Bundesrat gibt die Details im UBS-Vergleich bekannt

Aktualisiert am 20.08.2009 31 Kommentare

Die Schweiz übergibt die Daten von 4450 amerikanischen UBS-Kunden an die USA, diese lassen dafür ihre Klage fallen. Der Vergleich kostet die Schweiz Millionen – und lässt den Bundesrat aufatmen.

Kriegsbeil begraben: Die UBS, hier ein Gebäude in New York, liefert den USA Daten von mutmasslichen Steuersündern aus.

Kriegsbeil begraben: Die UBS, hier ein Gebäude in New York, liefert den USA Daten von mutmasslichen Steuersündern aus.
Bild: Keystone

Der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA ist am Mittwoch in Washington unterzeichnet worden. Statt wie bisher um 52'000 geht es nun um 4450 UBS-Konten, in welche die US-Steuerbehörden Einsicht verlangen. Der Bundesrat ist erleichtert über den Vergleich.

Die USA verzichten auf die Durchsetzung der Zivilklage, welche die Offenlegung der Identität von 52'000 UBS-Kontoinhabern verlangte. Die USA ziehen das vor dem zuständigen Gericht in Miami hängige Durchsetzungsbegehren im US-Zivilverfahren gegen die UBS sofort zurück und verpflichten sich, kein weiteres Begehren zu stellen.

Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, ein rund 4450 Konten betreffendes neues Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) wird das Amtshilfegesuch auf der Basis des geltenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens an die Eidgenössische Steuerverwaltung schicken.

«Steuerbetrug und dergleichen»

Das neue Amtshilfegesuch wird sich auf bestimmte Kriterien eines Handlungsmusters stützen, die es im Falle der UBS und im Rahmen des schweizerischen Rechts und der Gerichtspraxis erlauben, Fälle von «Steuerbetrug und dergleichen» zu identifizieren. Unter dieses Muster fallen rund 4450 Konten.

Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen umfasst der Begriff «Steuerbetrug und dergleichen» nicht nur Fälle, in denen Urkunden gefälscht oder Lügengebäude errichtet werden. Als amtshilfefähig gilt auch die Hinterziehung grosser Steuerbeträge.

EJPD, EFD und EDA wiesen am Mittwoch darauf hin, dass nach geltendem Recht und jüngster Praxis des Bundesverwaltungsgerichts es ferner im Verhältnis zu den USA zulässig ist, Kontoinformationen auf dem Amtshilfeweg herauszugeben. Das auch, wenn der IRS bei der Stellung des Gesuchs noch nicht den Namen der jeweiligen Bankkunden kennt.

40 Millionen Franken Kosten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird das neue Amtshilfegesuch mit Hilfe einer Projektorganisation beschleunigt behandeln. Die Projektorganisation wird sich aus rund 30 Spezialisten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens und rund 40 verwaltungsintern rekrutierten Juristen bzw. Steuerspezialisten zusammensetzen. Dies werde schätzungsweise 40 Millionen Franken kosten, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz an einer Medienkonferenz in Bern.

Die Steuerverwaltung muss gemäss Abkommen 90 Tage nach Eingang des Gesuchs in den ersten 500 Fällen und nach 360 Tagen in allen übrigen Fällen eine Schlussverfügung über die Herausgabe der verlangten Informationen erlassen.

Bundesrat ist «erleichtert»

Die UBS muss ihrerseits die vom Amtshilfegesuch betroffenen Kontoinformationen bereitstellen und für die Behandlung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung aufbereiten, wozu sie sich in einer separaten Vereinbarung mit dem IRS verpflichtet hat.

Der Bundesrat sei erleichtert, dass die Beziehungen zwischen der USA und der Schweiz nicht länger gefährdet seien, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien. Das neue US-Gesuch werde im Rahmen des geltenden Rechts bearbeitet.

«Friedensvertrag»

Die Schweiz habe mit den USA einen eigentlichen Friedensvertrag abgeschlossen, fasste Aussenministerin Micheline Calmy-Rey das Resultat des UBS-Vergleichs zusammen. Es sei gelungen, die schweizerische Rechtsordnung und den Finanzplatz Schweiz zu schützen und das existenzbedrohende Problem der UBS zu lösen.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz sprach vom bisher weitaus grössten Amtshilfeverfahren. Der Bund habe sich auf eine nie dagewesene Art und Weise für eine Bank eingesetzt. So weit dürfe es nicht mehr kommen. Die Banken müssten sich auf ihre Werte und Tugenden besinnen und sich an die Gesetze halten. (oku/sda)

Erstellt: 20.08.2009, 14:21 Uhr

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31 Kommentare

Jürg Bühler

19.08.2009, 18:54 Uhr
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Interessant "nach geltendem Recht und jüngster Parxis des BVWG".. also wenn es nicht rechtens ist, dann ersetzt das die Praxis des BVWG.. Ganz klar werden nun Fishing Expeditions zugelassen. Die Definition von Steuerbetrug "and the like" ist im DBA geregelt ist, aber was nicht geht ist, dass die USA nun Kriterien schickt und die UBS ihre Datenbank durchsucht und diese Kunden ans Messer liefert. Antworten


Marc Fessler

19.08.2009, 19:08 Uhr
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Lieb Vaterland magst ruhig sein. Die Erkenntnis, dass viel mehr vom Bankgeheimnis abhängt wird sich in spätestens 2-4 Jahren einstellen, wenn die Schweizer Banken keine ausländischen Kunden mehr haben. Die Steuereinbrüche werden gravierend sein. Und irgendeine alternative Industrie haben wir nicht. Aber dann können die, die jetzt Jubeln probieren das warum den Kindern zu erklären. Antworten



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