«Ich finde es überlegenswert, Notrecht anzuwenden»
Von Arthur Rutishauser und Fabian Renz. Aktualisiert am 05.09.2011 53 Kommentare
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Herr Naville, die USA haben der Schweiz ein Ultimatum gestellt und wollen bis Dienstag Auskunft über die unversteuerten Konten in der Schweiz. Überrascht Sie das?
Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die Amerikaner die Schraube anziehen. Sie haben aus über 10'000 Dossiers von Amerikanern, die von Steueramnestien Gebrauch machten, ein ziemlich genaues Bild darüber, was auf dem Schweizer Finanzmarkt alles passierte. Sie wissen, dass in vielen Fällen auf amerikanischem Boden gegen ein halbes Dutzend Gesetzte verstossen wurde. Dies nicht nur von der UBS, sondern von vielen anderen Banken auch.
Können Sie da ein Beispiel nennen?
Ich habe mit eigenen Augen zwei Briefe gesehen, die von Schweizer Banken an US-Kunden in den USA gingen, von denen man wusste, dass sie ihr Geld nicht versteuert haben. Darin wurde geblufft, dass man im Gegensatz zur UBS nie Daten herausgeben würde. Weiter wurde den Amerikanern geraten, ihr Geld weiterhin vor den US-Steuerbehörden zu verstecken. Und dies in den Jahren 2008 und 2009. Das war, gelinde gesagt, nicht sehr gescheit.
Um wie viel Geld geht es eigentlich?
Um sehr viel. Man weiss, dass bei der UBS 20 Milliarden an unversteuerten US-Vermögen lagerten. Als die von der UBS weggeschickt wurden, haben andere Banken erfreut die Hand aufgemacht und sie eingesammelt. Wenn ich dann noch lese, dass anscheinend die Kantonalbanken von Zürich und Basel mitgemacht haben, dann bin ich entsetzt.
Wie viele Institute sind es denn, die sich fehlerhaft verhalten haben?
Im Schreiben der USA ist offenbar von neun die Rede. Ich habe gehört, es gehe sogar um 13. Zählt man die unabhängigen Vermögensverwalter und die Rechtsanwälte hinzu, sind es über 300. Das heisst, der Schweizer Finanzplatz ist auf breiter Front betroffen.
Man hat den Eindruck, die Amerikaner wollten ihr Recht in der Schweiz durchsetzten. Ist das nicht stossend?
Nein, das stimmt einfach nicht. Wenn man aktiv auf die Amerikaner zugeht, sie in den USA berät und ihnen in die USA Briefe schickt, in denen man ihnen rät, die Steuern zu umgehen, dann ist das ein Verstoss gegen die Regeln des US-Rechts, gegen das Strafrecht und so weiter. Das sind für Amerikaner Verbrechen und Offizialdelikte, die von Staatsanwälten verfolgt werden müssen.
Soll man nun nachgeben und die Daten mit Notrecht herausgeben?
Wir sind moralisch und legal in einer schlechten Position, denn es waren Schweizer Banken, die in den USA gegen amerikanisches Recht verstossen haben. Bisher wollte man in Bern die Doppelbesteuerungs-Abkommen extensiv interpretieren, um Daten herausgeben zu können. Ich finde es zumindest überlegenswert, Notrecht anzuwenden, denn sonst riskiert man nur wieder, dass die Lösung vom Richter umgestossen wird. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.09.2011, 06:39 Uhr
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53 Kommentare
Die unheimliche Deckung der Banken um in den USA (und vermutlich überall) gegen Landesrecht verstossen zu können, muss aufgeklärt werden. Unsere Banken UND unsere Politik muss von Personen gesäubert werden die unmoralisches und ungesetzliches Verhalten decken. Es ist genug, die Finanzindustrie und deren Lobby hat uns jahrelang an der Nase herumgeführt. (nicht nur in der Schweiz) Antworten
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