Kleinlieferant im Clinch mit Swatch
Von Rahel Guggisberg, Jon Mettler. Aktualisiert am 11.11.2010 1 Kommentar
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Als Otto Stalder aus der Presse erfährt, dass die Swatch Group (UHR 366.2 -1.21%) ein Betreibungsverfahren gegen die UBS einleiten will, reagiert er mit Unverständnis. «Für Verluste bei Finanzanlagen geht der Uhrenkonzern auf die Barrikaden und droht mit Klagen», ärgert sich der Chef der Otto Stalder&Partner AG mit Sitz in Flamatt FR. «Doch selber zeigt sich Swatch als wenig kulant.»
Was ist geschehen? Stalders Unternehmen, spezialisiert auf das Bedrucken von Spezial- kunststoffen, hat für die Swatch Group in den vergangenen Jahren Testdrucke für sogenannte Heisstransfer-Decorfolien ausgeführt. Dieses von Stalder selbst entwickelte Verfahren wurde erstmals zum Bedrucken von Armbändern gebraucht.
Weitere Zusammenarbeit
Ein schriftlicher Auftrag für die Erstellung von Testdrucken zwischen der Swatch-Tochtergesellschaft ETA und Stalder&Partner AG für die Jahre 2007 und 2008 liegt vor. Diese Kosten in Höhe von 28'000 Franken hat die Swatch Group bis Ende März 2008 beglichen.
«Es kam jedoch in der Folge bis ins Jahr 2010 zu weiteren Zusammentreffen zwischen Stalder und der Swatch und zu Arbeiten an diesem Projekt», sagt Stalder. Er habe Filme und Folien erstellt und Swatch habe ihn zu weiteren Treffen nach Sion eingeladen, wo er Swatch-Mitarbeiter beriet. Zudem habe er jeweils Protokolle erstellt, und er habe Swatch Möglichkeiten für Einsparungen aufgezeigt. Er gibt zu bedenken, dass er während den vorvertraglichen Verhandlungen mündliche Aufträge erhalten habe, welche die Swatch Group nun verleugne. Aber: Ein schriftlicher Vertrag für die Aktivitäten nach März 2008 liegt nicht vor.
Die Zusammenarbeit wurde im Mai 2010 abrupt beendet, als die ETA Stalder mitteilte, dass sie einen Rückzieher macht. Als Grund gab die ETA an, Stalder&Partner habe keine konkurrenzfähige Offerte geschickt. Darum habe sich die ETA entschieden, das Projekt Heisstransfer-Decorfolien mit Stalder nicht mehr weiterzuverfolgen.
«Die entstandenen Kosten und rund 500 Arbeitsstunden meiner Firma will die Swatch nicht mehr übernehmen. Es kann doch nicht sein, dass wir Arbeit und Beratung der Swatch-Gruppe kostenlos gemacht haben», so Stalder. «Rechtlich bestand ein Auftragsverhältnis. Ich habe darauf vertraut, dass ein Grosskonzern wie Swatch Aufwände vergüten wird», so Stalder weiter. Die involvierten Personen der ETA wüssten genau, dass nicht alles unter kostenlose Bemusterung falle.
Insgesamt stellte Stalder der Swatch Group für erbrachte Leistungen knapp 65'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung. Zudem verlangt das Unternehmen eine Entschädigung für den Knowhow-Transfer, von dem die Swatch Group im Rahmen des Projekts profitiert hat.
Der Uhrenkonzern bestreitet in einem Briefverkehr mit der Stalder&Partner diese Kosten. Stalder hat deshalb am 4.August 2010 die Swatch Group betrieben.
Vertrauen gerechtfertigt?
Roger Lerf, Stalders Anwalt, ist überzeugt, dass hier ein Fall der sogenannten Vertrauenshaftung vorliegt: «Der Rechtsgrundsatz Culpa in Contrahendo regelt die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Hier liegt ein ausservertraglicher Vertrauensschaden vor», so Lerf. Stalder sei im Hinblick auf einen Vertrag für die Swatch tätig geworden, weil er darauf vertraute, dass ihm der Grosskonzern die Kosten erstattet.
Es habe zwischen der Stalder und der Swatch bereits in den Neunzigerjahren eine Zusammenarbeit gegeben. Diese Tatsache zeige, warum Stalder dem Grosskonzern ohne schriftlichen Vertrag vertraute. Auch damals habe man nur auf mündlichen Vereinbarungen basiert.
Swatch verteidigt sich
Die Swatch Group bestreitet Stalders Vorwürfe. Firmensprecherin Béatrice Howald verweist auf die beiden bezahlten Rechnungen in Höhe von 28'000 Franken. Die nachträgliche Forderung von 60'000 Franken sei «ungerechtfertigt». Wie viel Zeit ein potenzieller Zulieferer aufwende, um die Vorteile seines Produktes darzulegen, liege im Ermessen des Zulieferers.
Auch den Tatbestand der Culpa in Contrahendo sieht Howald nicht erfüllt: «Die Ausgangslage war klar dargelegt, ein Pauschalbetrag für die erbrachten Leistungen ausgehandelt und der Betrag bezahlt worden.» Die Testphase sei ordnungsgemäss abgelaufen, es seien zu keiner Zeit Rechte verletzt worden, die nachträgliche Forderungen oder Schadenersatz rechtfertigten würden.
Stalder dagegen will an seiner Betreibung festhalten und nötigenfalls gegen die Swatch Group klagen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 11.11.2010, 08:37 Uhr
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1 Kommentar
Ein wunderbares Beispiel dafür, dass man auch einem noch so langjährig bekannten Geschäftspartner nicht blind vertrauen kann. Schriftlich ist immer noch das Wahre. Denn wenns ums Geld geht, dann wird plötzlich alles verleugnet. Schade, dass die Swatch Group sich hier um 65.000 Franken ziert und auf der anderen Seite Gewinne in Millionenhöhe fährt. Das Image der Swatch dürfte wieder Kratzer haben. Antworten
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