Wirtschaft
Finma zieht Urteil im Fall UBS ans Bundesgericht weiter
Dossiers
Artikel zum Thema
Das Bundesgericht solle als letzte Instanz den rechtlichen Handlungsspielraum der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) in Krisensituationen gemäss dem geltenden Recht beurteilen, begründete die Aufsichtsbehörde am Donnerstag den vom Verwaltungsrat gefällten Entscheid.
Die Finma rechtfertig ihren Entschied damit, dass sie auch für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte verantwortlich sei. Gemäss dem erstinstanzlichen Gerichtsentscheid hätte die Finma die Daten nicht herausgeben dürfen. Sie habe ihren Entscheid auf das Bankengesetz gestützt, erklärte die Finma. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete dies aber nicht als ausreichende gesetzliche Grundlage. Eine auf Notstandsrecht gestützte Anordnung hätte der Bundesrat erlassen müssen.
Wird eine PUK eingesetzt?
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Entscheid vom vergangenen 5. Januar die von der Finma am 18. Februar 2009 verfügte Herausgabe von 255 Kundendossiers der UBS an die US-Justizbehörden als rechtswidrig bezeichnet.
In der Schweiz läuft derzeit eine Debatte, ob im Fall UBS-USA eine parlamentarische Untersuchungskommission die Ereignisse aufarbeiten soll. Noch ist es nicht soweit. Derzeit haben Mitglieder der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission Einsicht in die Akten. (cpm/ddp/)
Erstellt: 21.01.2010, 15:10 Uhr
Wirtschaft
Emil Frey AG Autocenter Bern
Geniessen sie die Strasse mit dem neuen Subaru XV. Nur im Emil Frey Autocenter Bern.





