EU-Finanzausschuss nimmt Steuerabkommen ins Visier
Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 06.10.2011 14 Kommentare
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Brüsseler Parlamentarier drücken beim Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz auf den Pausenknopf. Wie aus den Unterlagen von Sharon Bowles, der Vorsitzenden des EU-Finanzausschusses Econ, hervorgeht, wird die Vereinbarkeit des Steuerabkommens mit geltendem EU-Recht infrage gestellt. Jetzt liegt der Ball bei der Kommission auf oberster EU-Ebene.
Provokation für EU-Ausschuss
Die Richtlinie zur harmonisierten Zinsbesteuerung von 35 Prozent gilt EU-weit. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aber sieht vor, dass die Schweiz nur 26,375 an Deutschland abliefern muss. Die Differenz auf den harmonisierten EU-Steuersatz von 35 Prozent wird von den Banken in der Schweiz beziehungsweise deren Kunden einbehalten. Auf diesem Weg, so der Standpunkt des Staatssekretariats für Finanzfragen (SIF), werde der Steuersatz letztlich eingehalten. «Die Fragen wurden alle von deutscher und Schweizer Seite abgeklärt», sagt SIF-Sprecher Mario Tuor.
Für den Econ-Ausschuss ist das eine Provokation. Denn: Wenn schon ein Abkommen zwischen einem EU-Land und der Schweiz getroffen wird, dann sollten für alle die gleichen Regeln gelten, so die Ausschussmitglieder. Econ hat deshalb am dritten Oktober eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Darin fordert Econ die Kommission auf, die Rechtmässigkeit des Abkommens kritisch zu untersuchen und gegebenenfalls Schritte einzuleiten.
Sven Giegold, Ausschussmitglied und Wirtschaftssprecher der Grünen im Europaparlament, wirft den Verhandlern mit der Schweiz vor, mit dem Abkommen «wichtige Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und für den automatischen Informationsaustausch zu blockieren».
Instanzenzug bis zum EuGH
Die Anfrage des Econ an die EU-Kommission hat Gewicht, denn der Ausschuss ist massgeblich an der Entscheidungsfindung im Plenum des Europäischen Parlaments beteiligt. Sollten die Widersprüche, auf die sich der Ausschuss beruft, nicht aufgelöst werden, könnte die Angelegenheit sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.10.2011, 11:04 Uhr
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14 Kommentare
''Die Richtlinie zur harmonisierten Zinsbesteuerung von 35 Prozent gilt EU-weit' 'Die Schweiz ist kein Eu mitglied also gilt diese richtlinie überhaupt nicht für die CH,Deutschland hat mit der CH verhandelt nicht die Eu also soll sie sich gefälligst da raus halten,dieser Vertrag ist gut und fair für beide seiten.Dass DE Volk sollte mall über den EU beitrittt abstimmen mal sehn was passiert lol Antworten
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