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Eine Klage gegen Ospel & Co. hätte Chancen

Von . Aktualisiert am 02.06.2010

Geschäftsprüfungskommission erhält Druck aufrecht: Die Grossbank soll Experten Einblick geben.

Die Politik fordert von der UBS mehr Transparenz.

Die Politik fordert von der UBS mehr Transparenz.
Bild: Keystone

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Der Berner Rechtsprofessor Peter V. Kunz sagt, er sei «positiv überrascht» von der Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK). Das Gremium hatte dem Bund in seinem Bericht zur UBS-Affäre empfohlen, er solle das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten übernehmen, damit Aktionäre der Grossbank es leichter hätten, Verantwortliche wie Marcel Ospel oder Peter Rohner doch noch vor Gericht zu bringen.

«Die GPK zeigt ausserhalb ihres eigentlichen Kompetenzbereichs neue, interessante Wege auf», sagt Kunz, «denn meist unterbleiben Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Manager allein schon wegen der enorm hohen Prozesskosten.» Wenn der Bund dieses Hindernis aus dem Weg räume, würden Aktionäre viel eher Klagen riskieren.

«Der Bund würde die Klage koordinieren»

Schwierig dürfte es für den Bund dagegen sein zu definieren, unter welchen Voraussetzungen er für Aktionäre die Gerichts- und Anwaltskosten übernähme. Ein gangbarer Weg sei, dass der Bund bei einem Zivilgericht eine Klage gegen UBS-Verantwortliche einreiche und klagewillige Aktionäre der Grossbank sich anschlössen, sagt Kunz: «Der Bund würde die Klage koordinieren, den Grossteil der Kosten übernehmen und mit den klagewilligen Aktionären eine Art Streitgemeinschaft bilden.»

Noch sieht es allerdings nicht so aus, als erhielte der Bund von seinen Sozialeinrichtungen viel Unterstützung. «Wir beabsichtigen nicht, eine solche Klage einzureichen», erklärt Eric R. Breval, Geschäftsführer des AHV-Ausgleichsfonds. «Wir haben uns noch nie mit der Frage beschäftigt, ob wir gegen die UBS-Manager rechtliche Schritte einleiten wollen», heisst es bei Publica, der Pensionskasse des Bundes. Es liege keine entsprechende Anfrage des Bundes vor. Publica habe wegen des UBS-Debakels «Verluste erlitten, allerdings in geringerer Höhe als andere Pensionskassen».

Die Zurückhaltung von Publica und anderen Aktionären gegenüber Klagen ist laut dem auf Banken spezialisierten früheren Zürcher Professor Hans Geiger verständlich: «Aktionäre wissen in aller Regel viel zu wenig, wer welche Verantwortung dafür trägt, dass ein Unternehmen zu Schaden gekommen ist. Ohne solche Intimkenntnisse haben Verantwortlichkeitsklagen kaum Chancen.»

Just die Kenntnis um solche Mechanismen hat wohl die GPK zur Forderung bewegt, die UBS (UBSN 17.82 1.65%) solle den Hergang ihres Debakels von externen Experten aufarbeiten lassen. Diese Aufarbeitung soll laut der GPK «die Voraussetzungen schaffen», dass Aktionäre und Behörden prüfen könnten, ob die «Einleitung von Strafanzeigen und Verantwortlichkeitsklagen» einen Sinn ergebe.

Nicht-Wissen entlastet nicht

Konrad Graber, CVP-Ständerat und Mitglied der sechsköpfigen GPK-Arbeitsgruppe, erwartet jetzt von UBS-Präsident Kaspar Villiger ein klares Signal, dass die UBS bereit sei, Transparenz zu schaffen: «Von zentraler Bedeutung ist nun, dass die UBS einem bankunabhängigen Expertengremium Einblick in die bankinternen Prozesse gewährt, insbesondere im Verwaltungsrat und der Konzernleitung.» Die Erkenntnisse aus dieser Aufarbeitung erhöhten die Chancen von Klagen.

Auch SP-Ständerat Claude Janiak, Präsident der ständerätlichen GPK, glaubt, dass Verantwortlichkeitsklagen Erfolg haben können: Dass UBS-Verantwortliche geltend machten, sie hätten von kriminellen Machenschaften in der Bank nichts gewusst, entlaste sie nicht von aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Vielmehr müssten sie nachweisen, dass sie alles Menschenmögliche unternommen hätten, um Verfehlungen zu verhindern. «Das ist Grund genug, von der Aufsichtsbehörde Finma und der UBS zu verlangen, dass dies vertieft und durch unabhängige Experten geklärt wird», sagt Janiak.

Der Verwaltungsrat werde «den GPK-Bericht und alle an die UBS gerichteten Empfehlungen gründlich analysieren», sagt ein UBS-Sprecher. Er werde seine Schlüsse ziehen und informieren.

Bedeckt hält sich auch der leitende Zürcher Staatsanwalt Peter Pellegrini, der den Fall UBS seit Jahren beobachtet und bisher, mangels Anfangsverdachts, kein Strafverfahren eröffnet hat. Die Lektüre des 370-seitigen GPK-Berichts nehme Zeit in Anspruch, er könne darum nicht Stellung nehmen, erklärte Pellegrini. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.06.2010, 22:57 Uhr

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