Bluff und Machtspiele

Von Peter Bernholz, Finanz und Wirtschaft. Aktualisiert am 03.09.2010

Im Nachhinein zeigt ein Blick auf die Rettungsaktion für den Euro: Die Währung war nie in geringster Gefahr. Und: Es hätte eine Alternative zum gigantischen Rettungsschirm von 750 Milliarden Euro bestanden.

Seine Zerstörung drohte nicht: Euro.

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Griechenlands Schuldenhistorie

Griechenland hat seit 1830 viermal einen Staatsbankrott erlebt, davon dreimal als Mitglied der Lateinischen Münzunion vor 1914 und einmal während der Grossen Depression. Ausgeklammert sind dabei die Hyperinflation im Gefolge des Zweiten Weltkriegs und die wiederholten Schuldenreduktionen durch schleichende Inflation und Abwertungen in den Jahrzehnten seit 1960. Besonders interessant sind die Staatsbankrotte vor 1914, die jeweils mit einem Austritt aus der Lateinischen Münzunion und später gleichzeitig aus dem Goldstandard verbunden waren. Sie führten zu einer Abwertung der Drachme, doch war es nach gelungener Umschuldung möglich, zur alten Parität in die Lateinische Münzunion und den Goldstandard zurückzukehren.

Es ist ratsam, gewisse Unterschiede zu beachten. Zunächst macht es einen Unterschied, ob die staatlichen Schulden in heimischer Währung (meist gegenüber eigenen Staatsangehörigen) oder in ausländischer Währung (meist gegenüber Ausländern) bestehen. Im ersteren Fall war es selbst im Goldstandard möglich, sich zumindest eines Teils der Schulden durch einen Austritt aus demselben, durch Inflation und Abwertung zu entledigen. Dieses Vorgehen wird als verschleierter Staatsbankrott bezeichnet und wurde nach der weltweiten Aufgabe des Goldstandards zum verbreitetsten Verfahren, sich staatlicher Schulden ganz oder teilweise zu entledigen.
Im Goldstandard konnte es immerhin nur zu einer Teilentschuldung benutzt werden, wenn man später zur alten Parität zu ihm zurückkehren wollte. Dagegen steht mit einer Verschuldung in stabiler ausländischer Währung der verschleierte Staatsbankrott nicht zur Verfügung, sodass bei Zahlungsunfähigkeit ein offener Staatsbankrott folgen muss. Dieser fand denn auch im Falle Griechenlands vor 1914 regelmässig statt, wobei sogar zur Durchsetzung der beschlossenen Umschuldungen, ähnlich wie heute, eine internationale Finanzkontrolle eingesetzt wurde.PBE

Der drohende griechische Staatsbankrott, die befürchtete Ansteckung anderer hochverschuldeter Staaten und die angebliche Gefährdung des Euros haben seit Mai zu heftigen Debatten und zu gross angelegten Gegenmassnahmen der Mitglieder des Euroraums, der Europäischen Zentralbank (EZB), der EU und des Währungsfonds geführt. So wurde ein Hilfspaket für Griechenland über 130 Mrd. € und später ein Rettungsschirm von sogar 750 Mrd. beschlossen. Die EZB erklärte sich bereit, griechische Staatsanleihen im Markt aufzukaufen, was inzwischen in grossem Ausmasse geschehen ist.

Absage an föderales System

Die Massnahmen stellen, was die Hilfe der Staaten der Eurozone betrifft, eine Verletzung der Verträge von Maastricht bzw. von Lissabon dar. Dort wird ein Bailout, die Übernahme der Schulden eines Mitglieds durch die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten, untersagt. Das Vorgehen der EZB verletzt zumindest den Geist dieser Verträge, da der Aufkauf griechischer Staatsanleihen an den Märkten in seiner Wirkung dem direkten Erwerb solcher Anleihen gleichzusetzen ist. Die EZB, deren Ziel die Preisstabilität ist, hat ihre langfristige Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, selbst wenn sie die Vermehrung der Zentralbankgeldmenge neutralisiert.

Die Aktionen stellen eine Abkehr von der in den Verträgen festgelegten Entscheidung für ein strikt föderales System dar, in dem jedes Mitglied für seine eigenen Finanzen allein verantwortlich ist. Sie bedeuten, dass im Fall einer Inanspruchnahme und Nichtrückzahlung der Kredite die Bürger von Ländern mit solider Finanzpolitik für die von über ihre Verhältnisse lebenden Staaten aufkommen müssen.

Wieso nicht in Ruhe warten?

Wie aber konnte es zu solchen Entscheidungen kommen, obwohl die Bürger z. B. in Deutschland in grosser Mehrheit dagegen sind? Spanische Quellen melden, der französische Präsident habe gedroht, Frankreich trete sonst aus der Eurozone aus und kündige die besondere Beziehung zu Berlin auf.

Diese Version gewinnt dadurch an Plausibilität, dass die französischen Banken die bedeutendsten Kreditgeber Griechenlands gewesen sind. Doch wieso hätte die zunächst zögernde deutsche Regierung nicht in Ruhe warten sollen, ob die Drohung wahrgemacht wird?

Hat man sich wegen mangelnder Kenntnis der Zusammenhänge, der Furcht vor weiteren systemgefährdenden Bankenkollapsen und einem unter Druck stehenden Euro zu vorschnellen Entscheidungen hinreissen lassen? Sie wurden von der auf eine weitere Stärkung ihrer Macht bedachten EU-Kommission gefördert. Die Forderung nach einer europäischen Wirtschaftsregierung spricht für die Deutung. Eines ist absolut sicher: Der Euro war nicht in geringster Gefahr. Sein langfristiger Kurs hängt nur von der Geldpolitik der EZB ab und befand sich auch nach dem Rückgang zum Dollar innerhalb der normalen Bandbreite seit den Siebzigerjahren (vgl. Grafik). Das Schüren der Ängste der deutschen Bevölkerung vor einem Zusammenbruch des Eurosystems oder der EU, ja vor einer Währungsreform, war unverantwortlich.

Staatsbankrott oder Bailout

Aber hätte zur eingeschlagenen Politik eine Alternative bestanden? Durchaus, wie ein Blick auf die Historie Griechenlands nahelegt (vgl. Textkasten). In der Eurozone ist selbst eine begrenzte Reduktion der Staatsschulden durch einen verschleierten Staatsbankrott indes ausgeschlossen. Weil eine eigene Währung fehlt, lauten alle Schulden auf stabile Währungen, und zwar zum grossen Teil auf Euro. Es kommt also nur ein offener Staatsbankrott als Alternative zum Bailout in Frage.

Er kann von einer einseitigen Annullierung aller Schulden über eine teilweise Reduktion, eine Verminderung der Zinsen bis zu einem Aufschub der Rückzahlung, einem Moratorium, reichen. Dabei ist eine Einigung mit den Gläubigern anzustreben, um die Kreditwürdigkeit des Staates nicht für Jahrzehnte zu verspielen. Den offenen und ordentlichen Staatsbankrott hätte Griechenland anstreben sollen.

Dann hätten statt der Steuerzahler die Gläubiger, die vorher von hohen Zinsen profitiert hatten, einen Teil der Verluste tragen müssen. Zudem wäre die Haushaltssanierung wegen der reduzierten Zinslast leichtergefallen. Des Weiteren hätten die Gläubiger allen Anlass, in der Kreditvergabe an hochverschuldete Länder vorsichtiger zu werden und eine höhere Risikoprämie zu verlangen.

Ansteckungsgefahr bis zur Systemkrise

Das wiederum zwänge die Politiker zur Sparsamkeit. Und es wäre ein für allemal klar geworden, dass weder ein Bailout im Rahmen der Eurozone stattfindet noch mit Unterstützung durch die EZB zu rechnen ist. Das Vertrauen in die Stabilität des Euros wäre besser gestärkt worden, als es je alle Stabilitätspakte vermöchten.

Allerdings hätten mit dieser Lösung grössere Banken der Eurozone in Zahlungsschwierigkeiten geraten und dadurch andere Banken, bei denen sie ihrerseits stark verschuldet waren, anstecken können, sodass eine Systemkrise entstanden wäre. Aber einerseits hätte die Wahrscheinlichkeit durch ein Moratorium für die griechischen Schulden bis zu einer Besserung auf den Finanzmärkten herabgesetzt werden können. Und zweitens ist es mehr als fraglich, ob die Rettung solcher Banken nicht weniger kostspielig gewesen wäre als die ganzer Staaten.

Empfehlungen für die Politik

Der Garantiefonds von 750 Mrd. € sollte nach dem Auslaufen 2013 nicht verlängert werden. Die EU, die Mitglieder der Eurozone und die EZB sollten zu den Regelungen des Lissaboner Vertrags zurückkehren. Diese wären im Sinne eines fiskalischen Föderalismus eindeutiger zu formulieren und zu stärken.

Die Maastrichter Stabilitätskriterien sind genauer zu spezifizieren und sollten von Sanktionen befreit werden. Eurostat sollte sie unabhängig von der Politik regelmässig im Sinne einer Information über die finanzielle Lage der Mitglieder veröffentlichen. Das würde die Kontrollfunktion der Kapitalmärkte erleichtern. Wichtig wäre die Entwicklung eines Konkursrechts der Eurozone für ihre souveränen Mitglieder. Schliesslich sollte ein Austritts- und Ausschlussrecht für den Extremfall geschaffen werden. Es ist nicht einzusehen ist, warum ein Austritt aus der EU gemäss Vertrag von Lissabon, nicht aber aus der Eurozone möglich sein soll. Würden die Vorschläge befolgt, stünde ein Ordnungsrahmen zur Verfügung, der eine institutionelle Regelung auch für die Fiskalpolitik in einem föderalen System mit Einheitswährung zur Verfügung stellte.

Peter Bernholz ist em. Professor für Nationalökonomie an der Universität Basel. (Finanz und Wirtschaft)

Erstellt: 03.09.2010, 15:00 Uhr

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