Beim Leasing fährt der Kunde nicht in der Königsklasse

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 04.05.2009 4 Kommentare

Wir haben das Kleingedruckte von 14 Auto-Leasingfirmen unter die Lupe genommen. Resultat: Alle benachteiligen ihre Kunden mit einseitigen und teilweise ungültigen Vertragsklauseln.

Leasingkunden müssen die Raten laut Vertrag auch dann zahlen, wenn das Auto längere Zeit in der Werkstatt steht.

Leasingkunden müssen die Raten laut Vertrag auch dann zahlen, wenn das Auto längere Zeit in der Werkstatt steht.
Bild: Sabina Bobst

Wer vor dem inneren Auge schon den bulligen Sportwagen oder das schnittige Cabriolet sieht, kümmert sich in der Regel nicht um Kleinigkeiten wie das Kleingedruckte des Vertrages. Zumal dieses meist in winziger Schrift und in unverständlichem Juristendeutsch abgefasst ist. Macht man sich aber die Mühe, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden zu lesen, fällt schnell auf: Es gilt – wie in vielen anderen Branchen – das Motto «alle Rechte dem Unternehmen, alle Pflichten dem Kunden». Ein paar Beispiele:

  • «Lieferverzögerungen berechtigen den Leasingnehmer nicht, den Vertrag aufzulösen», heisst es bei Amag Leasing, GE Money Bank, RCI Finance und Cashgate, der Leasingfirma von Raiffeisen- und Kantonalbanken. Der Kunde soll also auch nach Ablauf der Lieferfrist unbeschränkt auf sein Auto warten. Nimmt er sich zur Überbrückung einen Mietwagen, muss er selber dafür aufkommen. Denn eine Haftung für die Verspätung schliessen die Firmen in ihren AGB aus. Tipp: Eingeschrieben Nachfrist ansetzen.

  • Nicht besser sind die Perspektiven, wenn der Wagen zwar geliefert wird, sich aber als Montagsauto entpuppt, das ständig in die Werkstatt muss. Für diese Fälle heisst es im Kleingedruckten aller untersuchten Firmen: Leasingrate trotzdem zahlen. Der Kunde hat weder ein Ersatzfahrzeug zugut noch darf er den Vertrag auflösen. Einzig Multilease gewährt ein Kündigungsrecht – nach drei Monaten. Tipp: Werkstattbesuche dokumentieren, neutrales Gutachten einholen und per Einschreiben Rücknahme des Autos verlagen.

  • EFL Autoleasing, GMAC Financial Services und Mercedes-Benz Financial Services sind Künstler im Risiko-Abwälzen. Haben sie dem Garagisten eine Anzahlung gemacht und kommt der Kaufvertrag dann doch nicht zustande oder wird er wieder aufgelöst, soll der Leasingnehmer für die Summe geradestehen, obwohl er mit dem Kauf gar nichts zu tun hat. Denn beim Leasing kauft die Leasingfirma das Auto vom Garagisten und vermietet es dem Kunden. Tipp: Nichts bezahlen.

  • Die gleichen Firmen benachteiligen ihre Kunden auch mit folgender Klausel: «Bestandteile und Zubehör, welche der Leasingnehmer während der Vertragsdauer einbaut, werden ohne Anspruch auf Entschädigung unverzüglich Eigentum der Leasinggesellschaft.» Mit anderen Worten: Baut der Kunde zum Beispiel ein Navigationsgerät ein, darf er es bei der Rückgabe des Autos nicht herausnehmen. Das Gerät gehört jetzt der Leasingfirma, die es behalten darf – gratis. Tipp: Entfernbares Zubehör ausbauen.

  • Mit sich selber sind EFL, GMAC und Mercedes-Benz hingegen grosszügig: Sie erlauben sich, die Leasingrate während der ganzen Vertragsdauer proportional zu erhöhen, falls der Fahrzeugpreis steigt. GE Money Bank und die der Credit Suisse gehörende Bank-now gewähren sich dieses Recht immerhin noch zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung des Autos. Der Kunde kann also bei all diesen Firmen nicht sicher sein, ob sie später nicht doch mehr verlangen, als im Vertrag steht. Tipp: Keinen Aufschlag akzeptieren.

  • Mercedes-Benz-Kunden dürfen ihren Vertrag nicht auf eine andere Person übertragen, wie es das Mietrecht eigentlich erlaubt. EFL und GMAC behalten sich vor, einen vorgeschlagenen «Ersatzleaser» ohne Begründung abzulehnen oder eine Gebühr von 300 Franken zu verrechnen. Multilease verlangt 500, RCI Finance 400 Franken. Tipp: Auf kostenlosem Übertrag bestehen.

  • Alle untersuchten Leasinggesellschaften ausser GE Money-Bank gestatten sich eine Art Selbstjustiz: Bringt der Kunde das Fahrzeug am Ende nicht unverzüglich zurück, darf die Firma das Auto auf seine Kosten abholen lassen. Ihre Mitarbeiter sind laut AGB «berechtigt, das Grundstück oder das Gebäude, in dem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten». Laut Gesetz macht sich strafbar, wer so vorgeht. Tipp: Anzeige erstatten.

Hubert Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg (CH), geht mit den Leasingfirmen hart ins Gericht: «Diese Bestimmungen sind markant einseitig und alles andere als kundenfreundlich. Aus rechtlicher Sicht ist sogar anzunehmen, dass sie ungewöhnlich sind. Damit dürfte es für die Leasingfirmen schwierig sein, sie gerichtlich durchzusetzen.» Denn: Ungewöhnliche AGB-Klauseln, mit denen pauschal zustimmende Kunden nicht rechnen müssen, sind laut Bundesgericht ungültig. Die Leasingfirmen können sich nicht darauf berufen, und es gilt stattdessen die für die Kunden günstigere Regelung im Gesetz.

Als ungültig erklärt hat das Bundesgericht bereits eine Abrechnungstabelle in einem Multilease-Vertrag. Gestützt auf die Tabelle hatte die Leasinggesellschaft von einem vorzeitig aussteigenden Kunden eine Nachzahlung von 35'000 Franken gefordert. Auch die Tabellen anderer Firmen sind mangelhaft. Die Branche arbeitet daher laut einem Insider «mit Hochdruck» an neuen Tabellen.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.05.2009, 09:29 Uhr

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4 Kommentare

Marc Dimanche

04.05.2009, 15:40 Uhr
Melden 2 Empfehlung

@Jens Glor:Sie befinden sich da"leider" im Irrtum.Es ist die Politik,welche hier durchbricht. Falls Sie also bürgerlich oder liberal wählen, so müssten Sie sich überlegen, Ihr Wahlverhalten zu wählen. Die Beamten stehen leider unter Verwaltungsrecht, das vor allem die Politik "regelt". also bitte nicht auf die Beamten schimpfen. Antworten


Jens Gloor

04.05.2009, 09:39 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Leasing = Banken = Gier! - es wird höchste Zeit dass hier regulierende Aktivitäten gegen die gierigen Banken ergriffen werden. Wie kann es sein, dass jahrelang, ungeprüft illegale Verträge ausgestellt und z.T. auch noch auf dem Rechtsweg 'durchgedrückt' werden sind Beamten und Richter denn unfähig hier einen Riegel zu schieben? Antworten



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