Der Schweizer Goldhase bleibt einzigartig
Aktualisiert am 09.12.2011 1 Kommentar
Artikel zum Thema
- Kampf um Goldhase tobt weiter
- «Schokolade nach Mass» bei Cailler ab 2012
- Lindt & Sprüngli mit höherem Reingewinn im ersten Halbjahr
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Berufung der Firma Hauswirth, die ähnliche Hasen verkaufen wollte, zurückgewiesen. Die Richter befanden, es bestehe eine Verwechslungsgefahr der beiden in Goldfolie verpackten Schokoladehasen. Hauswirth darf nun ab sofort keine solchen Hasen mehr produzieren oder vertreiben.
In der Mitteilung von heute schreibt Lindt & Sprüngli, (LISN 40050 -0.12%) es sei in diesem Verfahren keinesfalls um die Verdrängung anderer Schokoladeosterhasen vom Markt gegangen. Es handle sich in erster Linie um den legitimen Schutz einer eingetragenen, über Jahrzehnte hinweg aufgebauten und inzwischen auf dem Markt durchgesetzten Marke.
EU-weiter Schutz gescheitert
Für das Traditionsunternehmen ist der Goldhase mit der roten Schleife eines der wichtigsten Produkte. Hergestellt wird er in Deutschland. Auch dort hat sich sich Lindt & Sprüngli gegen Konkurrenz gewehrt, allerdings bisher mit weniger Erfolg.
Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier lehnte ein EU- Gericht im vergangenen Dezember ab. Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus Schokolade sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke abgelehnt.
Beschwerde eingelegt
Bei einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke gilt der Markenschutz laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Lindt & Sprüngli wäre es so europaweit möglich gewesen, Dritten zu verbieten, gleiche oder ähnliche Osterhasen oder - zu Weihnachten eher aktuell - Rentiere zu verkaufen.
Gegen die Ablehnung der Markenanmeldung beim HABM hatte Lindt & Sprüngli eine Beschwerde eingelegt. Damit scheiterten die Kilchberger aber vor dem europäischen Gericht in Luxemburg. Wie bereits das Amt sprach auch das Gericht den Lindt-Hasen, -Rentieren sowie roten Bändern und Glöckchen die nötige Unterscheidungskraft ab.
(wid/sda)
Erstellt: 09.12.2011, 22:51 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:


Bitte warten























