Wirtschaft

Die verratenen UBS-Kunden

Richter, Bundesjuristen, externe Bankgutachter – sie alle waren im Steuerstreit mit den USA in seltener Eintracht bereit, das Bankgeheimnis aufzugeben. Wie sie Tausende von Bankkunden zu Kriminellen machten.

Brisante Verhandlungen hinter den Türen: Im UBS-Deal war die Schweizer Grossbank nur einer der entscheidenden Akteure.

Brisante Verhandlungen hinter den Türen: Im UBS-Deal war die Schweizer Grossbank nur einer der entscheidenden Akteure.
Bild: Keystone

Um 20.30 Uhr Ortszeit griff Michael Leupold zum Hörer. Die Schweizer Botschaft in Washington hatte das Telefongespräch veranlasst. In der US-Hauptstadt, wo David Ogden den Anruf des Berner Chefbeamten erwartete, war es an jenem 9. Juli 2009 noch lange bis zum Feierabend.

Leupold, Direktor des Bundesamts für Justiz in Bern, und Ogden, stellvertretender US-Justizminister, sprachen über den Fall UBS. Leupold versuchte, den Repräsentanten der übermächtigen USA für eine friedliche Beilegung des UBS-Steuerstreits zu gewinnen. Die Zeit drängte: In vier Tagen stand der Prozess zwischen der Grossbank und den USA in Miami an.

48 Stunden später hatte Leupold Ogden zum Einlenken gebracht. Die Regierungen der beiden Staaten reichten ein «Sistierungsgesuch» ein in der Absicht, eine «aussergerichtliche Einigung» zu erzielen. Deren Resultat lag sechs Wochen später auf dem Tisch. Die Schweiz verpflichtete sich, 4450 US-Steuersünder an die USA auszuliefern. Davon waren nur gerade 250 klassische Betrüger, die auch in der Schweiz keinen Schutz genossen. Bei den restlichen 4200 handelte es sich um eine neue Kategorie, jene der «schweren» Steuerhinterzieher.

Professor als Schlüsselfigur

Dass Tausende von langjährigen UBS-Kunden die Zeche für den «Friedensvertrag» vom 19. August bezahlen würden, war bereits im Juli klar. Schon damals verfügte der höchste Schweizer Justizbeamte über das nötige Rechtsgutachten, um Steuerhinterzieher, denen das Bankgeheimnis eigentlich Schutz vor einer Offenlegung versprach, zu kriminalisieren.

Das Gutachten stammt aus der Feder von Robert Waldburger. Der Steuerrechtler hat nicht nur einen ausgezeichneten Namen als St. Galler Universitätsprofessor. Er amtete ab Ende 1998 auch als Verantwortlicher der «Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen» bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. In der Funktion war er unter anderem für Steuerabkommen mit dem Ausland zuständig.

Ende März 2007 trat Waldburger aus dem Bundesdienst aus, blieb aber noch einige Monate als externer Mitarbeiter für die Steuerverwaltung tätig. Im Mai heuerte ihn der damalige Rechtschef der UBS, Peter Kurer, als Berater in Steuersachen an. Mandatsbeginn war Juli 2007, wie der Bundesrat erst in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Frühling 2009 ausführte.

Spezialwissen fliesst in Bankkanäle

Bereits in der Anfangsphase des UBS-Konflikts floss das Spezialwissen des nunmehr externen Steuerrechtlers Waldburger in die Entscheide der Steuerverwaltung ein. Die Behörde habe «jene Argumentationslinien aus der Stellungnahme übernommen, denen sie sich nach eingehender eigener Prüfung anschliessen konnte», verteidigte der Bund Waldburgers Rolle im Parlament.

Zur Schlüsselfigur wurde Waldburger nach dem 18. Februar 2009, als die Schweiz ihren Rechtsstaat aushebelte und 250 UBS-Kunden ohne Rekursmöglichkeit den amerikanischen Behörden überstellte. Mit diesem «Notabwurf», wie Leupold die Aktion später nannte, kam der Fall nämlich erst richtig ins Rollen. Nun forderten die Amerikaner eine gerichtlich erzwungene Offenlegung von 52 000 UBS-Konti. Die UBS setzte Waldburger auf das Problem an: Wie kann eine nie dagewesene Anzahl von Kunden zu Steuerkriminellen abgestempelt werden, ohne geltendes Schweizer Recht zu verletzen, lautete die Fragestellung von Waldburgers Auftraggeberin.

Betrug und Hinterziehung

Der Steuerexperte wurde fündig in Artikel 190 des direkten Bundessteuergesetzes (DBG). Unter «schwerer Steuerwiderhandlung» war nicht nur Betrug oder ein anderes Vergehen zu verstehen, sondern auch «fortgesetzte Hinterziehung grosser Steuerbeträge». Hier war er, der elegante Ausweg für das Problem der UBS. Hinterziehung war unter Umständen auch in der Schweiz strafrechtlich relevant.

Dieser Artikel 190 war keineswegs neu, schon seit Jahren konnten die Behörden mit ihm das Bankgeheimnis in speziellen Fällen ausser Kraft setzen. Neben einem konkreten Verdacht benötigten sie dafür aber grünes Licht vom Chef des Finanzdepartements. Mithilfe des Paragrafen gelangen ein paar Grossaktionen. Doch dabei ging es um klassischen Steuerbetrug. Dass mit dem bis anhin wenig beachteten Artikel das Bankgeheimnis auch bei Steuerhinterziehung geknackt werden könnte, daran dachte kaum jemand. Bis sich Professor Waldburger im Solde der UBS im heissen Sommer 2009 an die Arbeit machte und den explosiven Artikel 190 des direkten Bundessteuergesetzes mit dem bestehenden Steuerabkommen mit den USA verlinkte. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA, das unter anderem den Informationsaustausch in Steuerfragen regelt, hatte eine Besonderheit: Amtshilfe wurde nicht nur bei Steuerbetrug geleistet, sondern auch bei betrugsähnlichen Vergehen. «Tax fraud or the like», lautete der Passus, der bereits im Ur-Abkommen von 1951 in leicht anderer Form existierte.

Betrug «beispielhaft und nicht abschliessend»

Was sie mit «Tax fraud or the like» meinten, hielten die Schweiz und die USA in einem Zusatzprotokoll vom 2. Oktober 1996 fest. Zwei Sätze daraus würden für den UBS-Fall entscheidend. Der erste lautete: Die im Protokoll aufgezählten betrügerischen Handlungen seien «beispielhaft und nicht abschliessend». Der zweite: «Betrügerisches Verhalten» meine auch Taten, die im angefragten Staat von den Strafbehörden verfolgt würden.

Damit hatte Waldburger seinen Job für die UBS erfolgreich erledigt. Er hatte juristisch zweierlei aufgezeigt: Erstens braucht es für Amtshilfe an die USA nicht zwingend einen Betrug wie gefälschte Urkunden. Und wenn wegen Hinterziehung ermittelt würde, kommt zweitens Artikel 190 des direkten Bundessteuergesetzes zum Zug, welcher das Schweizer Bankgeheimnis ausser Kraft setzte.

Die Schweiz würde vor Gericht zwar Neuland betreten, hielt Waldburger in seinem Gutachten fest, weil Artikel 190 «bisher praktisch nie in Fällen von blossen Steuerhinterziehungen, sondern fast ausschliesslich in Fällen von Steuerbetrug ergriffen worden» sei. Trotzdem sollte der Passus nun für Hinterziehung herhalten. Und zwar im grossen Stil.

Entscheidendes Gutachten

Waldburger bestreitet, dass er mit seiner Arbeit primär der UBS gedient habe. «Ich bin unabhängig in meiner Gutachtertätigkeit, daran ändert das Mandat der UBS nichts», sagt er auf Anfrage. «Diese machte mir keinerlei Vorgaben bezüglich des Inhalts der Arbeitspapiere.»

An anderer Stelle wird die Bedeutung von Waldburgers Arbeit hingegen herausgestrichen. «Waldburgers Gutachten war ausführlicher als unsere eigenen Abklärungen und deshalb wichtig für uns», sagt Susanne Kuster, die rechte Hand von Justizamtsdirektor Michael Leupold. Kuster schränkt lediglich ein, dass es das Abkommen mit den USA «auch ohne dieses Gutachten gegeben» hätte.

Als Leupold den US-Chefbeamten Ogden am 9. Juli auf den Verhandlungsweg bringen konnte, hielt der Schweizer Spitzenbeamte das Gutachten von Steuerprofessor Waldburger bereits in der Hand. Damals sei eine «fast fertige Version» vorgelegen, bestätigt Susanne Kuster, um sie «rechtzeitig für die Verhandlungen mit den USA» zu nutzen.

Spitzenbeamte für Amtshilfe

Waldburger erkennt in der doppelten Verwendung seiner Arbeit kein Unabhängigkeitsproblem. «Mein Auftraggeber war die UBS, nicht der Bund», sagt er im Gespräch. «Wenn dieser meine Gutachten für die US-Verhandlungen nutzte, geht das für mich in Ordnung.» Tatsache bleibt aber, dass die unter Druck geratene UBS den langjährigen Spitzenbeamten für Amtshilfe verpflichtete. Und es war Waldburgers Argumentation, die der Regierung ermöglichte, Tausende von klassischen Steuerhinterziehern in Steuerkriminelle zu verwandeln. Schliesslich stellt sich gar die Frage, ob sich im Drama um die UBS selbst die helvetische Justiz an ein ungeschriebenes Drehbuch hält.

Am 5. März 2009 veröffentlichte die 1. Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls jenes Urteil, das Bern später erlaubte, das Bankgeheimnis für US-Kunden faktisch aufzuheben. Auf 71 Seiten hielten die fünf Richter fest, warum die Schweiz die Daten eines amerikanischen UBS-Kunden an den US-Fiskus überstellen dürfe, obwohl kein klassischer Steuerbetrug vorliege.

«Fishing expedition»

Zuerst prüften die Richter die Frage der «Fishing expedition», also das Sammeln von Informationen auf Vorrat, wozu ein Amtshilfegesuch ohne konkrete Namensnennung nach gängiger Lehrmeinung gehörte. Das sei ein Trugschluss, meinte das Bundesgericht. «Dass nämlich bei Kenntnis eines Namens dieser genannt werden muss, schliesst nicht aus, dass auch Rechtshilfeersuchen ohne Namensnennung möglich sein können.»

Danach schlugen die Richter jene Bresche in den Paragrafen-Dschungel, welche die spätere Mammut-Amtshilfe freimachen würde. Steuerhinterziehungen könnten «den gleichen Unrechtsgehalt wie ein Abgabebetrug» haben, beschlossen sie und verwiesen auf die «fortgesetzte Hinterziehung grosser Steuerbeträge» nach Artikel 190 des direkten Bundessteuergesetzes. Warum das Bundesverwaltungsgericht in seinem März-Urteil diese Rechtsbelehrung einflocht, leuchtet nicht ein. Die «schwere Steuerhinterziehung» war nämlich für den vorliegenden Fall unerheblich. Ausschlaggebend für die Bejahung von Amtshilfe waren vielmehr «Tatbestandselemente des Abgabebetruges». Die Frage der «schweren Steuerhinterziehung» stellte sich gar nicht.

Richter als Mithelfer

Für den Chefbeamten Leupold und seine Mitstreiter in der Causa UBS war der Exkurs der Bundesrichter aber Gold wert. Sie wussten damit nicht nur, dass Amtshilfe ohne Namensangabe möglich war. Sondern sie erhielten von den obersten Richtern auch den wertvollen Hinweis, dass sie mit «schwerer Steuerhinterziehung» nach Artikel 190 die Tür für Amtshilfe für Tausende von UBS-Kunden aufstossen könnten. Als sie am 19. August 2009 über 4000 Steuersünder kriminalisierten, um die Grossbank zu retten, konnten sie ihren US-Partnern glaubwürdig versprechen, dass das Bundesgericht allfällige Rekurse kaum stützen würde. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.12.2009, 08:51 Uhr

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38 Kommentare

Dieter Wundrig

08.12.2009, 15:19 Uhr
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@ Herr Naef-Falsch gelesen,vom Wortschatz eines Hr.Blocher habe ich geschrieben, nicht vom Erfinder des " Unwortes Gutmensch."@ Herr Bachmann- Welches Bankgeheimnis für welchen Bürger als Schutz gegen den Staatsapparat,etwa für den Steuerzahler mit seinem Lohnausweiss?Das glauben Sie doch selber nicht!Sie scheinen überall Verschwörungen zu vermuten, besonders von der EU & den eigenen CH Politikern Antworten


Jacob de Vries

08.12.2009, 15:17 Uhr
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Die Bankkunden wurden nicht zu Kriminellen gemacht. Das waren sie schon. In diesem Fall von Verrat zu sprechen ist starker Tobak und steht dem Tagi nicht zu. Es zeugt schon von einem merkwürdigen Rechtsverständnis wenn der Staat beliebig betrogen werden darf. Und die ehrlichen Steuerzahler sind die Opfer. (Nur haben es noch nicht alle gemerkt) Antworten


Sari Naru

08.12.2009, 14:56 Uhr
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@christophe bachmann: Recht haben sie! Ich bin ein Ausländer, der sein Geld in die Schweiz brachte und zwischenzeitlich auch hier lebt. Weil in meinem Heimatland kein verlässlicher Rechtsstaat existiert und keine politische und ökonomische Stabilität herrscht. Das glaubte ich in der Schweiz gefunden zu haben. Mit dieser Rechtsbeugung zu Rettung der UBS wurde ich allerdings eines anderen belehrt. Antworten


Bruno Ehrlich

08.12.2009, 14:17 Uhr
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Ich hoffe sehr, dass es Kunden gibt, die Willens sind und die nötigen Mittel haben, um die UBS zu verklagen. Und es wäre dann nicht mehr als gerecht, dass die Bank so hart bestraft wird, dass sie mit dem Ueberleben zu kämpfen hat. Und wenn sie unterginge, wäre es nicht schade um sie. Und der schweiz. Rechtsstaat könnte dabei nur gewinnen. Aber eben. hier sind nicht nur der BR auch die Gerichte .. Antworten


majo naef

08.12.2009, 14:00 Uhr
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@Dieter Wundrig Das Wort Gutmenschen stammt nicht von Blocher. Das finden sie in jedem Deutschen Forum wenn über Politik gesprochen wird. Antworten


christophe bachmann

08.12.2009, 13:56 Uhr
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Dieser Verrat passt, weil die Mehrheit der CH-Politiker sowieso in die EU wollen bzw. die CH aulösen wollen. Und sagen wir es gerade aus, ganz nach Steinbrück's Art:Die Welt-Funktionäre wollen Geld sehen, damit sie ihre Politik des Ruins betreiben können. Eine Mafia, welche unter dem Titel der Bekämpfung der Steuerhinterziehung eigentlich von jedem mit allen Mitteln Schutzgeld erpresst. Wacht auf Antworten


christophe bachmann

08.12.2009, 13:48 Uhr
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Bank-Geheimnis ist ein wichtiger Schutz des Bürgers gegenüber dem Staatsapparat. Die "menschliche" Eigenschaft nach immer mehr Macht und Kontrolle zu streben wird da klar gestoppt. Wissen ist gleich Macht und Macht korrumpiert! Wir haben zuviele Kräfte in der CH-Politik, die sich am liebsten mit der EU-Macht vereinen möchten, damit die Macht des Bürgers -direkte Demokratie- endlich ein Ende hat. Antworten


Nusred Hasimi

08.12.2009, 13:35 Uhr
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Die eigentliche Konsequenz daraus ist, dass der bis anhin als unumstössliche Rechtsstaat Schweiz so nicht mehr existiert. Dies werden auch die reichen Ausländer gemerkt haben. Antworten


Peer Russo

08.12.2009, 13:32 Uhr
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Es ist schon bedenklich wie das Rechtssytem jetzt zurechtgebogen wird. Heute trifft es ausländische Investoren die in gutem Glauben an die Gültigkeit der Gesetze ihr Geld in die Schweiz gebracht haben und damit auch den Aufbau von Arbeitsplätzen ermöglichten. Bedenklich, dass es immer noch Leute gibt, die applaudieren und vergessen, dass in einem andern Thema auch sie einmal betroffen sein könnten Antworten


Regula Oppliger

08.12.2009, 13:12 Uhr
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Unsere Politiker und Beamte haben vor allem Angst. Angst vor den bösen Amerikanern, vielleicht auch den Wählern, deshalb ist es einfacher den Bückling zu machen und sich selber und sein Land zu verkaufen. Vielleicht erhält man einen Verwaltungsratssitz in der UBS oder sonstwo. Verraten hat die UBS ihre Kunden und der Schweizer Staat hat bei der Vertuschung tüchtig mitgeholfen. So sehe ich das. Antworten


oliver keller

08.12.2009, 12:51 Uhr
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@Emil Arrigoni: Gutmenschen?? Dann darf ich doch annehmen, dass es auch Schlechtmenschen gibt und Sie sich dann wohl lieber auch zu den Gutmenschen zählen möchten? Antworten


Dieter Wundrak-Gunst

08.12.2009, 12:48 Uhr
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Die Schweiz sei am Ende, so etwas zu schreiben, zeigt auf, dass manche Leute keine Ahnung vom Leben haben. Was hätten denn unsere Vorfahren sagen sollen, als der Krieg zu Ende war. Man ist gemeinsam in die Hosen gestiegen. Und so wird es auch bei der Schweiz sein, wegen dem aufgeweichten Bankgeheimnis geht unser Land nicht unter. Nein, wir haben fähige Leute, die auch so etwas meistern werden. Antworten


bruno fellmann

08.12.2009, 12:42 Uhr
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In der Welt dreht sich ja alles immer um die gleichen Werte, und wenn man es übertreibt bleibt ein Kater zurück. Die Banken haben es mit dem Geldanlocken übertrieben, und nun haben sie ihren Kater. In einem Rechtsstaat sollten die Rechtsvorschriften gelten und nicht diejenigen belohnt werden, die mit den ausgefuchsteten Juristen unser Rechtssystem absichtlich korrumpieren. Bestraft die Fehlbaren!! Antworten


Manfred Moser

08.12.2009, 12:30 Uhr
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Die Schweiz ist kurz vor dem Ende, aber das Beste ist, kein einziger ehemaligen Verantwortlichen wurden (jedenfalls bis jetzt) zur Rechenschaft gezogen - was ist eigentlich los ??? Schon bei der Swissair und jetzt auch noch bei der UBS ?? Halt, halt - macht endlich mal was gegen diese Cüplitrinker, sie lachen auch darüber, wenn sie am Boden liegen und das ist echt fatal !!! Hallo Regierung ? Hallo Antworten


Harald Jenk

08.12.2009, 12:20 Uhr
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Mit ausländischen Steuerhinterziehern habe ich kein Mitleid. Die haben sich selber in ihre Probleme hineingeritten. Dafür ärgere ich mich, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz immer noch toleriert wird. Die Beschissenen sind doch alle ehrlichen Steuerzahler. In National- und Ständerat scheinen diese allerdings in der Minderheit zu sein. Antworten


Dieter Wundrig

08.12.2009, 11:54 Uhr
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@Emil Arragoni-Gutmenschen? Das stammt doch aus dem Wortschatz von Herrn Blocher! Kritische Menschen sind nicht gleich Gutmenschen,da werfen Sie alle in einen Topf.Sein eigenens Land und die Politik muss man auch immer kritisch sehen, sonst verliert man eben die Optik über gut und böse.Dem jeweiligen Regime unterwerfen?Der Wirtschaft haben wir uns alle längst unterworfen,auch ein Regime!Oder? Antworten


Paul Gerber

08.12.2009, 11:43 Uhr
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Es geht hier nicht um Recht od. Unrecht. Es geht darum, dass die UBS US-Kunden mit dem Versprechen voller Sicherheit aktiv geködert hat, um sie dann, bei der ersten Schwierigkeit, wie heisse Kartoffeln fallen zu lassen. Der Gewinn war eingefahren. Man suchte danach den entsprechenden Passus im Gesetz, um seine Kunden zu verraten. Die UBS wird das Vertrauen NIE MEHR zurückgewinnen! Die UBS ist tot. Antworten


Rudolf Bächtold

08.12.2009, 11:05 Uhr
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Dieser schmähliche Verrat der UBS und des Schweizer Staates an den amerikanischen UBS-Kunden wird a) den ehemaligen Finanzplatz Schweiz zu einem Nichts degradieren (etwa Niveau Portugal) und b) die UBS trotz den grossen Worten des Herrn Grübel zu einer Lokalbank reduzieren. Wer will unter diesen Umständen schon Kunde in diesem Land (CH) oder dieser Bank (UBS) bleiben? Antworten


Raffael Grassi

08.12.2009, 11:02 Uhr
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Die UBS brauchte Herrn Waldburger ebenso wie unsere Regierung. Denn die USA hätten die UBS in Miami angeklagt und so sämtliche operative Transaktionen der Bank in der USA eingefrohren. Das Resultat wäre der Konkurs der UBS gewesen. Das fürchtete der Schweizer Staat noch mehr, als das Opfer des Bankgeheimnisses...Ein Konkurs hätte die CH-Justiz auf Jahrzehnte hinaus beschäftigt...too big to fail... Antworten


Emil Arrigoni

08.12.2009, 10:51 Uhr
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Ich kann die Gutmenschen in den bisherigen Beiträgen einfach nicht verstehen. Die bösen Steuerhinterzieher. Möchte sehen, was genau diese Leute sagen, wenn sie weltweit der Schweiz Rechenschaft ablegen müssten. Zu verstecken haben diese Leute wohl auch nichts, weil sie opportun wie sie sind sich dem jeweiligen Regime unterwerfen. Wehe es ist ein korruptes Regime, dann haben sie von nichts gewusst. Antworten


Dieter Wundrig

08.12.2009, 10:47 Uhr
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@ Laura Konz/Rolf Bianconi-Was ist das aber für ein Rechtsstaat,welcher Steuerbetrüger/Steuerhinterzieher anlockt und ermutigt Kapital zu verstecken?Natürlich müssen die CH Banken nicht kontrollieren aus welchen dubiosen Quellen das Geld stammt, man weiss es doch,es ging an den Steuerbehörden vorbei.Ausserdem vergessen Sie etwas,in einer globalen Welt ist die Schweiz nur noch ein kleiner Fleck. Antworten


Lukas Lautenschlager

08.12.2009, 10:30 Uhr
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Ein Rechtsstaat, der darauf aufbaut, in änderen Ländern begangene Gesetzesbrüche zu schützen, ist in meinen Augen keiner, der dieses Attribut verdient. Die Steuerhinterzieher, die ihr Geld illegal aus den USA wegbrachten, wussten von Anfang an, dass sie das Gesetz brechen. Nun hat sie die Gerechtigkeit eingeholt. Und das ist gut so... Antworten


Roger Sigrist

08.12.2009, 10:21 Uhr
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Mein Mitleid mit den Steuerhinzerziehern hält sich extrem in Grenzen. Diese Leute wissen ganz genau, dass ihr Verhalten Unrecht war. Jetzt über die so bösen Banken zu jammern ist schäbig. Nun das Grosse aber: Sollten die Banken Gesetze gebrochen haben, muss mit aller Härte durchgegriffen werden. Hier sehe ich noch erheblichen Nachholbedarf. Antworten


Balz Ehrensperger

08.12.2009, 10:17 Uhr
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Bei den meisten Unternehmen - Banken sind hier nur eine Spielform - geht es nicht um den Kunden, es geht um die, dies das Sagen haben und um die, die das Geld reinstecken. Dazu gehört auf der anderen Seite auch der Staat - wer ist wohl der beste Steuerzahler, damit die anderen Mächtigen, die kein Unternehmen ihr Eigen nennen, auch profitieren? Antworten


Toni Gysin

08.12.2009, 10:11 Uhr
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Der Vorsteher des EFD konnte nicht genug betonen, dass auf Granit beisse, wer versuche, das Bankgeheimnis zu knacken. Nach Abschluss des Deals mit den USA versuchte er uns dann weiszumachen, dass alles korrekt abgelaufen sei und die Schweiz ihre starke Verhandlungsposition zu nutzen wusste. Es ist zum Heulen, wie unsere angeblich geistige Elite sich windet und dem Opportunismus frönt. Antworten


Rolf Bianconi

08.12.2009, 10:03 Uhr
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@Laura Konz: Sie sehen das vollkommen richtig. Die USA haben ein Steuersystem das ihre Bürger weltweit steuerpflichtig macht. Allerdings war und ist es nicht an der Schweiz zu kontrollieren, ob die US-Bürger das wirklich tun. Mit dem Kniefall vor den USA haben wir unser Rechtssystem ausgehebelt. Es gibt kein Bankgeheimnis mehr, wir werden jetzt überall überwacht und kontrolliert, wieso wohl? Antworten


rene klingler

08.12.2009, 09:58 Uhr
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Es ist im Leben eben ein Geben und ein Nehmen, alle haben profitiert, sowohl die Kunden als auch die Banken, drum kann ich den Aufschrei nicht verstehen. Tatsache ist, liebe Steuerhinterzieher, dass sich restlos alle von Beginn an darüber im Klaren waren, dass sie eine deliktische Handlung mit Folgen begehen, da hilft jetzt alles heulen und klönen nichts mehr! Gerechte Strafe muss sein! Antworten


Marco Leppen

08.12.2009, 09:57 Uhr
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Das hört sich wie ein Bauernopfer an. Die aktiven Steuerbetrugshelfer, die Booten die illegal Geld in die Schweiz transportiert haben und die internen ‚Ausreisser‘ mit Lizenz zum Betrug werden nicht genannt. Es liegt wohl am Geld, das hier nicht zu holen ist. Gerechtigkeit ist das aber nicht. Ich finde es schade, dass man am Bankgeheimnis und nicht am Ansatz rüttelt. Antworten


Dieter Wundrig

08.12.2009, 09:52 Uhr
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Das Rechtssystem der Schweiz hat doch alles soweit kommen lassen.Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, da gab es keinen Unterschied.Man hat doch die dubiosen Geschäftemacher in diese Falle gelockt,nebenbei anderen Ländern das Kapital entzogen.Ähnlich verhält es sich mit den Superreichen welche man mit günstigen Steuern und dem zusätzlich ausgehändigtem CH-Pass in das Land lockt.Übelste Gaunerei! Antworten


oliver keller

08.12.2009, 09:33 Uhr
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Zum Glück geht Geld nie verloren, es wird nur "Umverteilt". Antworten


Peter Keller

08.12.2009, 09:32 Uhr
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mit der Finanzkrise verhält es sich wie mit der Klimakrise... sie sind beide im wahrsten Sinn des Wortes "menschengemacht". Konzipiert, geplant und aktuell realisiert von Heerscharen von Politikern, sogen. Experten, PR-Agenturen, Psychologen, Medien usw. Wir sind lediglich der Spielball dieser Kräfte. Ob UBS, oder Dubai ...es geht ausschliesslich um unser Geld und unseren Einsatz. Antworten


Thomas Stalder

08.12.2009, 09:14 Uhr
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Banker/Banken sind pure Opportunisten. Beim Kassieren sind sie immer prominent dabei, bei der Uebernahme von selbst geschaffenen Risiken und daraus folgender Verantwortung steht man prinzipiell beiseite. - So auch die angebl. Aeusserung von Grübel, die UBS könnte den Sitz aus der CH verlegen (wenn der Staat nicht spurt), aus der CH, welche ein paar Monate zuvor die Bank vor dem Untergang rettete.. Antworten


Max Meier

08.12.2009, 08:57 Uhr
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Nicht die Bank hat die Kunden kriminalisiert sondern die Kunden sich selbst. Die Bank hat dies nur auffliegen lassen. Antworten


Laura Konz

08.12.2009, 08:57 Uhr
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Für Bankkunden ist klar, auf die Schweiz als Rechtsstaat kann man sich nicht verlassen. Wenn der Druck von den ach so mächtigen USA kommt, die die Welt mit ihrem Rechtsimperialismus drangsaliert, knickt die Schweiz ein. Keine Selbstachtung, nichts. Die Schweiz ist kein verlässlicher Partner und nur noch handlanger der Grossen und Mächtigen. Die Probleme der USA wurden in die Schweiz exportiert. Antworten


Martin Bürgin

08.12.2009, 08:56 Uhr
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Wir Schweizer wissen leider nur allzu gut, dass mit ehrlicher Arbeit kein Vermögen geäufnet werden kann. Ergo muss jeder, der überdurchschnittlich viel Geld hat, Dreck am Stecken haben und erst recht dann, wenn jemand sein Vermögen vom Ausland in die Schweiz bringt. Antworten


Hans Kohler

08.12.2009, 08:52 Uhr
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Jon Stewart & John Oliver haben gar nicht so unrecht, wenn Sie behaupten, dass die Schweizer weder damals noch heute ein Rückgrat besessen haben. Vermutlich werden wir für diese Haltung teuer bezahlen müssen. Antworten


nicolas widmer

08.12.2009, 08:50 Uhr
Melden

jahrzehnte lang hat man diese kunden umgarnt und sich daran "fettgefressen", beispiellos wie man sie wie aussätzige plötzlich loswerden wollte. wer solche freunde hat braucht keine feinde, rücksichtslos wurde freundschaft mit füssen getreten... Antworten


Boris Scavezzon

08.12.2009, 06:50 Uhr
Melden

Wie heisst es doch immer so schön:" Der Kunde ist König!" Leider ist den meisten Menschen entgangen, dass Könige eine aussterbende Gattung sind. Eigentlich müsste man sie unter den bedrohten Arten aufführen...und die UBS wäscht ihre Hände in Unschuld - dies hingegen ist seit Jahrtausenden Mode. Ein echter Evergreen, wie auch die Finanzkrise zeigt(e)! Antworten




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