Merz: UBS überlegt Klage gegen ihre früheren Chefs
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Der Bundesrat überlässt den Entscheid über eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Topmanager der mit Staatsmilliarden geretteten UBS den heutigen Verantwortlichen der Grossbank. Der Bund könne einen eigenen Schaden nicht mit Individualklagen geltend machen, weil er – wenn überhaupt – nur indirekt geschädigt worden sei, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Montag in der Fragestunde im Nationalrat.
Selbst wenn der Bund Aktionär der UBS sein sollte, könnte er lediglich Schadenersatz zugunsten der UBS einklagen. Laut Merz überlegt sich der UBS-Verwaltungsrat, ob er gegen frühere Verantwortliche vorgehen will.
Der Bundespräsident wurde zudem auf eine Drohung von UBS-Chef Oswald Grübel angesprochen, den Konzernsitz je nach Vorschriften ins Ausland zu verlagern. Der Bundesrat kommentiere Presseberichte über gewisse Aussagen des UBS-Chefs nicht, sagte Merz darauf. Die Grossbank habe öffentlich bestätigt, dass sie in keiner Weise mit einem Wegzug gedroht habe. Zudem würde der Bundesrat eine Drohung der UBS vor dem Hintergrund der Ereignisse während der Finanzkrise «als unangebracht erachten», bemerkte Merz. (sam/ap)
Erstellt: 07.12.2009, 17:00 Uhr
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