Börsenaufsicht spricht Verweis gegen Credit Suisse aus
Aktualisiert am 23.12.2011 2 Kommentare
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Die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat gegen die Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) (CS) wegen einer Verletzung der Pflichten zur Offenlegung von Aktientransaktionen ihres Managements einen Verweis ausgesprochen. Die Verletzung betrifft eine Transaktion über 1400 Namenaktien, die 18 Börsentage zu spät gemeldet wurde.
Ein nichtexekutives Verwaltungsratsmitglied habe den Auftrag erteilt, die betreffenden Aktien aus seinem Depot zu veräussern. Das Depot dieser Person sei von einer Stelle innerhalb der CS administriert.
CS hatte Kenntnis der Transaktion
Weil diese Stelle auch den Verkauf der Aktien veranlasste, habe die CS bereits zum Zeitpunkt der Abwicklung dieses Geschäfts Kenntnis von der meldepflichtigen Management-Transaktion gehabt. Trotzdem sei der Verkauf verspätet – sprich nicht innert dreier Tage – gemeldet worden, schreibt die Aufsichtsbehörde der Börsenbetreiberin SIX.
Die CS hat laut der Medienmitteilung ihrerseits erklärt, das Verwaltungsratsmitglied habe sich nicht an die intern vorgeschriebenen Abläufe zur Meldung von Management-Transaktionen gehalten. Deshalb sei die Transaktion verspätet gemeldet worden. Die SIX Exchange Regulation folgte dieser Argumentation aber nicht und sprach einen Verweis aus.
(kle/sda)
Erstellt: 23.12.2011, 09:03 Uhr
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2 Kommentare
Was hilft den Privat-Invenstoren dieser "Verweis"?
Wohl gar nichts
Hat das eine abschreckende Wirkung auf die fehlbaren Akteure?
Wohl kaum.
Also schaffen wir die Aufsichtsbehörde doch ab, hilft das nicht die Staatsausgaben zu reduzieren?
Antworten
Grundsätzlich ist es richtig, dass solche Transaktionen rechtzeitig zu melden sind. Insofern ist auch ein Verweis in der Sache angebracht. Man muss aber beachten, dass es hier um ein "Transaktiönli" von rund Fr. 30,000 geht. Damit kann man den Kurs der CS-Aktie kaum manipulieren. Antworten
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