Dokumente zeigen: So spannte die UBS Merz und Haltiner ein

Die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA war illegal. Brisant: Die UBS selbst bestellte bei der Finma den Befehl, das Bankgeheimnis zu brechen. FDP-Nationalrat Philipp Müller spricht von «Bananenrepublik».

1/3 Brief vom 23. Januar 09 von Bundesrat Merz an Rechtsanwalt Andreas RĂĽd.

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Haltiner kehrt den Spiess um

Finma-Präsident Eugen Haltiner lässt sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Herausgabeverfügung seiner Behörde im Fall der UBS-Steueraffäre nicht beirren.

Er würde auch im Amt bleiben, wenn das Bundesgericht gleich wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden sollte, sagte der Präsident der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Er erinnerte daran, dass er vom Bundesrat bis Ende 2011 gewählt sei. Selbstverständlich werde er seine Aufgabe aber nur erfüllen, wenn er das Vertrauen der Landesregierung habe. Nach seiner Einschätzung sei dies der Fall.

Haltiner drehte den Spiess im NZZ-Interview insofern um, als er das Bundesverwaltungsgericht für die Zuspitzung der Notlage im Februar 2009 verantwortlich machte. Das Bundesverwaltungsgericht habe damals in den von ihm bearbeiteten Rekursen gegen die Amtshilfeverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht rechtzeitig entschieden, sagte Haltiner.

Dass die USA mit der Drohung der Anklageerhebung gegen die UBS nur geblufft haben, glaubt der Finma-Präsident nicht. Er habe unter anderem eine persönliche Begegnung mit dem US-Notenbankpräsidenten Ben Bernanke gehabt. Auch Bernanke habe bestätigt, dass die Gefahr real sei und die Notenbank nicht intervenieren könne, weil das US-Justizdepartement eine unabhängige Behörde sei.

Vom Bundesrat fühlt sich Haltiner aber nicht im Regen stehen gelassen. Für ihn sei klar gewesen, dass der Bundesrat mit der Finma-Verfügung zur Herausgabe der UBS-Kundendossiers an die US-Justiz einverstanden gewesen sei. Der Bundesrat habe die Einschätzung der Finma, dass Artikel 25 und 26 eine ausreichende Rechtsgrundlage seien, geteilt, auch wenn er gehofft habe, dass ein solcher Entscheid letztlich nicht nötig sein werde.

Sollte das Bundesgericht die Übermittlung der UBS-Kundendossiers an die US-Justiz ebenfalls als rechtswidrig einstufen, stelle sich allenfalls die Frage einer Revision des Bankengesetzes, sagte Haltiner. Denn es müsse auch in Zukunft möglich sein, in Krisensituationen zeitgerecht zu handeln. «Ich möchte nicht wissen, welche Vorwürfe gekommen wären, wenn wir diesen Entscheid nicht getroffen hätten und die grösste Schweizer Bank in der Folge zusammengebrochen wäre», sagte der Finma-Präsident.

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar 2009 widerrechtlich verfügt hat, 285 Kundendaten der UBS an die amerikanischen Behörden zu übergeben. Bis vor kurzem war diese Verfügung streng geheim und lag auch den Anwälten nur in einer Version vor, in der die entscheidenden Passagen geschwärzt waren. Jetzt liegt die fast ungeschwärzte Verfügung dem «Tages-Anzeiger» vor. Sie zeigt, dass der Bundesrat bereits ein Jahr vor dem Bruch des Bankgeheimnisses informiert war, dass die Finma und die Nationalbank mehrmals vom Bundesrat Massnahmen gefordert haben – und dass die Anwälte der Betroffenen hinters Licht geführt wurden.

Der Verfügung ist zu entnehmen: Bereits im März 2008 erfuhr die Finma von der UBS, dass die amerikanischen Justizbehörden mit unilateralen Massnahmen, sprich einer Klage gegen die UBS, drohten, wenn die Bank nicht bereit sei, Kundendaten zu liefern. Sie informierte «angesichts der Brisanz der Sache sofort die Eidg. Finanzverwaltung, das Bundesamt für Justiz und die Steuerverwaltung». Ab Juli 2008 übermittelte die Finma umfangreiche Daten an die Amerikaner. Diese enthielten zwar keine Kundennamen, erlaubten es aber der US-Justiz, ein Amtshilfegesuch zu stellen. Am 19. September kamen dann US-Beamte zur Finma nach Bern. Dort präsentierten die Anwälte der UBS den Fall und gestanden Fehler ein.

Die USA drängen und drohen

Das nützte nichts, denn die Amerikaner wurden immer ungeduldiger. Am 17. Oktober machten sie deutlich, dass ohne Kundendaten keine Einigung möglich sei. Am 7. November kündigten sie eine «Eskalation» an, wenn nicht endlich etwas passiere. Am 10. November 2008 schliesslich versuchten die Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Hans-Rudolf Merz zu schlichten mit einem Brief an die US-Regierung, der nie beantwortet wurde. Die Antwort kam von der Justiz.

Diese teilte am 7. Dezember der UBS mit, dass sie Anklage erheben werde, wenn nicht rasch Kundendaten übermittelt würden. Spätestens jetzt wussten die Beteiligten, dass die Sache ernst war. Am 11. Dezember präsentierte die Finma Merz und Widmer-Schlumpf die Handlungsoptionen. Am 15. Dezember telefonierte Merz dem amerikanischen Justizminister – erfolglos. Am 19. Dezember ermächtigte der Bundesrat schliesslich die Finma, «alle notwendigen Massnahmen» zu treffen.

Über Neujahr wurde das weitere Vorgehen geplant. Am 8. Januar 2009 erhielt Merz eine Aktennotiz, in welcher die Finma ihre Vorgehensweise skizzierte. Obwohl er alles dies wusste, schrieb Hans-Rudolf Merz am 19. Januar an Rechtsanwalt Andreas Rüd in einem Brief, «der Bundesrat setze sich für ein rechtsstaatliches Verfahren ein». Zu diesem Zeitpunkt war ihm bewusst, dass jetzt die Rettung der UBS Priorität vor dem Rechtsverfahren hatte. Inzwischen einigte sich die UBS mit den Amerikanern auf einen Deal. Um nicht selber das Bankgeheimnis zu verletzen, ersuchte die UBS die Finma, die Herausgabe der Daten anzuordnen. Rüd spricht von einer bestellten Verordnung. FDP Nationalrat Philipp Müller sagt: «Das stellt den Rechtsstaat auf den Kopf. Das ist bananenrepublikmässig.» Finma-Chef Eugen Haltiner handelte, wie es die Chefs der Bank, der er 34 Jahre diente, wünschten. Er schrieb die Verfügung, welche die Datenherausgabe befahl und holte die Bank aus dem Schneider. Widerrechtlich laut Gericht. Dessen ungeachtet erklärte Eugen Haltiner am Freitag am Fernsehen, er würde wieder so handeln. Müller: «Wenn heute offizielle Bundesstellen angesichts dieser Vorkommnisse noch immer von einem real existierenden Bankkundengeheimnis sprechen, ist das unglaubwürdig.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.01.2010, 11:15 Uhr

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3 KOMMENTARE

Niklaus Egloff

11.01.2010, 19:25 Uhr

Ja, Ja, es sind halt nicht alle Bürger vor dem Gesetze gleich,einige sind noch etwas gleicher. Dieser Rechtsbruch wird für die Täter kaum folgen haben. Wie hat es beim Swissair - Debakel so schön geheissen: Masslosigkeit,Machtmissbrauch,Misswirtschaft oder einfach Dummheit ist im Wirtschaftsleben nicht strafbar. Unsere Staatsführung wird zu Handlangern gewisser Wirtschaftsbosse degradiert!


Rene Baumann

11.01.2010, 14:47 Uhr

Sollte dies alles so gelaufen sein, muss man von Mafia ähnlichen Zustände sprechen. Die "Finanzwelt" diktiert dem Staat was Recht und Unrecht ist. Es ist höchste Zeit, dass die Finanzbranche vom Volk an die Kandarre genommen wird so dass diese wieder ein "DIenstleister" der Realwirtschaft wird und diese nicht laufend gefährdet. Die Abzockerinitiative ist die erste Gelegenheit dazu.


Michael Meienhofer

11.01.2010, 09:31 Uhr

Eine Eidg.Aufsichtskommission hat nach den geltenden Gesetzen zu arbeiten. Für politische Anliegen kann sie nur Empfehlungen abgeben, aber nie selbständig handeln. Hier hilft nur ein Mandatsentzug ab, ansonsten der Autoritätsverlust im Volk zu gross ist und eine allgemeine Abkehr vom Rechtsstaat zu befürchten ist -Die Befürchtung, der Finanzplatz erleide Schiffbruch, wurde leider höher gewichtet.






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