E-Mails, Trades und Kontoauszüge – diese UBS-Daten flossen in die USA
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In dem Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht, dass die US-Justiz mit der Aushändigung der 255 Dossiers der UBS in den Besitz von «umfangreichen Kundendaten» gelangt ist. «Der Datenträger, auf welchem diese Unterlagen gespeichert waren, enthielt Daten in der Grössenordnung einer sechsstelligen Zahl von DIN-A4-Seiten», heisst es in dem Urteil. «Die Art und die Quantität der herausgegebenen Bankkundendaten legen nahe, dass die US-Behörden dadurch ein sehr genaues Profil der Beschwerdeführer und der an ihnen wirtschaftlich Berechtigten erstellen konnten.»
Die Dossiers enthielten neben den Konten- und Gesellschaftsunterlagen auch die Dokumentation über die Trades, die Einträge des Kundenberaters, die E-Mail-Korrespondenz sowie die Kontoauszüge.
Am Morgen hatte das Bundesverwaltungsgericht über seinen Entscheid informiert. Demnach war die von der Finma im letzten Februar verfügte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die US-Behörden war rechtswidrig. Laut Bundesverwaltungsgericht hatte die Finma dafür weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz. (cpm/ddp)
Erstellt: 08.01.2010, 12:41 Uhr
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