Mit einem Trick schickt Bern Kundendaten doch in die USA

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat einen Kniff gefunden, um den Entscheid des Bundesverwaltungserichts zu umgehen: Neu werden liechtensteinische Stiftungen auch als Offshoregesellschaften deklariert.

Daten in die USA: Archiv der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Daten in die USA: Archiv der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Bild: Keystone

Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) versucht, nach dem negativen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun doch noch einen Weg zu finden, um möglichst viele der vertraglich vereinbarten 4450 Dossiers in die USA verschicken zu können.

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Kundendossiers jener Konten ausgeliefert werden, auf denen mehr als eine Million liegt. Nach diesem Kriterium hätte man etwa 4000 Daten verschicken können. Seit dem Gerichtsentscheid vom 22. Januar geht das nicht mehr. Nun reagiert die Steuerbehörde, indem sie dieselben Kundendaten nach einem anderen Kriterium ausliefern will. Konkret geht es darum, dass der Vertrag mit den USA auch besagt, dass jene Daten ausgeliefert werden, bei denen eine sogenannte Offshorekonstruktion, das heisst eine Scheinfirma in einem Steuerparadies, zwischengeschaltet ist. Eigentlich betrifft das jene 255 Fälle, die bereits letztes Jahr ausgeliefert wurden.

Offshoreland Liechtenstein

Doch nun hat die ESTV einen Trick gefunden: Neuerdings werden liechtensteinische Stiftungen auch als Offshoregesellschaften deklariert. Das bestätigt Rechtsanwalt Andreas Rüd, der selber amerikanische UBS-Kunden vertritt. Offenbar geht es dabei um einige Hundert Kunden. Bei der ESTV wollte man mit Verweis auf das Amtsgeheimnis dazu zunächst nichts sagen.

Inzwischen sagt Beat Furrer, Leiter Kommunikation der ESTV : «Die mit der Umsetzung des Vertrags mit den USA betraute Steuerverwaltung ist seit Inkrafttreten verpflichtet, sich bei der Beurteilung der Fälle an die vorgeschriebenen Kriterien zu halten. Dazu gibt es keine neue Auslegeordnung.»

Kein Kommentar zu Einzelfällen

Zudem verwahrt sich die Behörde dagegen, dass getrickst wird. Wie genau es sich bei Liechtensteinischen Stiftungen verhält, will Furrer aber weiterhin nicht sagen. Zu Einzelfällen könne man nichts sagen, meint Furrer.

Bestätigt wird allerdings vom ESTV, dass es bei der Bearbeitung der Dossiers plötzlich keine Eile mehr gibt. Dazu Thomas Brückner: «Es ist korrekt, dass laufende Fristen – soweit in der Kompetenz der ESTV – aufgehoben wurden. Verfügungen werden keine mehr eröffnet. Bei laufenden Beschwerdefristen wurde angeboten, die Verfügungen in Wiedererwägung zu ziehen, allerdings ohne Aussagen darüber, wie eine neue Verfügung ausfallen könnte.»

Warten aufs Parlament

Für Rüd liegt der Verdacht nahe, dass man beim ESTV hofft, dass das Parlament den US-Steuerdeal in ein paar Monaten doch noch legalisiert und dass man dann die Daten von den Kunden, die zwar reich, aber eben nicht Steuerbetrüger, sondern nur Steuerhinterzieher sind, doch noch ausliefern kann. Dies, obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass das illegal ist. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.02.2010, 20:38 Uhr

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2 KOMMENTARE

Johann Moser

04.02.2010, 14:52 Uhr

Ja da sieht man endlich das wahre Gesicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ziemlich verlogen und nur darauf aus sich selber schadlos zu halten. Wie soll ich als Schweizer Bürger einer solchen Steuerverwaltung noch trauen? Der Nächste könnte ich sein, der über die Klinge springen muss.


Peter Maurer

04.02.2010, 14:42 Uhr

Guten Tag Ich möchte jetzt auch mal ein Lob an die Berner Zeitung machen, da ich schon einige Artikel gesehen habe, die nicht mehr (so) Mainstreammässig sind. Gratulation. Es ist immer noch nur die Spitze des Eisberges, doch es ist ein Beginn, um die WAHRHEITEN zu enthüllen.



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