Jetzt jagt Washington fehlbare UBS-Kunden
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Die US-Steuerbehörde IRS sei bereit, die 150 schlimmsten Steuerhinterzieher, die ein Konto bei der Schweizer Grossbank UBS besitzen, strafrechtlich zu verfolgen, berichtetet die Zeitung «New York Times» unter Berufung auf das Umfeld der Justizbehörden.
Die Chefkommissarin der IRS-Untersuchung, Eileen C. Mayer bestätigte, dass Staatsanwälte im ganzen Land gegen Steuersünder ermittelten. «Wer Einkommen im Ausland versteckt, muss sich nun sofort stellen. Sonst drohen harte Strafen und Bussen», sagte Mayer.
Geschäftmann gesteht Steuerbetrug
Die IRS hatte US-Bürgern ein Ultimatum gestellt: wer sich selbst bis zum 23. September anzeigt, kann mit einer Strafminderung rechnen. Wer bis Ablauf der Frist seine ausländischen Konten nicht offenlegt, muss dagegen mit einer Anklage rechnen. Nach Angaben der Behörde haben sich inzwischen hunderte Steuersünder gemeldet.
Am Freitag gestand ein Geschäftsmann vor einem Gericht in Malibu in Kalifornien, dass er mit Hilfe der UBS Steuerbetrug begangen habe. Gemäss IRS-Angaben hat John McCarthy in den USA unterschlagene Gelder auf ein Konto in der Schweiz geschleust. Es handle sich um eine Summe in Höhe von über einer Million Dollar, hiess es.
Vier weitere
Bereits früher hatten vier millionenschwere amerikanische Steuerbetrüger mit UBS-Konten - Igor Olenicoff, Steven Rubenstein, Robert Moran und Jeffrey Chernick - gestanden. McCarthy scheint im Vergleich zu den vier Multimillionären ein kleiner Fisch.
Dem Vernehmen nach interessiert sich die Steuerbehörde insbesondere für Konten, auf denen mindestens eine Million Dollar liegen. Diese Zahl wollen die Behörden nicht bestätigen, denn keiner soll sich in Sicherheit wiegen.
Gegen wen die IRS ermittelt, ist unklar. Offen ist auch, ob die Namen der Kunden aus den 285 Datenstämmen kommen, die die UBS im Februar übergeben musste, um selbst eine Strafverfolgung durch die USA abzuwehren.
UBS vs. USA vor dem Abschluss
Im Steuerstreit mit der Schweiz hatte die IRS weitere 52'000 Datenstämme von UBS-Kunden gefordert. Am Mittwoch hatten die Schweiz, die UBS und die USA einen Vergleich angekündigt. Es wird damit gerechnet, dass nun weitere Daten von US-Kunden der UBS an die Amerikaner übergeben werden.
Mit dem Vergleich konnte die UBS einen Prozess vor dem Bundesbezirksgericht in Florida abwenden. Der Prozess wurde inzwischen von Richter Alan Gold verwaltungstechnisch geschlossen. Er sagte die auf Montag angesetzte Anhörung ab.
Erwartet wird einzig noch die formale Bitte beider vergleichsbereiten Parteien an den Richter, die Klage nicht weiter zu verfolgen. Zieht der Richter den Schlussstrich, will die IRS den Vergleich veröffentlichen. (cpm/sda)
Erstellt: 15.08.2009, 07:32 Uhr
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