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Der Schweizer Goldhase bleibt einzigartig

Aktualisiert am 09.12.2011 1 Kommentar

Weihnachtsgeschenk für Lindt & Sprüngli aus Österreich: Hauswirth darf keine in Goldfolie verpackten Schokoladenhasen mehr verkaufen. Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Bleiben Unikate: Goldhasen der Firma Linth & Sprüngli. (Archivbild)

Bleiben Unikate: Goldhasen der Firma Linth & Sprüngli. (Archivbild)
Bild: Keystone

Lindt & Sprüngli

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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Berufung der Firma Hauswirth, die ähnliche Hasen verkaufen wollte, zurückgewiesen. Die Richter befanden, es bestehe eine Verwechslungsgefahr der beiden in Goldfolie verpackten Schokoladehasen. Hauswirth darf nun ab sofort keine solchen Hasen mehr produzieren oder vertreiben.

In der Mitteilung von heute schreibt Lindt & Sprüngli, (LISN 40050 -0.12%) es sei in diesem Verfahren keinesfalls um die Verdrängung anderer Schokoladeosterhasen vom Markt gegangen. Es handle sich in erster Linie um den legitimen Schutz einer eingetragenen, über Jahrzehnte hinweg aufgebauten und inzwischen auf dem Markt durchgesetzten Marke.

EU-weiter Schutz gescheitert

Für das Traditionsunternehmen ist der Goldhase mit der roten Schleife eines der wichtigsten Produkte. Hergestellt wird er in Deutschland. Auch dort hat sich sich Lindt & Sprüngli gegen Konkurrenz gewehrt, allerdings bisher mit weniger Erfolg.

Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier lehnte ein EU- Gericht im vergangenen Dezember ab. Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus Schokolade sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke abgelehnt.

Beschwerde eingelegt

Bei einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke gilt der Markenschutz laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Lindt & Sprüngli wäre es so europaweit möglich gewesen, Dritten zu verbieten, gleiche oder ähnliche Osterhasen oder - zu Weihnachten eher aktuell - Rentiere zu verkaufen.

Gegen die Ablehnung der Markenanmeldung beim HABM hatte Lindt & Sprüngli eine Beschwerde eingelegt. Damit scheiterten die Kilchberger aber vor dem europäischen Gericht in Luxemburg. Wie bereits das Amt sprach auch das Gericht den Lindt-Hasen, -Rentieren sowie roten Bändern und Glöckchen die nötige Unterscheidungskraft ab.

(wid/sda)

Erstellt: 09.12.2011, 22:51 Uhr

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1 Kommentar

Urs Holzapfel

10.12.2011, 15:28 Uhr
Melden 2 Empfehlung 1

Was soll daran einzigartig sein? Die Richter waren wohl noch nie im Supermarkt.Einen Schokohasen in Goldfolie einzuwickeln,ist nun wirklich nicht das Vorrecht von Lindt.Das kann auch eine Firma Krethi+Plethi.... Antworten



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