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Methoden wie im Agentenfilm
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Die Konsequenzen
Abschied vom Bankgeheimnis Der Fall UBS hat die Bankenwelt für immer verändert. Welche Konsequenzen die gestern veröffentlichten Details aber für die Branche haben, lässt sich laut der Schweizer Bankiervereinigung noch nicht abschätzen. «Wir sind erleichtert, dass bei der Auslieferung der Kundendaten die in der Schweiz üblichen Verfahrensrechte und Rechtsmittel gewahrt bleiben», sagt Thomas Sutter von der Bankiervereinigung. «Damit liegt die endgültige Entscheidung darüber, ob die Kriterien rechtmässig sind, beim Bundesverwaltungsgericht.» Erst dann herrsche Rechtssicherheit. Sutter weist ausserdem darauf hin, dass es sich bei dem nun im Detail veröffentlichten Abkommen um einen Sonderfall USA handle. «Die Kriterien werden meines Wissens in keinem anderen Land so gelten.»
Was die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes betrifft, ist für die Bankiervereinigung allerdings klar, dass Schwarzgeld keine Rolle mehr spielen darf. «Unser Ziel ist eine strikte Weissgeld-Politik», sagt Sutter und verweist auf ein Interview, das der Präsident der Bankiervereinigung, Patrick Odier, am Wochenende der «NZZ am Sonntag» gab. Darin lancierte er die Idee einer Selbstverpflichtung der Schweizer Banken: Sie sollen ihre Kunden künftig dazu zwingen, mit einer Unterschrift zu bezeugen, dass ihr Geld zu Hause versteuert wird.
Sogar die Banken selbst gehen mittlerweile davon aus, dass sie sich vom Schwarzgeld verabschieden müssen. Die Credit Suisse nimmt zwar zu den aktuellen Entwicklungen keine Stellung, hat aber wiederholt erklärt, man müsse die Abhängigkeit vom Bankgeheimnis deutlich reduzieren. Dasselbe sagt Jan Bielinski von der Bank Julius Bär: «Die Branche hat sich mental bereits darauf eingestellt, irgendwann nur noch versteuerte Gelder annehmen zu können.»
Bär hat - wie andere Banken auch - die Konsequenzen aus dem Fall UBS gezogen: «Wir haben bereits letzte Woche angekündigt, dass wir den schrittweisen Rückzug aus dem Geschäft mit US-Kunden begonnen haben», sagt Bielinski. Das sagt auch die ZKB: «Die Details zum USA-Deal der UBS haben somit keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der ZKB im Umgang mit US-Kunden.» Angela Barandun
Amerika ist vor allem an den grossen Fischen interessiert, die zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf nicht gemeldeten Konten hielten oder eine Offshore-Gesellschaft einrichteten, um ihr Vermögen zu verstecken. Bei den 4450 Dossiers von UBS-Steuersündern geht es jedoch nur in 250 Fällen um Steuerbetrug, weil ein Lügengebäude oder falsche Unterlagen eingesetzt wurden. In 4200 Fällen handelt es sich bloss um Steuerhinterziehung.
In einem Agentenfilm wähnt sich, wer im Anhang zum Staatsvertrag die Auflistung der Methoden gewisser UBS-Banker liest. Sie benutzten nicht registrierte Telefonkarten oder präparierte Mobiltelefone, um sich mit reichen US-Kunden abzusprechen. Sie gaben Debit- und Kreditkarten auf andere Namen aus, «um auf täuschende Weise Kapital zu repatriieren». Andere nutzten Briefkastenfirmen, um Geld mit fingierten Belegen zu verschieben. Oder der US-Kunde schob gegenüber dem US-Fiskus Verwandte, Bekannte oder ihm nahestehende Firmen als Eigentümer vor. Wieder andere nutzten das versteckte Geld, indem sie sich von ihrer Briefkastenfirma ein Darlehen geben liessen. In solchen Fällen reicht bereits ein Deliktsbetrag von 250 000 Franken, damit das Dossier Amerika ausgehändigt wird.
Ohnehin wird Amtshilfe erleichtert, weil die UBS (UBSN 13.04 -1.29%) im Februar in einem strafrechtlichen US-Vergleich ein langes Sündenregister mit steuerschädlichen Praktiken eingestanden hat. Der Staatsvertrag im Fall UBS sei ein Spezialfall, der sich nicht auf andere Banken oder andere Länder ausdehnen lasse, betonte gestern Michael Leupold, Chef im Bundesamt für Justiz, der den Staatsvertrag mitausgehandelt hat.
Selbst die USA bekämen nie wieder einen solchen Deal, glaubt Leupold. Im Fall UBS handle es sich rein um Vergangenheitsbewältigung. Denn in Zukunft seien in der Amtshilfe die neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen massgeblich. Diese neuen Vertragswerke setzten selbst bei den USA immer voraus, dass Daten von Kunden nur rausgehen, wenn ersuchende Behörden Name und Kontodaten nennen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.11.2009, 10:18 Uhr



