Schweizer Doppelbürger geben ihren US-Pass ab
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 26.05.2010 73 Kommentare
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Suzanne Sager* wohnt am Zürichsee, spricht perfekt Baseldeutsch und gehört einer stark wachsenden Minderheit an: Sie ist Ex-Amerikanerin. Nach der Geburt ihres ersten Sohnes wurden ihr die Steueransprüche des amerikanischen Staates zu viel – und sie entschied sich, den US-Pass zurückzugeben. «Es war kein leichter Schritt. Man weiss nie, ob man es nicht irgendwann bereut», sagt Sager. Aber genug war genug.
Die USA besteuern alle Bürger gleichermassen – selbst dann, wenn sie im Ausland leben. Das gilt auch für schweizerisch-amerikanische Doppelbürger. Wer einen amerikanischen Pass besitzt, muss jedes Jahr eine US-Steuererklärung ausfüllen und überweist je nach Vermögen, Einkommen und Steuersatz am Wohnort auch in die USA Geld. Insbesondere fallen amerikanische Abgaben an, die es in der Schweiz nicht (mehr) gibt – etwa Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen oder Kapitalgewinnsteuern.
«Danach kam ich richtig auf die Welt»
Immer mehr Doppelbürger, die ihren Lebensmittelpunkt seit Jahren im Ausland haben, empfinden diese Praxis als ungerecht. Für Sager, die in den USA geboren und in der Schweiz aufgewachsen ist, war der amerikanische Pass jahrelang kein Problem. Sie verdiente zu wenig, als dass sich die USA für sie interessiert hätten. Dann erbte sie von Schweizer Verwandten, und der Ärger ging los. «Plötzlich musste ich Kapitalgewinne auf dem Schweizer Geld in den USA versteuern.» Aufgrund des schwankenden Dollarkurses zahlte sie manchmal sogar dann Gewinnsteuern, wenn ihre Anlagen eigentlich einen Verlust gemacht hatten.
«Danach kam ich erst richtig auf die Welt», sagt Sager. Weil sie die Erbschaft erst im Folgejahr beim US-Fiskus meldete, drohte ihr dieser mit einer Busse. Gleichzeitig wurde die Steuererklärung so kompliziert, dass sie den Aufwand nicht mehr allein bewältigen konnte. Der Entscheid, diese ganzen Probleme loszuwerden, fiel aber erst mit der Geburt ihres Sohnes. «Was nach meinem Tod passieren würde, war für mich ein kleiner Schock», erinnert sich die 40-Jährige. Als US-Bürgerin wäre bis zur Hälfte ihrer Hinterlassenschaft an den Staat gegangen – und nicht an ihren Sohn. «Das gab für mich den Ausschlag.» Kurz darauf leitete Sager das Verfahren ein, das sie mit einer gültigen Staatsbürgerschaft zurückliess – der schweizerischen.
Wird man erwischt, droht eine Busse
Für die meisten Doppelbürger gibt wie bei Sager der finanzielle Aspekt den Ausschlag dafür, die US-Staatsbürgerschaft abzulegen. Gepaart mit den schärferen Kontrollen, lässt sich damit der starke Anstieg erklären, den auch Steueranwalt Marnin Michaels von der internationalen Kanzlei Baker & McKenzie in Zürich erkennt. Lange war die höhere Steuerbelastung für Doppelbürger kein Thema, weil die Mehrheit der Amerikaner keine US-Steuerformulare mehr ausfüllt, nachdem sie in die Schweiz gezogen sind.
Bis vor 10 Jahren war die Gefahr, dabei erwischt zu werden, relativ gering. Das hat sich mittlerweile geändert. «Wenn ein Auslandamerikaner seinen Pass verlängern will, überprüft die Botschaft neuerdings automatisch, ob er seine Steuerformulare eingereicht hat», sagt Michaels. Wird man erwischt, droht im besten Fall eine Busse, im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Letzteres ist aber eher selten und erst bei grossen Fischen ein Thema. Gemäss Michaels gilt heute der Grundsatz: «Halte dich an die Regeln – oder verlass das System.»
Ausbürgerung reicht nicht
Sich an die Regeln zu halten, ist jedoch gerade für Gutverdienende mit moderatem Vermögen unter Umständen teuer – und wird immer mühsamer. «Ich bin Steueranwalt, und nicht einmal ich fülle meine amerikanischen Steuerformulare selbst aus», sagt Michaels.
Bis vor kurzem endete die amerikanische Steuerpflicht nicht einmal mit der Ausbürgerung. Sager muss, nachdem sie den Pass zurückgegeben hat, noch 10 Jahre lang US-Steuern bezahlen – wenn auch zu Spezialkonditionen. Solange diese Frist noch läuft, will sie nicht unter ihrem richtigen Namen auftreten. Denn bis vor kurzem war es nicht möglich, die Ausbürgerung mit der hohen Steuerlast zu begründen. «Das hätte mich zum Steuerflüchtling gemacht.»
Alle Probleme losgeworden
Das ist heute anders. Mittlerweile bezahlt man eine sogenannte Ausstiegssteuer, basierend auf dem Vermögen. Damit hat es sich – zumindest, bis man stirbt. Damit niemand die US-Staatsbürgerschaft aufgeben kann, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, bleibt diese Schuld bestehen, sofern man denn an US-Bürger vererbt. Für die USA ist das die grosse Ausnahme, denn dort ist üblicherweise der Erblasser und nicht der Erbe die Steuern schuldig.
Um diese Feinheiten muss sich Sager nicht mehr kümmern. Sind ihre 10 Jahre um, ist sie alle Probleme los. Ihr Sohn übrigens auch. Der ist Schweizer – und wird wohl nie Amerikaner.
* Name geändert. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.05.2010, 23:31 Uhr
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73 Kommentare
Weiss jemand die Antwort? Ich bin Schweizerin, lebte in jungen Jahren paar Jahre in den USA und erhielt auch den amer. Pass. Ich hab kein Geld oder Aktien in den USA oder sonst was. Bis jetzt wusste ich nichts von diesen Steuern. Gilt das nur für Personen, die US Bürger sind und jetzt in der Schweiz leben und Geld und Habe in den USA haben? Weiss jeman Bescheid? . Antworten
@Cristiano Safado: "Eine Krankheit linker Regierungen", schreiben Sie. Glauben Sie ernsthaft, der im Artikel geschilderte Fall hätte erst zu Obamas Zeiten angefangen? Oder sind G. W. Bush und seine Bande für Sie auch "Linke"? Man darf sich nichts vormachen: ob links oder rechts spielt praktisch keine Rolle - alle wollen nur unser Bestes, unser Geld. Antworten
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