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Deckungslücke – was jetzt?

Von Markus Glauser. Aktualisiert am 28.07.2009

Zahlreichen Pensionskassen in der Schweiz steht auf Grund der Finanzmarktkrise eine Sanierung bevor. Was bedeutet das für den einzelnen Versicherten?

Fällt der Deckungsgrad einer Pensionskasse unter 90 Prozent, muss die Vorsorgestiftung Massnahmen ergreifen. Verschiedene Möglichkeiten stehen ihr offen. Bedingung: Die Massnahmen müssen dem Grad der Unterdeckung angemessen und Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes sein.

1. Sanierungsbeitrag

Eine gängige Möglichkeit besteht darin, zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen auch noch einen Sanierungsbeitrag zu erheben. Im Unterschied zu allen anderen möglichen Massnahmen wird hier nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber zur Kasse gebeten. Diese Variante wird vor allem bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen angewendet. Bekanntestes Beispiel ist die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK).

2. Streichung des Zinses

Eine zweite, zumindest auf den ersten Blick weniger schmerzvolle Massnahme bietet sich an, indem das Pensionskassenguthaben nicht verzinst wird. Diese Massnahme hat unter anderen die BLS beschlossen. Der Bundesrat legt zwar jährlich einen Mindestzinssatz fest, der 2009 bei 2 Prozent liegt. Diese Mindestverzinsung gilt aber nur für den gesetzlichen Teil des Altersguthabens. Im überobligatorischen Teil der Pensionskasse kann die Pensionskasse die Verzinsung frei wählen. Somit ist es durchaus möglich, dass unter dem Strich für das gesamte Altersguthaben eine Nullverzinsung resultiert, was konkret einen Minuszins auf dem überobligatorischen Kapital bedeutet.

3. Tiefere Umwandlung

Wie der Mindestzins ist auch der Umwandlungssatz gesetzlich vorgeschrieben. Und auch hier gilt die gesetzliche Minimalbestimmung nur für den obligatorischen Teil. Die gesetzlichen Mindestleistungen bieten demzufolge nur jenen Versicherten Schutz, die minimal gemäss den Vorschriften über das Bundesgesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert sind. Der Grossteil verfügt aber über überobligatorische Leistungen, und hier ist die Pensionskasse frei und kann wie beim Mindestzins «jonglieren». So kann beispielsweise ohne weiteres ein Umwandlungssatz von 6,4 Prozent für das gesamte Altersguthaben festgelegt werden, obwohl der Rentenumwandlungssatz nach BVG im Jahr 2009 bei 7,05 und für Frauen bei 7,0 Prozent liegt. Natürlich müssen in jedem Fall die Minimalleistungen des BVG eingehalten werden.

Und die Rentner?

Rentner können in den allermeisten Fällen nicht für eine Sanierung belangt werden, es sei denn, die Pensionskasse hat in den letzten zehn Jahren vor Einführung der Massnahmen freiwillige Leistungen ausgerichtet – beispielsweise einen Teuerungsausgleich. Dieser kann wieder gestrichen werden. So bereits geschehen bei der BLVK und der Pensionskasse des Schaffhauser Industrieunternehmens Georg Fischer.

Stelle wechseln?

Nicht selten taucht in der Praxis die Frage auf, ob sich ein einzelner Versicherter vor den erwähnten Massnahmen schützen kann.

Wenn absehbar ist, dass das Vorsorgekapital nicht mehr oder nur noch tief verzinst wird, dann könnte ein Vorbezug für Wohneigentum Sinn machen. Dieser ist übrigens auch für wertvermehrende Investitionen in das selbstbewohnte Wohneigentum möglich – beispielsweise für eine Solaranlage. Allerdings hat eine Pensionskasse in Unterdeckung das Recht, den Vorbezug ganz oder teilweise zu verweigern. Denkbar wäre als Massnahme auch ein Stellenwechsel, wenn man mit den Sanierungsmassnahmen einer Pensionskasse nicht leben will. Die Frage nach der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtung wird bei Anstellungsgesprächen künftig sicher wichtiger.

Die aufgeführten Massnahmen haben mit Ausnahme der Sanierungsbeiträge negative Auswirkungen auf die künftigen Altersleistungen der Versicherten. Deshalb ist es sicherlich nicht falsch, die freie Vorsorge, also die dritte Säule, zu stärken. Schliesslich leistet der Staat auch hier seinen Beitrag, indem er das Sparen in die gebundene Vorsorge des Typs 3a steuerlich begünstigt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 28.07.2009, 11:31 Uhr

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