Die Reaktionen der Parteien auf den UBS-Vergleich
Wirtschaftsprofessor Peter Kunz beurteilt das von der Schweiz und den USA ausgehandelte Vergleichsabkommen positiv. Er denke für die Schweiz, den Bundesrat und den Schweizer Finanzplatz sei «heute ein guter Tag», sagte der Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bern dem Schweizer Fernsehen. Wäre der Streit ein Fussballmatch gewesen, müsste man von einem 3:0-Sieg der Schweiz sprechen, sagte Kunz.
Die Schweiz habe die meisten Punkte für sich entschieden. Die US-Regierung habe praktisch in allen Punkten einen vollständigen Rückzieher gemacht. Kunz erklärte, dass nicht irgendwelche Daten herausgegeben würden, sondern die USA lediglich das gemacht hätten, was schon seit Jahren gemacht werde: ein Amtshilfegesuch stellen. Schweizer Recht werde dadurch nicht geritzt, zeigte sich Kunz überzeugt.
Bankgeheimnis droht aufzuweichen
Warnend äussert sich HSG-Professor und Bankexperte Manuel Ammann. Die Schweiz habe sich bei der Einigung in der UBS-Affäre gut geschlagen. Allerdings drohe sich das Schweizer Bankgeheimnis als Wettbewersvorteil weiter aufzuweichen.
«Aus Sicht der Kunden erscheint nun das Bankgeheimnis nicht mehr wasserdicht», sagt Ammann. Der Direktor des Schweizerischen Instituts für Banken und Finanzen an der Universität St.Gallen (HSG) spricht nach der Einigung im Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz von einem «Rückzugsgefecht».
«Nicht das letzte Gefecht»
Vermutlich sei das auch nicht das letzte Gefecht gewesen, denn der Druck auf das Bankkundengeheimnis steige. Aus rein ökonomischer Sicht erodiert das Bankgeheimnis als Standortvorteil langsam, sagt Ammann. Die einheimischen Banken müssten sich somit andere Stärken konzentrieren.
Für die UBS sei der Inhalt des Vergleichs erfreulich, ist Ammann überzeugt. Für die Schweizer Grossbank hätte das Resultat viel schlimmer sein können. Dank des dezidierten Handels des Bundesrats, habe die UBS hat nun die Möglichkeit, ihre Probleme aus der Vergangenheit endgültig zu lösen.
BDP: «Kantersieg für die Schweiz»
Die bürgerlichen Mitte-Parteien beurteilen den Vergleich weitgehend positiv. BDP-Präsident Hans Grunder hat das Ergebnis der Verhandlungen mit den USA als «Kantersieg» für die Schweiz bezeichnet. «Es wurde ganze Arbeit geleistet», sagte Grunder mit Blick auf die 4450 betroffenen Kontoinhaber.
Dass der langwierige Prozess abgewendet worden sei, sei nicht nur gut für die UBS, sondern für den gesamten Finanzplatz Schweiz. «Dieser Gewaltsschritt hilft bei der Stabilisierung und der Vertrauensbildung», erklärte er. Äusserst erfreulich sei auch, dass das Abkommen die Rechtsmittelgesetzgebung nicht ausheble und sich im Rahmen der heutigen Praxis bewege.
FDP positiv
Der Vergleich zum UBS-Gerichtsfall hat auch nach Ansicht von FDP-Präsident Fulvio Pelli weiteren Schaden für den Schweizer Finanzplatz verhindert. Er schätzt den Vergleich und die Arbeit des Bundesrates als gut ein. Die Banken müssten aus dem Fall Lehren ziehen.
«Die Schweizer Banken müssen einsehen, dass sie auch ausländisches Recht respektieren müssen», sagte Pelli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Für die Schweiz sei es aber zentral, dass das Bankgeheimnis für die Zukunft über eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter gesichert werde.
Der Vergleich respektiere Schweizer Recht, stellte Pelli fest. Die Kunden der UBS hätten einen Anspruch auf eine richterliche Beurteilung ihrer Fälle. Es sei wichtig, dass der Vergleich diese Möglichkeit beinhalte.
Die SVP warnt...
Man nehme die Unterzeichnung zur Kenntnis und werde den Staatsvertrag genauer unter die Lupe nehmen, lässt hingegen die SVP verlauten. Insbesondere der Punkt der doppelten Strafbarkeit müsse beachtet werden, sagte Martin Baltisser, Generalsekretär der SVP Schweiz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Nur wenn auch nach Schweizer Recht ein Steuerbetrug vorliegt, dürften Kundendaten herausgegeben werden, sagte Baltisser. Die doppelte Strafbarkeit sei der kritische Punkt der Vereinbarung, dort bestehe Interpretationsspielraum.
Darüber, wer für die Begleichung allfälliger Verfahrenskosten aufkommen solle, wollte sich Baltisser nicht äussern. «Das ist für uns nicht die prioritäre Frage. Wichtig ist, die Interessen der Bankkunden zu wahren.» Die Kostenfrage werde zum gegebenem Zeitpunkt geklärt.
...und die CVP mahnt
Es sei grundsätzlich positiv, dass man sich gefunden habe, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay am Mittwoch auf Anfrage. Seine Befürchtung sei, dass das Amtshilfegesuch lediglich eine allgemeine Beschreibung des Tatbestandes umfassen werde und gestützt darauf ein Verfahren eröffnet werde. Dies würde aber in Richtung Rasterfahndung gehen, was die CVP immer bekämpft habe.
Amtshilfe dürfe nur in begründeten Fällen erfolgen und dazu müssten Name, Bankverbindung und Tatbestand angegeben werden, forderte Darbellay. Es müsse eine Einzelfallbehandlung geben. Die Vereinbarung löse zwar das Problem der UBS, aber es stelle sich die Frage, ob damit nicht Präzedenzfälle für andere Finanzinstitute geschaffen würden.
Für die Linke ein Eingeständnis
Laut SP-Präsident Christian Levrat zeigt die Vereinbarung klar, dass die UBS wiederholt Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet und somit Schweizer Gesetze gebrochen habe. Die Lehren müssten nun gezogen werden: Die UBS müsse ihr Geschäftsmodell auf eine saubere Basis mit akzeptablen Grundsätzen stellen. Es gehe zugleich um einen Neustart für den Finanzplatz Schweiz, wo die Stunden mit einem dubiosen Verhältnis zum Bankgeheimnis gezählt seien.
Levrat sieht sich im weiteren mit der kürzlich eingereichten Klage gegen die ehemalige UBS-Spitze bestätigt und ist überzeugt, dass sich die «Herren Ospel und Kurer Sorgen machen müssen». Denn der auf dem aktuellem Schweizer Recht beruhende Vergleich gehe davon aus, dass es in knapp 4500 Fällen systematischen und groben Steuerbetrug gegeben habe, betonte Levrat. Auf dieser Basis müssten die zuständigen Untersuchungsbehörden nun ans Werk gehen.
Grüne: «Vorübergehende Beruhigung»
Grünen-Präsident Ueli Leuenberger wertet den Vergleich ebenfalls als Eingeständnis der UBS, dass sie sich kriminell verhalten hat. Die UBS habe zugeben müssen, dass bei über 4450 ihrer Konten Steuerbetrug oder zumindest schwere Steuerhinterziehung vorliege, sagte Leuenberger auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch. Das sei skandalös.
Aus seiner Sicht könnte der Vergleich leidiglich für eine vorübergehende Beruhigung sorgen. «Die USA könnte weitere Schweizer Banken ins Visier nehmen», sagte Leuenberger.
Leuenberger forderte weiter, dass die UBS für sämtliche Kosten aufkommt, die der Schweiz jetzt und in Zukunft mit dem Verfahren entstanden sind oder entstehen. Dass Bundesrat Merz dies für nicht prioritär halte, käme einer Verhöhnung der Bevölkerung gleich, die für jedes Formular eine Gebühr bezahlen müsse.
(sda)
Erstellt: 19.08.2009, 17:50 Uhr
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