«Die Schweizer Behörden haben Fehler begangen»
Von David Vonplon. Aktualisiert am 03.03.2011 34 Kommentare
Der 39-jährige Zürcher Wirtschaftsanwalt vertritt einige UBS-Kunden, deren Daten den US-Steuerfahndern übergeben wurden: Andreas Rüd.
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Herr Rüd, die US-Steuerbehörde IRS hat mehrere (Ex-)Mitarbeiter der Credit Suisse
(CSGN
19.09
-1.39%)
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt.Wie gross ist die Gefahr, dass die US-Steuerbehörde, ähnlich wie bei der UBS, von der Schweiz wieder US-Kundendaten verlangen werden?
Nach Abschluss des UBS-Staatsvertrages habe ich einen zweiten Angriff der USA als eher unwahrscheinlich eingestuft. Heute aber wäre ich nicht überrascht, wenn die USA erneut Amtshilfe verlangen, und dies erneut, ohne die Namen der mutmasslichen Steuersünder zu nennen.
Warum der Meinungsumschwung?
Die Schweiz hat den USA im Staatsvertrag ein Hintertürchen offen gelassen. Die jüngsten Verhaftungen und Anklagen, wie auch der Umstand, dass die IRS massiv Personal angeheuert und ein neues Programm zur Selbstanzeige gestartet hat, können als Vorboten für ein solches Vorhaben gedeutet werden.
Hat der Bundesrat Fehler bei den Verhandlungen für denStaatsvertrag gemacht?
Der Bundesrat musste unter grossem Zeitdruck verhandeln. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass die Schweiz darauf hätte pochen müssen, dass mit der Auslieferung der 4450 Kundendaten die Angelegenheit nicht nur für die UBS, sondern für alle Schweizer Banken vom Tisch ist. Unverständlich ist für mich auch, dass der Bundesrat es unterliess, die Schweizer Bankmitarbeiter vor Strafverfolgung zu schützen.
Inwiefern?
Die derzeitigen Verhaftungen und Anklagen in den USA stehen in direktem Zusammenhang mit den UBS-Kundendaten, welche die Schweiz den USA weitergegeben hat. Die Schweizer Behörden haben den Fehler begangen, die Namen der involvierten Bankmitarbeiter und Berater in den Akten nicht zu schwärzen. Ganz offensichtlich hat die US-Steuerbehörde die UBS-Kundendaten sehr genau studiert. Es gibt Gerüchte, wonach die IRS eine Liste der involvierten Schweizer Bankmitarbeiter und Berater zusammengestellt hat. Kurzum: Es dürfte zu weiteren Verhaftungen und Anklagen kommen.
Glauben Sie, dass sich die Handlungsmuster im Fall Credit Suisse – im juristischen Sinn – mit den systematischen Vergehen der UBS vergleichen lassen?
Den Nachweis eines systematischen Vorgehens versuchen die USA nun wohl mit Aussagen der Verhafteten und reuiger Steuersünder zu führen. Die UBS ging bei der Anwerbung von Kunden in den USA aggressiver vor als andere, aber im Grunde genommen machten alle Banken dasselbe. Wenn ein Kunde unversteuertes Geld brachte, nahmen die Mitarbeiter das Geld an. In der Schweiz war das ja auch nicht strafbar. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.02.2011, 06:41 Uhr
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34 Kommentare
So,so unserer Regierung (200+46+7), die halb soviel verdient (inkl. Spesen) wie ein CS-(90Mio)-Privatbank-ANGESTELLTER(!), hat „Fehler gemacht“ und nicht darauf bestanden, dass involvierte Bankmitarbeiternamen geschwärzt werden! Gross-Banken typische Arroganz, wer „Schuld“ sein soll! Im Detailhandel gibt es „Mundraub“ mit fristloser Entlassung! Vielleicht da mal Nachfragen, "aufrechte Schweiz" Antworten
Zitat: "Bankmitarbeiter vor Strafe schützen" Dieses Konzept ist einem aufrechten Schweizer halt fremd, während die Amis den Schutz vor Strafverfolgung der eignen Bürger im Ausland als selbstverständlich betrachten und umgekehrt alle anderen überall verfolgen wollen. Antworten
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