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Eine Schutzwand gegen das Spekulationsfieber

Von Walter Niederberger, San Francisco. Aktualisiert am 12.10.2011 11 Kommentare

Die USA versuchen als erstes Land, zu spekulative Handelsgeschäfte der Grossbanken zu unterbinden. Auch die UBS und die Credit Suisse sind von den Regeln betroffen.

Der Eigenhandel der Wallstreet-Banken soll strengen Regeln unterstellt werden: New Yorker Händler während der Arbeit.

Der Eigenhandel der Wallstreet-Banken soll strengen Regeln unterstellt werden: New Yorker Händler während der Arbeit.
Bild: Keystone

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Die geplanten Vorschriften in den USA zielen darauf ab, den Eigenhandel der führenden und mit Staatsgarantien versehenen Banken einzudämmen. Der Vorschlag geht zurück auf den früheren Notenbank-Chef Paul Volcker, und er ist eine der zentralen Reformen nach der Finanzkrise von 2008. Die Banken halten die neuen Schutzwände allerdings für zu rigide und bekämpfen sie mit einem millionenschweren Lobbying.

Mit der Volcker-Regel gehen die amerikanischen Finanzmarktaufseher einen Schritt weiter als die europäischen Kontrolleure. Sie nehmen sich zum ersten Mal den Eigenhandel der Wallstreet-Banken vor; ein kaum reguliertes und oft undurchsichtiges Geschäft. Erlaubt war bislang unter anderem, die Bankeinlagen der Kunden bis zum 30-fachen oder noch mehr zu belehnen und damit spekulative Transaktionen auf eigene Rechnung durchzuführen. In krassen Fällen wie der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) konnte ein einzelner Händler allerdings auch immense Verluste einfahren.

Für die meisten Banken war der Eigenhandel ein hoch profitables Geschäft; damit generierten sie die Milliardengewinne für die Bonuszahlungen an die Kaderleute. Die Händler selber machten teils sogar höhere Bonusse als ihre Chefs. Zwischen Juni 2006 und Ende 2010 erzielten die sechs grössten Wallstreet-Häuser damit 15,6 Milliarden Dollar, wie das Government Accountability Office berechnete. Besonders lukrativ war und ist der Handel mit festverzinslichen Papieren. Sollte die Volcker-Regel voll durchgesetzt werden, müssten die Banken in diesem Markt einen um 25 Prozent tieferen Umsatz und 18 Prozent geringeren Gewinn akzeptieren, teilte das Wertschriftenhaus Sanford Bernstein mit.

Umgehungsgeschäfte befürchtet

Die Finanzmarktbehörden haben dem Lobbying der Branche bisher widerstanden. Gestern stimmte die staatliche Einlagenversicherung einhellig den Volcker-Vorschriften zu; ebenso die Notenbank. Die anderen drei US-Aufsichtsinstanzen dürften noch diese Woche ihren Segen zu dem verschärften Vorgehen geben.

Im Kern geht es den amerikanischen Behörden darum, das riskantere Handelsgeschäft vom traditionellen Spar- und Leihgeschäft der Banken abzuschirmen. Denn obwohl Wallstreet-Banken wie Goldman Sachs ihre Eigenhandelseinheit offiziell bereits aufgehoben haben, sind sie unter anderem Titel weiterhin spekulativ tätig. Vollständig verboten werden soll der Eigenhandel indessen nicht. So dürften die Banken weiterhin mit Währungen und Regierungsanleihen handeln – das soll ihnen die eigene Absicherung von Kundenaufträgen ermöglichen.

Mit nicht weniger als 380 Fragen zuhanden der Banken wollen die amerikanischen Finanzmarktaufseher nun herausfinden, wo die Grenze zwischen zu riskantem Handel und notwendiger Absicherung gezogen werden soll. Dabei sollen die Finanzinstitute mehr Verantwortung übernehmen. Sie müssten den Aufsehern monatlich ausführliche Berichte zu den Handelspositionen übermitteln, die an über 20 Kriterien gemessen werden sollen.

Umstritten ist nicht nur die Detailgenauigkeit der Vorschläge. Die US-Banken wehren sich auch gegen eine Ungleichbehandlung gegenüber Banken anderer Länder. Klar ist, dass Finanzhäuser, die Handelsgeschäfte in den Vereinigten Staaten betreiben, der Volcker-Regel unterstellt werden sollen. Das heisst: Auch die UBS, die Credit Suisse, (CSGN 19.09 -1.39%) die Deutsche Bank oder die HSBC sind betroffen.

Ausweichen auf Hongkong?

Schwammig dagegen sind die Regeln für die Auslandstätigkeit der US-Banken selber. Kritiker befürchten, dass sie die riskanteren Geschäfte auf andere Finanzplätze – London oder Hongkong – verschieben und so die Volcker-Regeln unterlaufen würden.

Trotz solcher Vorbehalte ist dies der erste Versuch, das mit Kundengeldern finanzierte Spekulationsgeschäft an der Wallstreet einzugrenzen. Die Banken haben nun bis Mitte Januar Zeit, ihre Ideen und Einwände vorzubringen. Geplant ist, die Volcker-Regeln mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren auf Mitte 2012 in Kraft zu setzen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.10.2011, 22:15 Uhr

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11 Kommentare

Gregor Müller

12.10.2011, 09:31 Uhr
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ich armer Tor glaubte noch daran, dass die "Geldschöpfung" bei der SNB läge (+Geschäftsbanken Faktor"10"). Da wäre es doch einfach toll, wenn ich mein Haus (1Mio) 30x belehnen dürfte. Dann müsste ich wohl in meinem Leben nie mehr arbeiten. Meine Erben würde ich frühzeitig beschenken, (Boni) um später das Erbe auszuschlagen. Meiner Ansicht nach ist Das kriminell. Antworten


Peter Haller

12.10.2011, 10:15 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Wieso versuchen !
Einfach verbieten, und basta !
Die Zahlen für Ihre Gewinne keine Steuer, schieben aber die Verluste auf die Steurzahler !
Dem Land entsünde keinerlei Schaden !
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