Aktennotiz mit geheimen Details zeigt Zugeständnisse an die USA
Von Christian Brönnimann, David Vonplon und Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 22.09.2011 83 Kommentare
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Der Hauptgrund für die Verschiebung der Ständeratsdebatte über den US-Steuerstreit: Es sind zu wenig Informationen erhältlich über den genauen Inhalt der Vereinbarung, die Staatssekretär Michael Ambühl mit den Amerikanern abschliessen will. Eine Aktennotiz, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, zeigt, was bisher vereinbart wurde und was der ominöse «Zusatzbericht zum DBA-USA 2009» eigentlich soll. Gemäss Einschätzung der Zürcher Anwaltskanzlei Homburger, die die Aktennotiz im Auftrag des Bundes verfassten, könnten zukünftig bei Steuerhinterziehung Gruppenanfragen zugelassen werden, wenn die Amerikaner
a) darlegen, warum die verlangten Informationen für die Steuerbehörden nötig sind, b) eine detaillierte Umschreibung des Verhaltensmusters liefern, c) erklären, weshalb davon auszugehen ist, dass die betroffenen Personen, ... , ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sowie d) ein aktives schuldhaftes Verhalten des Informationsinhabers oder seines Mitarbeiters glaubhaft machen.
Gemäss Kanzlei Homburger ist Punkt a) eine Selbstverständlichkeit. Bei den Punkten b) und c) berufen sich die Anwälte auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2009. Demnach genüge es für einen Verdacht zur Steuerhinterziehung, dass die Kunden ihrer Bank kein Steuerdeklarationsformular (W9) vorgelegt haben. Einziger Knackpunkt ist der Punkt d). Dies deshalb, weil in der Schweiz keine Bank dazu verpflichtet ist, die Steuerdaten der Kunden zu überprüfen. Trotzdem geht in der Schweizer Verhandlungsdelegation wie auch bei den Banken niemand davon aus, dass daran die Auslieferung von Daten scheitert. Der Grund: Die Banken werden sich nicht wehren, und kein Kunde kann der Bank nachweisen, dass sie sich immer korrekt verhalten hat.
Welche Kategorien von Bankkunden man den Amerikanern genau ausliefern will, das geht aus einem Schreiben von Ambühl an die Banken hervor (siehe Ausriss). Demnach hat man den Amerikanern bereits am 8. September Daten geliefert. Gemäss der Aufschlüsselung der Anfrage, die dem TA vorliegt, geht es dabei um die Anzahl von Kunden, die kein W9 ausgefüllt haben (1A), und um jene, die eine Scheingesellschaft oder eine Stiftung gegründet haben (1B). Bei den Daten, die heute geliefert werden sollen, geht es um Unterkategorien der Stiftungen und Scheingesellschaften, die den Verdacht auf Steuerbetrug nahelegen. Das heisst etwa, dass der Namen des wirtschaftlich Berechtigten im Geldwäschereiformular nicht mit dem Namen übereinstimmt, der offiziell den Behörden weitergeleitet wurde.
Alle Anfragen betreffen US-Kunden, die über 50 000 Franken auf einem Schweizer Konto hatten. Die bereits gelieferten Angaben ermöglichen es den Amerikanern, Kundendaten ab September 2009 zu erhalten. Die für heute zusätzlich verlangten Daten erlauben eine Ausweitung auf die Zeit vor 2009, als Steuerhinterziehung noch unter das Bankgeheimnis fiel. (ar) (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.09.2011, 00:30 Uhr
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83 Kommentare
Also wenn ichs richtig verstehe, ist damit dieses peinliche und schädliche Steuerhinterziehergeheimnis endlich Geschichte.
Hallo Kollegen von der Swiss Tea Party - aufgewacht - jetzt könnt Ihr Euch voll auf Eure drei verbliebenen Themen konzentrieren: Heimat-, resp. Subventionsschutz für die Bauern, den Aufbau der besten Armee der Welt und das Verbot böser Ausländer.
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Es lohnt sich nicht Herr Bösiger auf ihr Wahlkampfgeschwätz einzugehen. Tatsache ist, dass man mit diesen "ominösen Zusatzberichten", welche nicht einmal dem Parlament z.V. gestellt wurden, wieder Vertrauen zwischen BR, Parlament und Bevölkerung zerstört wurde. Erneut steht die Frage im Raum, in welchem Interesse der BR und seine Beauftragten eigentlich tätig sind? Antworten
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