Eine Safari in Botswana, eine Dreiecksbeziehung in Manhattan
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 04.02.2012 34 Kommentare
Bildstrecke
Dossiers
Artikel zum Thema
- Wegelins konspiratives Konto
- US-Justiz greift gegen Wegelin hart durch
- USA erhöhen mit Wegelin-Klage den Druck
- Ab jetzt gilts ernst für die Bank Wegelin
- Die US-Justiz droht mit Haftbefehl gegen Wegelin -Partner
- «Die Schläge scheinen gewirkt zu haben»
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Donnerstagnacht war es so weit: Die US-Behörden haben offiziell Strafanzeige gegen Wegelin eingereicht. Gleichzeitig sperrten sie das umstrittene Korrespondenzkonto der Bank bei der UBS in den USA und beschlagnahmten das Guthaben von rund 16 Millionen Dollar. Gleichzeitig wurden zwei Dokumente veröffentlicht: die Anklageschrift gegen die Bank selbst und drei ihrer Zürcher Kundenberater sowie eine weitere Eingabe, die auf die Beschlagnahmung abzielte.
In diesen Gerichtsdokumenten tauchen zahlreiche Beispiele dazu auf, wie Wegelin die US-Kunden betreut hat. Im Fokus steht dabei das Wegelin-Konto bei der Korrespondenzbank UBS, über das die US-Kunden Zugriff auf ihr Schwarzgeld bekamen.
Sie erhielten via Kurierdienst Checks, ausgestellt auf das Wegelin-Konto bei der UBS, meist über unauffällige Beträge unter 10'000 Dollar, grössere Beträge gestückelt, «um das Risiko zu reduzieren, dass die Steuerbehörde IRS die nicht deklarierten Konten aufspürt». In der Anklageschrift werden zwischen März 2005 und August 2011 155 Einzelbezüge zwischen 500 und 100'000 Dollar aufgeführt mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen Dollar. Zudem waren sämtliche Konten mit unversteuertem Geld mit einem speziellen Code – «BNQ» – markiert.
Eine spektakuläre Geldübergabe spielte sich offenbar im August 2007 ab. Um eine grössere Summe zu Kunde A zu bringen, bediente sich einer der angeklagten Berater der Hilfe seines anderen Kunden B. Dieser besass zwei Konten bei Wegelin – eines mit Weissgeld, eines mit Schwarzgeld.
Vom Weissgeldkonto überwies der Banker 16'000 Dollar an Kunde B und traf diesen Tage später in Manhattan zum Lunch. Kunde B hatte das Geld abgehoben und gab es dem Banker beim Essen zurück – in bar. Kurz darauf wurde der Banker an einen anderen Tisch gerufen – zum Kunden A. Diesem reichte er das Bargeld weiter. Parallel dazu wurden vom Schwarzgeldkonto des Kunden A 16'000 Dollar ans Schwarzgeldkonto des Kunden B überwiesen, um die Bilanz auszugleichen. Kunde B spielte also den Bargeldbriefträger – und verschob nebenbei Geld von seinem Weiss- auf sein Schwarzgeldkonto.
Deckname «Elvis»
Beschrieben wird auch der Fall eines älteren Ehepaares, das aus lauter Angst vor den US-Behörden nur unter dem Decknamen «Elvis» mit der Bank kommunizieren wollte. Einem anderen Paar war es 2008 möglich, im Büro seines Anwalts in Los Angeles ein Wegelin-Konto zu eröffnen – mitsamt Scheinfirmenkonstrukt. Bis 2009 sind zudem Banker in die USA gereist, um sich dort mit ihren Klienten zu treffen.
Ein anderer Fall ereignete sich 2010 bei einem Kunde, dessen Konto sich indirekt über einen unabhängigen Vermögensverwalter bei Wegelin befand. Im Frühsommer schickte der Kunde seinem Vermögensverwalter zwei Couverts ohne Absender. In einem befand sich ein Zettel mit der Zahl 37'000, im anderen die Bankinformationen eines Safari-Veranstalters in Botswana. Am 22. Juni beglich Wegelin die Rechnung für die Afrika-Ferien des Kunden. Der Betrag reichte dann allerdings doch nicht. Der Kunde meldete sich erneut, per Satellitentelefon aus Afrika. Eine zweite Zahlung über 26'000 Franken war nötig.
Strafanträge bekannt
Gemäss der Mitteilung der US-Justizbehörde droht Wegelin eine Busse in der Höhe von entweder maximal 500'000 Dollar oder dem Doppelten der Erträge, welche die Bank durch die US-Kunden eingenommen hat, oder dem Doppelten der Verlustes der Opfer. Mit den Opfern wird in diesem Zusammenhang wohl der US-Fiskus gemeint sein. Den drei Bankern drohen Haftstrafen von maximal 5 Jahren Gefängnis sowie Geldbussen von maximal 250'000 Dollar.
Beide Dokumente sind in weiten Teilen identisch mit der Klage gegen die drei Zürcher Kundenberater, die Anfang Januar eingereicht wurde. Darin werden gut zwanzig Fälle von amerikanischen UBS-Kunden in Bedrängnis beschrieben, die von Wegelin übernommen wurden. Vor allem dank diesem «illegalen Geschäft» habe Wegelin die verwalteten US-Vermögen innert fünf Jahren von 240 Millionen auf 1,2 Milliarden Dollar im Jahr 2010 gesteigert. Mindestens hundert Amerikaner hätten mithilfe von Wegelin den US-Fiskus um Einnahmen geprellt.
In der Anklage vom Januar waren neben der Kundenakquise der UBS vor allem die Praktiken beschrieben worden (Nummernkonti; Scheinfirmen und Stiftungen in Liechtenstein, Panama oder Hongkong; keine offizielle Kommunikation mit den US-Kunden) sowie die Verkaufsargumente (älteste Bank der Schweiz, klein, diskret, verschwiegen, keine Niederlassung in den USA).
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.02.2012, 07:37 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
34 Kommentare
Wirtschaft
- 20:38Novartis-Präsident Vasella kritisiert die Einwanderungspolitik
- 16:29Swisscom-Chef: «Den Meisten sind Roaming-Gebühren egal»
- 13:17So günstig zum Eigenheim wie nie
- 26.05.2012Bund prüft Abschottung des Schweizer Kapitalmarkts
- 26.05.2012Das sind die demokratischsten Firmen der Schweiz
- 26.05.2012UBS verliert bis zu 30 Millionen Dollar bei Facebook-Börsengang


Bitte warten

