Der Fall USA ist für die UBS nicht gegessen
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 13.08.2009 11 Kommentare
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Das Abkommen ist politischer Art – zwischen der Schweiz und den USA ausgehandelt. Über die rechtlichen Verfehlungen der Bank oder einzelner ihrer Mitarbeiter ist man deshalb so klug wie vor Zustandekommen des Vergleichs. Fest steht nur, dass die UBS amerikanischen Steuerzahlern geholfen hat, Vermögenswerte am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Ob dies mit Wissen und Billigung führender Köpfe der Bank geschah, ist umstritten.
Mit dem Vergleich – das steht jetzt praktisch fest – kommt es nicht zum Prozess in Miami. Und damit auch nicht zur Klärung der Frage, wer was gewusst hat. Das bedeutet aber noch keine Entwarnung für ehemalige Spitzenleute der Bank.
Strafuntersuchung noch möglich
Die für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich beobachtet das Geschehen um die UBS nach wie vor. Peter Pellegrini, leitender Staatsanwalt, sagt: «Wir haben bis heute keine Untersuchung eröffnet. Das kann sich aber noch ändern.» Insbesondere werde überprüft, ob eine Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsführung eingeleitet werden solle – im Zusammenhang mit der Verletzung des QI-Abkommens, das der UBS angelastet wird. Im Rahmen des QI-Vertrages musste sich die UBS verpflichten, die Besteuerung ihrer Kunden durch die US-Behörden sicherzustellen. Pellegrini betont, dass die Staatsanwaltschaft das Monitoring-Verfahren im Fall UBS nie geschlossen habe. Bis heute gebe es aber keinen Tatverdacht.
Die UBS hat eingeräumt, dass es bei der Betreuung von US-Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegeben hat. Kein Mitglied des oberen Kaders hat dafür aber die Verantwortung übernommen. Dies, obwohl der Journalist Lukas Hässig in seinem Buch «Der UBS-Crash» aufzeigt, dass die verhängnisvolle USA-Strategie bankintern in Frage gestellt worden ist. Schon 2001 soll der damalige US-Teamleiter Hansruedi Schuhmacher geraten haben, das Geschäftsmodell der Vermögensverwaltung mit US-Kunden zu überdenken.
Topleute als Mitwisser?
Lukas Hässig stützt sich auf ein UBS-Dokument. Danach sollen unter anderen der damalige Vermögensverwaltungschef Georges Gagnebin, der spätere Konzernchef Marcel Rohner und der spätere Verwaltungsrat Stephan Haeringer über die Warnschrift Schuhmachers informiert gewesen sein. Die UBS war gestern nicht bereit, die Recherchen Hässigs zu kommentieren. Ein Sprecher verwies auf den Bericht der Aufsichtsbehörde Finma vom Februar. Darin hiess es, man sei nicht zum Schluss gekommen, dass das Topmanagement der UBS von den illegalen Machenschaften mit US-Kunden gewusst habe.
Für eine Neubeurteilung sei es zu früh, sagte gestern Finma-Sprecher Alain Bichsel. Zuerst müsse man die Details des Vergleichs kennen. Es sei aber nicht auszuschliessen, dass die Finma je nach Befund die Sache nochmals anschaue.
Die UBS zeigte sich gestern willens, für die dem Bund durch das Verfahren in den USA entstandenen Kosten aufzukommen – «sollte der Bund diese in Rechnung stellen». Diese Frage scheint sich in Bern bisher niemand gestellt zu haben. Ob es je zu einer solchen Rechnungsstellung kommt, konnte jedenfalls niemand sagen.
Tatsächlich waren und sind Experten aus drei Departementen mit dem Fall befasst. Dazu kommt das Engagement der Schweizer Botschaft in den USA und der Einsatz von zwei US-amerikanischen Anwaltskanzleien. Vorsichtige Schätzungen deuten daraufhin, dass sich der Gesamtaufwand des Bundes in diesem Fall am Ende im zweistelligen Millionenbereich bewegen dürfte.
BILD URS BUCHER/BLOOMBERG
Der Streit zwischen USA und UBS wirft weitere Schatten. Noch ist unklar, wer in der UBS wann was gewusst hat. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.08.2009, 22:55 Uhr
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