Irrtümer bei der Pensionierung
Viele gehen davon aus, dass sie die AHV-Rente mit 65 (Frauen mit 64) automatisch erhalten. Doch der Bezug der AHV-Rente muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte drei bis sechs Monate vor der Pensionierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.
Stark verbreitet ist auch der Irrtum, dass man nach der Frühpensionierung keine AHV-Beiträge mehr zahlen muss. Die AHV-Beitragspflicht bleibt grundsätzlich bis 65 Jahre (Frauen: 64) bestehen. Die Höhe der Beiträge hängt ab vom jährlichen Renteneinkommen und vom Vermögen und kann bis 10'100 Franken pro Jahr und Person betragen. Auch ein Vorbezug der AHV-Rente befreit nicht von der Beitragspflicht. Die AHV-Beiträge lassen sich aber mit einer gestaffelten Pensionierung oder einem Teilzeiteinkommen nach der Frühpensionierung senken.
Die meisten gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung viel weniger Steuern zahlen. Nach der Pensionierung zahlt man in der Regel zwar tatsächlich weniger Steuern als zuvor. Die Steuerersparnis ist aber meist viel weniger gross als erhofft. Die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse sind zwar tiefer als das Erwerbseinkommen. Dafür fallen Abzüge weg wie zum Beispiel jene für die dritte Säule und die Berufsauslagen. Es lohnt sich deshalb, die steuerbaren Einkünfte und das steuerbare Vermögen im Hinblick auf die Pensionierung zu optimieren. Viele Eigenheimbesitzer reduzieren ihre Hypothek bei der Pensionierung. Das senkt zwar die Wohnkosten. Dafür steigt die Steuerbelastung, da sie weniger Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Die Amortisation lohnt sich nur, wenn die Netto-Anlagerendite des entsprechenden Betrages nach Abzug von Steuern und Kosten kleiner ist als der Hypozins nach Steuerersparnis. Eine grössere Investition oder ein Erbvorbezug zuhanden der Kinder kann zudem zu neuerlichem Kapitalbedarf führen. Die Banken gewähren Pensionierten aber oft keine neue Hypothek mehr und stocken bestehende Kredite nicht weiter auf.
Angehende Pensionierte stehen vor der Wahl, sich das Pensionskassenkapital auszahlen zu lassen oder als lebenslange Rente zu beziehen. Viele beziehen die Rente in der Meinung, dass sie sich so keine Sorgen mehr um ihr Einkommen machen müssen. Die Pensionskassen dürfen laufende Renten zwar nicht kürzen. Rentenbezüger können sich mit den Jahren aber trotzdem immer weniger leisten. Die meisten Pensionskassen passen die Renten nämlich nicht regelmässig der Teuerung an. Die Kaufkraft einer Rente von heute 5000 Franken sinkt bei einer jährlichen Inflation von 2 Prozent in zehn Jahren ohne Teuerungsausgleich auf 4070 Franken, in 20 Jahren auf 3300 Franken. Auch ein Kapitalbezug erlaubt ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende. Entscheidend ist die richtige, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Anlagestrategie. Diese Einkommensquelle versiegt bei guter Planung auch im hohen Alter nicht – und es bleibt vielleicht sogar etwas für die Erben übrig.
Martin Zysset, stv. Niederlassungsleiter der VZ Thun: martin.zysset@vermoegenszentrum.ch (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.05.2009, 11:54 Uhr
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