Bald magische 10'000er-Grenze für UBS erreicht
Beim grössten Steueramtshilfeverfahren aller Zeiten muss die UBS am Ende möglicherweise nur noch wenige Kundendossiers herausrücken. Dies vermutet der US-Botschafter in der Schweiz auf Grund des hohen Rücklaufs bei der Teilamnestie in den USA. Bern informiert nächste Woche über den Verfahrensstand.
Die Hoffnung sei, dass die Zahl der auszutauschenden Dokumente am Ende «sehr sehr klein» sein werde, sagte US-Botschafter Donald Beyer in einem am Freitag ausgestrahlten Interview des englischsprachigen SRG-Senders World Radio Switzerland (WRS). Er erklärte dies mit dem Umstand, dass in dem im Oktober abgeschlossenen Amnestieprogramm der US-Steuerbehörde IRS über 9000 Personen ihre Bankbeziehungen in der Schweiz freiwillig offen gelegt hätten. Die Schweiz hatte sich in dem mit den USA im August abgeschlossenen Vergleich zur Beilegung der US-Zivilklage gegen die UBS bereit erklärt, in einem neuen Amtshilfeverfahren rund 4450 UBS-Konten von US-Kunden offen zu legen. Das Amtshilfeverfahren soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
In dem Abkommen der beiden Regierungen wird aber auch eine zweite Möglichkeit für den Rückzug der Zivilklage erwähnt. Demnach werden die USA die Klage am oder nach dem 1. Januar 2010 unwiderruflich zurückziehen, «falls sie aus irgendeiner Quelle sämtliche relevanten am oder nach dem 18. Februar 2009 eingereichten Auskünfte über 10'000 laufende oder saldierte und nicht offen gelegte Konten der UBS AG erhalten haben». Die USA verpflichteten sich zudem, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) regelmässig über den Stand der Zahl solcher Offenlegungen zu informieren. Veröffentlicht wurden solche Angaben bisher nicht.
Bisher keine Auskünfte der Schweiz
In einer Fussnote des Vertrags wird erläutert, was der Begriff «aus irgendeiner Quelle» bedeutet und was somit alles zusammengezählt werden kann, um die Marke von 10'000 Konten zu erreichen. Es geht um Kontoauskünfte im Amtshilfeverfahren und im freiwilligen Offenlegungsprogramm der IRS, um Zustimmungserklärungen zur Übermittlung von Kontoauskünften, die der UBS oder der ESTV zugestellt wurden, sowie um die am vergangenen 18. Februar auf Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma übermittelten 255 Kundendossiers. Ausserdem soll die IRS soweit möglich Kontoauskünfte einschliessen, die durch nach der Unterzeichung des Abkommens erfolgte Meldungen über ausländische Bankkonten - so genannte FBAR-Deklarationen - offen gelegt wurden.
Die Schweizer Seite hat bisher keine Auskünfte zum Stand des beispiellosen Amtshilfeverfahrens gegeben. Das wird sich am kommenden Dienstag ändern. Dann läuft die 90-tägige Frist ab, während der der Anhang zum Abkommen zwischen der Schweiz und den USA geheim gehalten wurde. Darin sind die Kriterien erläutert, auf Grund derer die Zahl von rund 4450 UBS-Konten bestimmt wurde, die vom Amtshilfeverfahren erfasst werden dürften. Die Direktoren des Bundesamts für Justiz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie der vom Bund eingesetzte Leiter der Projektorganisation wollen am Dienstag auch vor den Medien über den Stand des Verfahrens informieren. Bis zum 27. November muss die ESTV gemäss dem Vergleichsabkommen dann die ersten 500 Schlussverfügungen erlassen. (tan/ap)
Erstellt: 13.11.2009, 22:06 Uhr
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