Der Dieb der Steuer-CD war ein Angestellter der Credit Suisse
Von David Nauer und Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 21.01.2011 25 Kommentare
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Langsam lichtet sich der Nebel über der Datenaffäre, welche die Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) seit bald einem Jahr beschäftigt. Gemäss gut unterrichteten Kreisen sitzt ein CS-Mitarbeiter in Haft, dem vorgeworfen wird, hinter dem Verkauf von sensiblen Kundendaten an die deutsche Justiz zu stecken. Die Credit-Suisse-CD war der erste derartige Datenträger aus der Schweiz, der letztes Jahr in Deutschland auftauchte. Inzwischen sind, je nach Definition, fast ein Dutzend solcher Steuer-CDs im Umlauf. Die meisten von ihnen stellten sich aber als wertlos heraus.
Nicht so der Datenträger mit den CS-Kundeninformationen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen kaufte ihn im vergangenen Februar für 2,5 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eröffnete daraufhin Ermittlungsverfahren gegen über 1000 mutmassliche Steuersünder. Auch die CS, respektive ihre Mitarbeiter in Deutschland, gerieten ins Visier der deutschen Behörden.
Das Versicherungs-Mäntelchen
Letzten Sommer durchsuchten Fahnder tagelang sämtliche CS-Filialen auf Bundesgebiet. Dabei wurden umfangreiche Aktenbestände und Computerdaten beschlagnahmt. Kurz vor dem Jahreswechsel klingelte es dann bei zwei deutschen CS-Mitarbeitern zu Hause: Auch sie mussten eine Razzia über sich ergehen lassen. Der Verdacht der Behörden: Die Schweizer Bank habe deutschen Kunden systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen. Im Ermittlerjargon heisst die CS deswegen inzwischen «Beihilfebank». Insbesondere soll unversteuertes Geld von CS-Kunden in speziellen Lebensversicherungen auf den Bermudas versteckt worden sein. Diese Finanzvehikel sind so konstruiert, dass der wahre Eigentümer des Vermögens verborgen bleibt. Daher auch die englische Bezeichnung «Insurance Wrapper» (Versicherungs-Mäntelchen).
Bei der CS wird darauf hingewiesen, diese Produkte seien legal. Allerdings hat die CS trotzdem reagiert und ein sogenanntes Marketmanagement eingeführt. CS-Sprecher Andres Luther: «Unter Marketmanagement verstehen wir, dass ein Kunde mit Domizil Deutschland das Produkte- und Dienstleistungsangebot für den Markt Deutschland erhält, soweit die lokalen Regulierungen dies zulassen.» Im Klartext heisst das, den Deutschen werden, im Unterschied zu früher, nur noch Produkte verkauft, die auch in Deutschland zugelassen sind. «Gleiches gilt für Frankreich und Spanien, Italien und Grossbritannien sollen folgen», sagt Luther.
Ermittelt wurde auch auf Schweizer Seite. Die Bundesanwaltschaft hat im Februar 2010 eine Strafuntersuchung eröffnet, unter anderem wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage. In Deutschland wurde um Rechtshilfe ersucht, und es wurden mehrere Rechtshilfebegehren an deutsche Bundesländer gerichtet. Offenbar ohne Erfolg. «Die deutschen Behörden haben bislang lediglich den Empfang unseres Ersuchens bestätigt», sagt Mediensprecherin Jeannette Balmer.
Ein Grafiker als Strohmann
Dass die Schweizer Fahnder trotzdem zu einem Erfolg kamen, hat auch mit einer Informationspanne der deutschen Ermittler zu tun. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft fertigte ein Dossier des Informanten an, das mit den Credit-Suisse-Akten an die Anwälte der mutmasslichen Steuersünder verteilt wurde. Im Dossier fand sich auch eine Beschreibung des Datenverkäufers. Diese landete bei den Schweizer Behörden. Die Beschreibung passte auf Wolfgang U.
Der 42-jährige Grafiker aus Österreich ist weder Banker noch Computerexperte und war wohl ein Strohmann des CS-Mitarbeiters. U. ist in einer Vorarlberger Bank aufgefallen, weil er eine grössere Geldsumme überweisen wollte. Die Bank erstattete Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Offenbar erfuhr die BA von den Ermittlungen, zählte zwei und zwei zusammen, und am 14. September 2010 wurde U. verhaftet. Die Geschichte endete tragisch, denn am 29. September erhängtesich U.in seiner Zelle im Regionalgefängnis Bern mit einem Fernsehkabel. «Der Mann war Mitte September von der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst verhaftet worden», sagt Balmer. Den Fall des eigentlichen Datendiebs, des CS-Mitarbeiters, der noch in Haft sitzt, will Balmer aus ermittlungstechnischen Gründen nicht kommentieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.01.2011, 23:23 Uhr
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25 Kommentare
Bei den Daten auf der CD handelt es sich um Daten von SteuerBETRÜGERN und nicht Steuerhinterziehern. Denn das Geld wurde absichtlich, also mit Vorsatz versteckt. Der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit ist also gegeben. Das heisst, dass für alle diese Daten das Bankgeheimnis aufgehoben werden muss. Antworten
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