Für Barbara Gutzwiller, Direktorin des Basler Arbeitgeberverbands, steht die Frage der Diskriminierung in Bezug auf die Euro-Löhne im Raum, zumal sie ja «gerichtlich noch nicht geklärt» sei. Sie sieht allerdings keine Diskriminierung der Grenzgänger: «Sie erhalten ja nicht weniger Lohn, sondern dieser wird an den Wechselkurs angepasst. Umgekehrt könnte man ja auch bei den Schweizern von Diskriminierung reden, da sie keine Währungsgewinne hatten.»

Für Hansjürg Dolder, Vorsteher des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit, gibt es in Bezug auf die Euro-Löhne «keine eindeutige Lösung». Das Ganze spiele sich im Privatrecht ab und im Zweifelsfalle müsse geklagt werden. «Ich befürchte, man braucht ein Leiturteil nach Schweizer Recht.»

Differenziert äussert sich auch Ruth Derrer Balladore, beim Schweizerischen Arbeitgeberverband für Arbeitsmarkt und -recht zuständig: «Wann eine derartige Massnahme diskriminierend ist, ist eine ganz heikle Frage. Sie hängt auch von der Höhe des Kurses ab. Wenn dieser sich an die Kaufkraftparität anhängt, die zwischen 1.30 und 1.40 Franken für den Euro liegt, wäre es sehr erstaunlich, dass ein Gericht juristisch von Diskriminierung spricht.» Sie verweist aber auch darauf, dass die Unternehmen den Mitarbeitern Änderungen mitteilen und die Kündigungsfristen respektieren müssen. «Das geht nicht von heute auf morgen.»

Arbeitsrechtler Thomas Geiser äussert sich diesbezüglich kritisch zu den Abläufen bei der Firma Jaquet. Dort waren die Mitarbeiter durch eine Versammlung am 12. August über die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit informiert worden. Der Brief zur Vertragsänderung, dem für Grenzgänger ein Anhang über die Lohnzahlung in Euro beilag, stammt vom 16. August. «Mir ist etwas schleierhaft, weshalb die Firma so chaotisch vorgeht. Man kann doch nicht auf diese Weise so einseitig Änderungen durchführen. Normal wäre es, den Ablauf der normalen Kündigungsfristen bis Ende November einzuhalten», kommentiert Geiser.

Bei Gewinnbeteiligung zulässig

Geiser hat kürzlich ein Gutach- ten betreffend Massenänderungskündigung und Abhängigkeit des Lohnes vom Euro-Kurs erstellt; den Auftraggeber will er nicht nennen. Es bezog sich auf eine Firma im Kanton Bern, die die Löhne der Mitarbeiter an den Euro-Kurs anpassen will. Im Gutachten heisst es, dass eine derartige Änderung der Arbeitsbedingungen im gegenseitigen Einverständnis oder über eine korrekte Änderungskündigung möglich sei. Allerdings sei eine «Überwälzung des Währungsrisikos auf den Arbeitnehmer unter arbeitsrechtlichen Aspekten unzulässig».

Wenn der neue Vertrag nicht nur eine Verlustbeteiligung, sondern auch eine Gewinnbeteiligung vorsieht, wie bei der Jaquet AG, sei dies «an sich zulässig. Es geht aber nur, wenn beide Seiten einverstanden sind», so Geiser. (Basler Zeitung)

Erstellt: 26.08.2011, 10:35 Uhr

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9 Kommentare

Daniel Meier

26.08.2011, 11:13 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Was für ein mieser Arbeitgeber muss man sein, wenn man die Arbeit der Grenzgänger so tief einschätzt, dass man ihnen, den Arbeitern, den momentanen Währungsgewinn nicht gönnen mag. Wie war es als der Euro hoch war und immer höher stieg, erhielten die Grenzgänger dann auch den Lohn in Euro. Wahrscheinlich nicht. Die Firma bzw. der Parton will einfach immer nur profitieren, Sozialfriede - egal. Antworten


ruth leemann

26.08.2011, 10:46 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Anstatt Fragen zu stellen, sollte man handeln - das EU-Diktatoren-Freizügigkeits-Abkommen muss gekündigt werden, dann erübrigt sich solche Fragen in den Raum zu stellen. Antworten



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