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Der «Weltwoche» droht eine Reihe von Klagen

Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 12.01.2012 188 Kommentare

Mögliche Reputationsschäden für die Person Philipp Hildebrand und die Privatbank Sarasin könnten ein juristisches Nachspiel haben. Deren Anwälte loten derzeit alle Möglichkeiten aus.

1/12 Die Weltwoche wirft Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand vor, sein Insiderwissen dazu genutzt zu haben, um sich selber zu bereichern. (Bild: Screenshot Schweizer Fernsehen/Rundschau)

   

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Jetzt treten die Kollateralschäden der Affäre um die Finanztransaktionen des abgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zutage. Nicht nur eine moralische Diskussion wurde dadurch ausgelöst, sondern auch diverse Rechtsstreitigkeiten stehen im Raum. Die Juristen von Hildebrand auf der einen Seite und von der Privatbank Sarasin auf der anderen Seite behalten sich rechtliche Schritte gegen die «Weltwoche» vor. Es geht dabei um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und um Schadenersatz.

Zur Erinnerung: Ein IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin soll Bankdaten über Devisengeschäfte Philipp Hildebrands entwendet haben. Die Bankdaten wurden der Wochenzeitung über einen SVP-nahen Anwalt zugespielt und veröffentlicht. Bezüglich des Datendiebstahls hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bereits ein Strafverfahren eingeleitet. Doch die Auswirkungen auf die Reputation der Bank Sarasin sowie von Philipp Hildebrand sind damit nicht geklärt.

Hildebrand prüft «alle Optionen»

Hildebrand hatte in einer Pressekonferenz angekündigt, alle Optionen zu prüfen, «ob und gegen wen es notwendig sein wird, rechtliche Schritte einzuleiten». Er schliesst dabei ausdrücklich «nichts» aus. Hildebrand könne – gestützt auf sein Persönlichkeitsrecht – auf Wiederherstellung seiner Ehre klagen. Und je nachdem auf Schadenersatz und Genugtuung, eventuell sogar auf Gewinnherausgabe der «Weltwoche», erklärt Medienanwalt Andreas Meili. Vorausgesetzt, die Wochenzeitung habe Hildebrand in ein falsches Licht gerückt oder unnötig in Ansehen und Ehre verletzt.

Die «Weltwoche» hatte Hildebrand als «Gauner» und «Lügner» bezeichnet. Zudem hatte ihm das Blatt strafrechtliches (Missbrauch von Insiderwissen) und amoralisches Verhalten unterstellt. «So gesehen kann Hildebrand sogar auch versuchen, den Journalisten Urs Paul Engeler nach Artikel 173 des Strafgesetzbuches auf dem strafrechtlichen Weg zu verfolgen, denn die Ehre ist auch strafrechtlich geschützt», sagt Meili. Der Hausanwalt und Verwaltungsratspräsident der «Weltwoche», Martin Wagner, sagt im Gespräch mit Bernerzeitung.ch/Newsnet, er habe «in Bezug auf die Berichterstattung Hildebrand keine rechtlichen Themen auf dem Tisch».

Grosses Klagepotenzial

Die Bank Sarasin traut sich noch nicht vor den Vorhang und teilte dieser Tage lediglich per Communiqué mit: «Wir behalten uns Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der fehlerhaften Berichterstattung einer Schweizer Wochenzeitung vor.» Grundsätzlich hat man ein Jahr Zeit, Schadenersatzklagen einzubringen. Für diese Einjahresfrist ist die Formulierung des Vorbehalts aber nicht Voraussetzung, erklärt Medienanwalt Meili. «Man macht das häufig, um den Druck zu erhöhen und der drohenden Klage zusätzliche Bedeutung zu verleihen.» Der Anwalt der «Weltwoche», Martin Wagner, zeigt sich von den Worten der Privatbank unbeeindruckt: «Das sind Worthülsen, die so gut wie nichts aussagen.»

Wie die juristischen Schritte der Privatbank Sarasin gegen die «Weltwoche» im Detail aussehen könnten, erörtert Medienanwalt Meili für Bernerzeitung.ch/Newsnet. Eine Variante wäre eine Klage nach Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB). Dieser umfasst das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Träger von Persönlichkeitsrechten sind nämlich nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen. Im konkreten Fall ist das die Bank Sarasin als Gesellschaft. «Im vorliegenden Fall steht insbesondere eine Klage wegen widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung zur Diskussion, soweit der «Weltwoche»-Artikel Behauptungen aufstellt, die den Betroffenen in einem falschen Licht erscheinen lassen oder ihn unnötig verletzen», sagt Meili. «Weltwoche»-Anwalt Wagner räumt ein, dass es zwar Dutzende Klagemöglichkeiten geben könnte. «Es kommt aber immer darauf an, worauf es der Betroffene anlegt und was sein Motiv ist: eine Racheaktion, eine Wiedergutmachung oder eine Korrektur.»

Die zivilrechtlichen Klagen können grundsätzlich sowohl gegen den betreffenden Journalisten als auch gegen alle, die an dem Artikel mitgewirkt haben, eingebracht werden. Also auch gegen Chefredaktor Roger Köppel oder den «Weltwoche»-Verlag. Sollte sich Sarasin zur Klage entscheiden, dürfte am ehesten gegen den Verlag und gegen den Journalisten Urs Paul Engeler vorgegangen werden, so Meili. Zu einer Klage der Bank Sarasin wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen könnte es dann kommen, wenn sich die Bank «in ihrem Ansehen als Geschäfts- und Privatbank beeinträchtigt» fühlt. Journalist, Chefredaktor und Verlag auf der Gegenseite würden, soweit gegen sie alle geklagt würde, solidarisch haften.

Die Bank könnte unter Umständen auf die blosse Feststellung klagen, dass ihr Persönlichkeitsrecht widerrechtlich verletzt wurde oder allenfalls auch eine Berichtigung verlangen. Eine zweite Variante kann laut Meili die Beseitigung der Berichterstattung sein. Sprich: Die Löschung des Artikels sowohl online als auch aus sämtlichen Archiven. Eine Klage wegen Unbills und ideeller Schäden würde der Bank nach der geltenden Gerichtspraxis wohl kaum mehr als 10'000 Franken einbringen. Anwalt Wagner rechnet ohnehin nicht damit: «Ich denke, das betreffende Bankinstitut hat genug damit zu tun, intern aufzuräumen, weil es die eigenen Vorgänge nicht unter Kontrolle hatte.»

Schadenersatz für Sarasin?

Brisanter dürfte allenfalls eine Schadenersatzklage Sarasins gegen die «Weltwoche» sein. Dafür braucht es den Nachweis für das Verschulden seitens des Verlags oder Journalisten. Ausserdem muss der Schaden grundsätzlich bezifferbar sein und der «Weltwoche»-Artikel muss in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem allfälligen Schaden stehen. Für diesen Beweis genügt bereits erhebliche Wahrscheinlichkeit. «Wenn man zum Beispiel zeitlich präzise sagen kann, dass Kunden in unmittelbarer Folge auf den ‹Weltwoche›-Artikel ihre Gelder abgezogen haben, dann könnte eine solche erhebliche Wahrscheinlichkeit vorliegen», meint Meili, der in diesem Fall ein solches Vorgehen von Sarasin nicht als chancenlos einschätzt.

Eine andere durchaus denkbare Variante für Sarasin wäre gemäss Meili ein Vorgehen gestützt auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er weist darauf hin, dass Verstösse gegen dieses Gesetz nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden können. Unter diesem Gesetz droht dem «Weltwoche»-Journalisten Urs Paul Engeler eine Busse von bis zu 100'000 Franken oder eine Gefängnisstrafe, «vorausgesetzt, Engeler hat vorsätzlich gehandelt». Die Bank müsste demnach argumentieren, dass sie in ihrem Ansehen dermassen herabgesetzt wurde, dass sie einen wettbewerbsrechtlichen Nachteil gegenüber anderen Banken erlitten habe.

In der Schweizer Medienwelt hat das UWG eine besondere Bedeutung. Denn der strafrechtliche UWG-Tatbestand kann auch persönlich gegen den Journalisten angewandt werden. «Weltwoche»-Anwalt Wagner gibt sich angesichts des Klagepotenzials betont gelassen: «Jeder Betroffene in dieser Geschichte hat derzeit genug andere Hausaufgaben zu erledigen, anstatt sich auf ein Verfahren zu versteifen. Nach Bekanntwerden des Email-Verkehrs würde eine rechtliche Vorgehensweise gegen die Weltwoche erhebliche Prozesskosten und -risiken bedeuten.» (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.01.2012, 17:00 Uhr

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188 Kommentare

Peter Salto

11.01.2012, 18:09 Uhr
Melden 219 Empfehlung

Als langer und treuer Abonnent der Weltwoche bin ich über die unsachliche Berichterstattung und Köppels Egotrip entsetzt. Ich werde das Abo kündigen und Blochers Partei nicht mehr wählen. In meinem Bekanntenkreis denkt man ähnlich.
Wegen lächerlicher 70 000 Franken Gewinn hat man einen guten, kompetenten Mann verheizt, dem Blocher nicht das Wasser reichen kann.
Antworten


Beat Urwyler

11.01.2012, 19:10 Uhr
Melden 211 Empfehlung

Wenn deutsche Finanzämter gestohlene Daten benutzen schreit der rechtskonservative Block auf, wenn es die Weltwoche tut, dient es der Schadensbegrenzung. Etwa zweierlei Mass für eine Sache?? Antworten



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