Kügeli und Co. werden Prämien nicht verteuern
Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 30.09.2011 2 Kommentare
Die Fünf Heilmethoden
Antroposophie: Bei dem von Rudolf Steiner entwickelten Ansatz werden medizinische Methoden mit geisteswissenschaftlichen Aspekten ergänzt.
Homöopathie: Bei dieser Methode werden mittels Befragung die Krankheiten, Schwächen, Veranlagungen und Lebensgewohnheiten des Patienten erfasst. Danach sucht der Arzt das passende Heilmittel.
Neuraltherapie: Bei diesem Ansatz werden an bestimmten Stellen des Körpers Lokalanästhetika gespritzt. So werden Reize gesetzt und Belastungen unterbrochen.
Phytotherapie: die Anwendung von Pflanzen zur Behandlung von Krankheiten.
Chinesische Medizin: Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) verfolgt das Ziel, die Disharmonie der Funktionsweise der Organe ins Gleichgewicht zurückzuführen
Stichworte
Vor gut zwei Jahren hat das Schweizer Volk mit einer Zweidrittelmehrheit Ja gesagt zur Komplementärmedizin. Und nach einem langen juristischen und politischen Gerangel können nun ab kommendem Jahr fünf alternative Heilmethoden über die Grundversicherung abgerechnet werden, wie das dem Volkswillen entspricht.
Nachweis fehlt bis heute
Freilich sollen die fraglichen Heilmethoden nur während sechs Jahren provisorisch vergütet werden. Wie das Bundesamt für Gesundheit schon im Januar verkündete, soll diese Übergangsperiode dazu genutzt werden, «die kontroversen Aspekte zu klären». Bis heute fehle der Nachweis, dass diese fünf Behandlungsmethoden die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW) vollumfänglich erfüllten. Kann dieser Nachweis bis Ende 2017 nicht erbracht werden, würde die entsprechende Methode wieder aus dem Leistungskatalog gekippt. Am 7.Dezember 2010 hatte die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen erklärt, dass die komplementärmedizinischen Methoden die WZW-Kriterien nicht zu erfüllen vermögen.
Neuer Expertenstreit
Das war der Startschuss für einen erneuten Expertenstreit. Der Kommission wurde vorgeworfen, voreingenommen zu sein, da sie sich hauptsächlich aus Vertretern der Schulmedizin zusammensetze. Die Wirksamkeit sei allein nach schulmedizinischen Kriterien untersucht worden. Doch «wissenschaftlich heisst nicht schulmedizinisch», kritisierte Hansueli Albonico, Präsident der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen und Chefarzt für interdisziplinäre Komplementärmedizin am Regionalspital Emmental in Langnau. Politberater Walter Stüdeli, der Sprecher des Dachverbands, ergänzt: Wissenschaftlich sei die Wirksamkeit schon längst bewiesen, dies habe das Bundesgericht mehrmals bestätigt.
Gutachten wird erstellt
Nun soll eine international anerkannte Institution bis Ende 2015 über die fünf komplementärmedizinischen Methoden ein Gutachten erstellen und Empfehlungen unterbreiten. Damit können die Verfechter der Komplementärmedizin etwas Zeit gewinnen.
Doch was eigentlich der Patient und Steuerzahler am meisten interessiert, erwähnte Gesundheitsminister Didier Burkhalter am Mittwoch an der Medienkonferenz zur aktuellen Prämienrunde nur beiläufig: «Die Berücksichtigung der Komplementärmedizin hat auf die Prämie kaum einen Einfluss», so Burkhalter. (Berner Zeitung)
Erstellt: 30.09.2011, 07:29 Uhr
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