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Nikon soll günstige Importe verhindert haben

Aktualisiert am 25.03.2010

Die Wettbewerbskommission ermittelt gegen den Fotohersteller: Er soll mit Absprachen verhindert haben, dass Schweizer Händler günstig im Ausland einkaufen können.

Nikon muss seine Räume den Ermittlern öffnen: Präsentation an einer Messe in Köln 2004.

Nikon muss seine Räume den Ermittlern öffnen: Präsentation an einer Messe in Köln 2004.
Bild: Keystone

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat am Mittwoch eine Untersuchung gegen Nikon eingeleitet. Die Weko wurde aufgrund einer Anzeige tätig. Wie sie schreibt, liegen ihr Anhaltspunkte vor, dass Nikon Parallelimporte seiner Fotoprodukte in die Schweiz behindert oder verhindert hat. Die Untersuchung soll zeigen, ob sich der Verdacht erhärtet.

Rafael Corazza, der Direktor des Weko-Sekretariats, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, Weko-Leute und IT-Spezialisten hätten die Hausdurchsuchung am Nikon-Sitz in Egg ZH vorgenommen. Dabei seien sie von Kantonspolizisten begleitet worden. Da das Verfahren hängig ist, machte Corazza keine Angaben zu konkreten Details wie etwa den Preisunterschieden zwischen den Produkten im In- und Ausland.

Könnte zu Busse führen

Im Vordergrund der Weko-Untersuchung stehen mutmassliche Absprachen zwischen Nikon Schweiz und Nikon-Niederlassungen im Ausland. Die Dauer der Untersuchung war am Donnerstag ungewiss. Gemäss Corazza ist die Kommission zufrieden, wenn sie ihre Arbeiten in 18 Monaten zu Ende führen kann. Das Verfahren kann in einer Busse enden.

Hans Klaus, Unternehmenssprecher bei Nikon Schweiz, sagte der SDA, die Hausdurchsuchung habe am Mittwoch stattgefunden. Das Unternehmen habe die Weko bei ihrer Tätigkeit in allen Belangen unterstützt. Schliesslich sei auch Nikon an einer schnellen Aufklärung interessiert. Zu den Vorwürfen könne er derzeit keine Stellung nehmen, da sie im Detail noch nicht bekannt seien.

Millionenbusse im Elmex-Fall

Corazza erklärte, der Nikon-Fall liege ähnlich wie seinerzeit jener der Zahnpasta Elmex. Die Weko hatte im Dezember 2009 im ähnlich gelagerten Fall der Zahnpasten Elmex und Meridol die Herstellerfirma Gaba International zu einer Busse von 4,8 Millionen Franken verurteilt.

Das Unternehmen hatte laut der Behörde seinem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma ein Exportverbot auferlegt. Diese von 1982 bis September 2006 gültige Auflage sei ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte in die Schweiz gewesen, eine so genannte Vertikalabrede, kam die Weko zum Schluss. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie an der Jahresmedienkonferenz der Kommission vom Montag in Bern zu erfahren war. (oku/sda)

Erstellt: 25.03.2010, 16:24 Uhr

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